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marco069

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1

Samstag, 13. Dezember 2008, 11:12

Umschreibung nach dem 19.01.2009

Hallo Leute, ich habe mal eine Frage und würde gerne eure Ansichten hören.

Ich habe ja einen CZ-FS aus 2005.

Diesen FS wollte ich nach dem 19.01.2009 im Ausland umschreiben lassen. Natürlich nicht in CZ. Wie sieht es da mit dem Datum 19.01.2009 aus ? Spielt bei einer reinen Umschreibung das Datum eine Rolle, oder ist bei einer Umschreibung das Datum der Fahrerlaubniserteilung wichtig ? Die Fahrerlaubnis wurde mir im Jahre 2005 erteilt und wird ja auch auf der Rückseite, des neuen Führerscheins eingetragen.

Es geht mir jetzt nicht um meine FSST, die es sowieso schon seit 2 Jahren weis, sondern nur um eventuellen Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle aus dem Wege zugehen.

Möchte mal gerne eure Meinungen dazu hören.

Paule

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2

Samstag, 13. Dezember 2008, 16:45

Das ist ja auch so ein Thema worüber ich mir schon länger den Kopf zerbreche.
Damals im VP war man ja der Meinung eine Erweiterung oder Umschreiben könnte eine NU aushebeln. Demnach würde das ja auch in diesem Fall sich so Auswirken.
Der betroffene Artikel sagt: "muss FS nicht anerkennen wenn zu vor ein Entzug vorlag", dieser besteht ja trotz der zwischenzeitlich neuen FE immer noch.

In Spanien konnte man zb. mit der Karteikarte einen neuen FS bekommen, in dem dann das Datum der in Deutschland erteilten Klassen eingetragen wurden. Hatte man jetzt nur ein neuen Führerschein, oder auch eine neue Fahrerlaubnis? :sd32:

Also wenn es nicht unbedingt notwendig ist, wegen zb. DE-WS unter Punkt 8, würde ich erst mal noch abwarten. Ansonsten bin ich aber auch der Meinung das die Daten bei den Klassen entscheiden werden.
Ersatzausstellung, so nennt man das ja hier in Deutschland, sind ja in der Regel mit entsprechender Schlüsselnummer ausgestellt. Daher denke ich das man von Punkt 5 der neuen Rili geschützt ist, insofern überhaupt ab dem 19.01.2009 sich was entsprechend ändern wird.
Bis Dato sind die Medien ja sehr zurückhaltend.

mogwai

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3

Samstag, 13. Dezember 2008, 18:25

Am 19.01.09 tritt ja nur die neue Führerscheinrichtlinie die 2006 erstellt wurde in Kraft.
So wie ich die neue Richtlinie deute, gillt dieses nur für Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Link

Dort steht unter Artikel 11:

Zitat


4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein
in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt
oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.
Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines
Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person
ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des
erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
worden ist.

Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen
Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben
wurde, einen Führerschein auszustellen.
Weiter im Artikel 13 steht dann aber folgendes:

Zitat

Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden
Führerscheinen
1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission
die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der
Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und
den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.
Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission
die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6
erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften
vornehmen.
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mogwai« (13. Dezember 2008, 18:34)


Paule

Menschlich

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4

Samstag, 13. Dezember 2008, 18:38

Weiter im Artikel 13 steht dann aber folgendes:

Zitat

Zitat Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden
Führerscheinen
1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission
die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der
Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und
den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.
Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission
die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6
erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften
vornehmen.
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.


Das betrifft ja nur Führerscheine die nicht dem neuen Eu-Muster entsprechen, hat somit mit Artikel 11 nichts zutun.

mogwai

Fortgeschrittener

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5

Samstag, 13. Dezember 2008, 19:04

Und welche Führerscheine sollen dann damit gemeint sein, die nicht nach der Europäischen Gemeintschaft entsprechen?
Irgendwie ist das doch unlogisch, da selbst im Artikel 13, Absatz 1 der Artikel 11, Absatz 4, 5 und 6 erwähnt wird.

Das die sich auch immer so ****** ausdrücken müssen. :motz:

schnellmpu

unregistriert

6

Samstag, 13. Dezember 2008, 19:10



Das betrifft ja nur Führerscheine die nicht dem neuen Eu-Muster entsprechen, hat somit mit Artikel 11 nichts zutun.

"2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden."
aufgrund der richtlinie, nicht des artikels.

mogwai

Fortgeschrittener

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7

Samstag, 13. Dezember 2008, 19:14

"2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden."
auf grund der richtlinie, nicht des artikels.
Gut aufgepasst, das ist mir noch garnicht aufgefallen! :wink:

marco069

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8

Samstag, 13. Dezember 2008, 20:36

Hallo an alle !

damit ist meine Frage leider immer noch nicht beantwortet. Ich kenne selber auch die 3.Richtlinie, sowie sämtliche Artikel die dadrin stehen.

Meine Frage war nur, ob bei einer Umschreibung das neue Datum was auf der Vorderseite steht, oder das alte Erteilungsdatum was auf der Rückseite steht relevant ist ?

Habe mein Schein seit 05`, bin seit fast 2 Jahren bei meiner FSST bekannt, die wissen auch das ich einen D-WS im Schein habe. Habe es sogar schriftlich von dem FSST-Leiter vor knapp 2 Jahren mitgeteilt bekommen, das sie darüber kenntnis haben, mit WS und allem drum und dran und habe bis jetzt keine Probleme. Hatte im August diesen Jahres, also 2 Monate nach dem neuesten Urteil vom EUGH, sogar einen Unfall mit einem Radfahrer. Es dauerte knapp 16 Wochen und diese Woche bekam ich von der Bußgeldstelle einen Bescheid, das das Verfahren gegen mich eingestellt wird, wenn ich ein Bußgeld bezahle. Habe ich natürlich sofort überwiesen.

Natürlich darf mir die FSST auch auf einen Umgeschriebenen Schein eine NU aussprechen. Wobei ich der Meinung bin, das es die FSST nicht so brennend interessiert, was ich für einen WS auf meinem Schein habe, denn sonst hätte ich wohl schon längst Post bekommen, zumindest spätestens nach dem Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung.

Es gibt wohl aber auch noch, vernünftige FSST-Leiter, die es realistisch sehen und sich sagen, ob ein ordentlicher D-WS oder ein erkaufter Scheinwohnsitz, ist für mich kein Unterschied. :thumbsup:

Es geht mir nur alleine um eine stinknormale Verkehrskontrolle, welches Datum dort relevant ist.

Erteilungsdatum des neuen FS, oder Erteilungsdatum der alten FE ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marco069« (13. Dezember 2008, 20:44)


Gallier

Profi

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9

Samstag, 13. Dezember 2008, 20:54

@ marco

Schau mal HIER

Mir gehts genauso mit meinem CZ Schein mit D-WS...
Lieber stehend sterben als knieend leben

marco069

Fortgeschrittener

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10

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:02

@Gallier

Hatte es mir vorhin schon durchgelesen.

Möchte aber mal eine Antwort haben, auf meine Frage. Heul

Pioneer

unregistriert

11

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:09

Es geht mir nur alleine um eine stinknormale Verkehrskontrolle, welches Datum dort relevant ist.

Erteilungsdatum des neuen FS, oder Erteilungsdatum der alten FE ?
Das kann wohl auch noch niemand vorhersehen. :ka:
Rechtlich relevant ist natürlich nur das Erteilungsdatum der FE, aber das ist eben die letzte, weil gerichtliche Relevanz.

Was zukünftig bei einer Straßenkontrolle sich zumindest übergangsweise in der ersten Zeit durchsetzt, hängt eher von den internen Vorgaben der Rennleitung und der Sachkenntnis des jeweiligen Beamten vor Ort ab. :bild:

Da werden wir sicher noch einige negative Überraschungen erleben, die im Ergebnis zwar nerven, aber die FE nicht wirklich gefährden. :pfiff:

mogwai

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Beiträge: 417

12

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:09

Da wird vorne das neue Datum, also das Ausstellungsdatum des neuen FS eingetragen, wie das hinten aussieht weiss ich nicht. Frag doch mal Urquell, er hat schon welche dabei geholfen, Ihren schein umschreiben zu lassen.

Aber wenn der Schein schon Behördenbekannt ist, warum willst Du ihn dann noch umschreiben lassen?
Die Daten über Deinen EU-FS werden vermutlich auch beim KBA liegen und wenn das später durch eine Kontrolle geprüft wird, kannst Du Dir ja ausmalen was passieren wird.

Wenn Deine FeB darüber Kenntniss hat, hast Du schonmal drüber nachgedacht, den Schein Umschreiben zu lassen? Schonmal mit der FeB darüber gesprochen? Die Möglichkeit bestünde laut Gesetz, aber ob die Behörde auch so kulant ist, ist eine andere Frage. :D
Die Möglichkeit wäre jedoch genauso verrückt, bei einem Behördenbekannten Schein, sich einen WS nachträglich eintragen lässt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mogwai« (13. Dezember 2008, 21:16)


Pioneer

unregistriert

13

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:25

Aber wenn der Schein schon Behördenbekannt ist, warum willst Du ihn dann noch umschreiben lassen
Du gehst von einer Umschreibung in einen D-FS aus? :greubel:

Auf die Idee bin ich nun nicht gekommen, dann hat sich der FS komplett erledigt, ich dachte eher an eine Umschreibung durch einen anderen EU-Staat außer nun gerade in A.
In allen anderen Ländern interessiert sich doch niemand wirklich für diese D-Befindlichkeiten, trotzdem bleibt eine Umschreibung fragwürdig, wenn er hier bekannt ist.
Es soll sogar in CZ möglich sein, ohne das in dem neuen FS ein direkter Bezug zum vorhandenen FS steht, aber das ist mir noch nicht ganz klar, gesehen habe ich so einen FS bisher noch nicht.

mogwai

Fortgeschrittener

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14

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:38

Das ist nicht gesagt, das die FE danach weg ist! Das kommt wie gesagt darauf an, wie kulant die Behörde ist.
Wenn er schon schreibt, das er seit 2 Jahren dort bekannt ist, der FeB Leiter ihn angeschrieben hat, er einen Unfall hinter sich hat dann kann man schon darüber nachdenken und vorsichtig und anonym beim Leiter der FeB anfragen, wie sich das verhält.
Aber natürlich das ist schon sehr gewagt!

Und mal angenommen, er schreibt seinen FE in einem anderen Land um, fährt dann damit weiter und kommt in eine Konrolle. Der Beamte macht ne Kopie und schickt es an das KBA, diese überprüfen es und dann kommt die Sache ins Rollen.

Also für mich sind beide wege sehr sehr unsicher, zumal der untere noch bedeutend teurer ist.

Pioneer

unregistriert

15

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:41

Das sehe ich auch so, beides eigentlich tödlich für den FS, der Rest Glückssache.

Man kann es versuchen, mir wäre das Risiko jedenfalls viel zu hoch, das würde ich persönlich auf gar keinen Fall darauf ankommen lassen.

marco069

Fortgeschrittener

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16

Samstag, 13. Dezember 2008, 21:57

@mogwai @pionier

Weshalb ist eine Umschreibung riskant ?

Sehe ich persönlich garnicht so. Der CZ-FS ist eh bekannt und ob ich nun einen CZ FS oder einen HU FS oder einen SK FS habe, die FE bleibt ja diesselbe die meiner FSST bekannt ist. Es geht mir nur um eine normale Verkehrskontrolle, damit die mir nicht den Wagen stillegen oder die Weiterfahrt versagen. Was nachher meine FSST daraus macht, steht ja wieder auf einen anderen Blatt. Man ist ja nicht verpflichtet, der FSST zu melden, ob man seinen FS umschreibt.

Wichtig ist für mich quasi, ob die Beamten bei einer Kontrolle auf das neue Ausstellungsdatum schauen, oder auf der Rückseite das Erteilungsdatum der FE anschauen.

Eigentlich müßte das Erteilungsdatum bei einer Umschreibung das ausschlaggebende sein, denn die FSST darf mir ja auch, obwohl der FS umgeschrieben ist, eine NU erteilen, da es sich ja um diesselbe FE handelt, oder seht ihr das anders ?

Wissen möchte ich das, weil ich es vielleicht nicht mehr vor dem 19.01.09 schaffe. Nur wenn das Erteilungsdatum der FE das a und o ist, dann kann ich auch noch meinen Schein später Umschreiben lassen.

schnellmpu

unregistriert

17

Samstag, 13. Dezember 2008, 22:13

@marco: definiere mal,

Zitat

Meine Frage war nur, ob bei einer Umschreibung das neue Datum was auf der Vorderseite steht, oder das alte Erteilungsdatum was auf der Rückseite steht relevant ist ?
relevant...wofür? anerkennung? stell dir vor, jemand verliert seinen im jahr 2007 ausgestellten, wasserdichten führerschein, verliert ihn am 19.01 und läst sich am 20.01 einen neuen ausstellen...ist die fahrerlaubniss nun ungültig?
`
gleichzeitig steht aber in dem entsprechenden artikel was von "...scheine, die vor dem 19.01 ausgestellt wurden,..."
`
du merkst aber schon einzig und allein anhand meines beispiels, dass dieser artikel -gerade wegen dieser "ausstellen"-formulierung- nicht anwendbar ist. dein problem ist wenn dann ein anderes, aber nicht der 19.01.

mogwai

Fortgeschrittener

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18

Samstag, 13. Dezember 2008, 22:21

@PioneerJep das ist leider alles tödlich, auch das weiterfahren mit dem aktuellen FS. Aber das würde ich persöhnlich erstmal vorziehen.

@marco069 vor einer Kontrolle brauchst Du auch erstmal mit Deinem umgechriebenen Schein keine Angst haben. Aber was danach passieren könnte schon.
Der Beamte kopiert Deinen Schein oder schreibt sich alle Daten auf und sendet es an die FeB oder an das KBA.
Wenn die Behörde dann sieht, die FE hat die gleiche Führerscheinnummer wie Dein alter FS mit DE-WS dann war die Umschreibung umsonst.
Das KBA kann auch im Austellungsland anfragen und sich die Informationen holen. So wird das gerade bei meiner Umschreibung in einem DE-FS gemacht.

Foglich wenn Du nur deswegen den Schein umschreibst, um bei einer Kontrolle ein besseres Gefühl zu haben, dann mach es. Mir wäre das Geld zu schade dafür. Da würde ich lieber ein komplett neuen FE machen, oder zumidest eine Erweiterung. Aber bei letzteren bin ich mir auch nicht sicher, ob der Vorgang wirklich sicher ist.

Sicher ist im moment irgendwie garnichts, wegen dem 19.01, da wird es vermutlich noch viel Ärger geben. Ich persöhnlich würde erstmal noch ein paar Monate warten!

Und wegem dem Datum solltest Du dir die geringsten Sorgen machen. Da ist noch die Führerscheinnummer die sich vermutlich bei einer Umschreibung nicht ändert und wie schon gesagt, das KBA kann im Austellungsland anfragen und sich Informationen holen, aber ob sie diese auch bekommen, ist eine andere Sache. Fakt ist, das die Länder zur zusammenarbeit verpflichtet sind.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mogwai« (13. Dezember 2008, 22:25)


Paule

Menschlich

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Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

19

Samstag, 13. Dezember 2008, 22:56

Und welche Führerscheine sollen dann damit gemeint sein, die nicht nach der Europäischen Gemeintschaft entsprechen?
Irgendwie ist das doch unlogisch, da selbst im Artikel 13, Absatz 1 der Artikel 11, Absatz 4, 5 und 6 erwähnt wird.


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schnellmpu

unregistriert

20

Samstag, 13. Dezember 2008, 23:13

also im artikel 13 steht:
"Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf

aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden."

`
würde es was ändern, wenn es im artikel 1 absatz 1 stehen würde,,, als vorwort... hättet ihr dann vor dem 19.01.09 weniger angst?
also durch die formulierung im artikel 13 sehe ich rechtssicherheit bis 2013, egal ob neuerteilung oder umschreibung (nur halt nicht mit d-ws EDIT: kann aber klappen...wenn du z.b. deinen ws im ausstellerland anders nachweisen kannst).