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Benji

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1

Montag, 20. August 2007, 22:30

Januar 2009???

Ich habe gelesen das die EU Führerscheine ab Januar 2009 ungültig sind.
Stimmt das?

susi

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2

Montag, 20. August 2007, 23:10

RE: Januar 2009???

Das ist eine Gute Frage ich Glaube das weiß keiner so Genau ob es so sein wirt oder nicht

Gruß susi :wink:

Epox

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3

Dienstag, 21. August 2007, 09:47

Hier dürfte wohl für deutsche FEB der Stichtag für etliche Aber-kennungsverfahren sein.Meines Erachtens dürften nur EU-FS in Frage gestellt werden, die nach Jan.09 ausgestellt wurden,wenn überhaupt
Artikel 11 Abs. 4 so angewendet werden kann, wie sich das die deut.
FEB vorstellen.Desweiteren ist Artikel 13 zu Berücksichtigen,damit dürfte wohl klar sein das D,nur die Möglichkeit hat,EU-FS die nach Jan09
ausgestellt wurden in Frage zu stellen.EU-FS die vor Jan09 ausgestellt
wurden,könnten nur in Frage gestellt werden,wenn D mit ihrem Rechts-
mißbrauchsargument beim EUGH durchkommt,was ich derzeit nicht
glaube.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Benji

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4

Dienstag, 21. August 2007, 19:23

ich hoff mal das es so sein wird;-)

Ich denke auch das die nach 01.09 ausgestellten Führerscheine nicht mehr anerkannt werden

Paule

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5

Dienstag, 21. August 2007, 22:56

Meine Sicht der Dinge:

In dieser Richtlinie wird beschlossen, das alle Führerscheine bedingungslos anerkannt werden müssen dies ist auch erst in dieser 3. Richtlinie so eindeutig formuliert !
Allerdings wird den Ländern eine Möglichkeit eingeräumt Führerscheine abzuerkennen ab 2009 wenn der FS nach dem 19.01.2007 ausgestellt wurde in dem Fall wenn ein Entzug zur vor entstand, allerdings scheinen auch dann wieder ein Art Bestandsschutz bis 2013 bestehen , im Prinzip blickt hier eigentlich keiner durch. Scheinbar liegt es auch an der Umsetzung der neuen 3. Rilie in Nationales Gesetz (bis 2013) und sonstigen "Kleinigkeiten".

Interessant finde ich hier folgende Meinung:
Anbei ein kleiner Auszug, lese doch bitte den ganzen Text. :knips:

Hier mal eine Einschätzung eines Verkehrs-Psychologen:

Zitat

Fazit: Auf der europäischen Rechts-Ebene hat
sich wenig geändert, die Auswirkungen sind
unabsehbar, weiteres wird die EuGH-Rechtssprechung
zeigen – die bisher eindeutig in
Richtung Anerkennung ist.
Eine andere Frage ist die der Verwaltungspraxis
und deutscher Urteilslage: Hier gibt es offenbar in
den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche
Verfahrensweisen. Mein Eindruck ist, dass
sich momentan Polizei und Verwaltungsbehörden
durch die Presseberichterstattung ermutigt fühlen,
wieder verstärkt eine MPU zu fordern, bzw. eine
Nutzungsuntersagung auszusprechen (Untersagen
des Rechtes, von einer ausländischen FE Gebrauch
zu machen). Auf der anderen Seite gibt es
viele Berichte von Betroffenen, die problemlos ihre
ausländische FE gegen eine deutsche umgetauscht
haben. Die Details der Rechtsprechung
verwirren inzwischen selbst Juristen, ich wage es
nicht, die verschiedenen Argumente inhaltlich zu
beurteilen – aber grundsätzlich scheinen mir alle
für eine Aberkennbarkeit sprechenden Urteile immer
nur innerhalb des deutschen Rechtssystems
zu argumentieren – ob die entsprechenden Urteile
für mit dem EU-Recht unvereinbar erklärt werden,
bleibt abzuwarten. Urteile, die sich auf die neue
EU-Richtlinie berufen, werden wohl noch auf sich
warten lassen. Für die bisherigen Zielländer des
FS-Tourismus (Polen, Tschechien) scheint zu gelten,
dass dort die verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen
Dämme gegen den Tourismus eher verschärft
werden (stärkeres Beachten des Wohnsitzerfordernisses,
zum Teil Entziehen der FE auf
deutsche Hinweise hin) – aber auch hier ist angesichts
der schieren Zahl der Länder keine wirkliche
Vorhersage der Perspektiven möglich, es tauchen
die ersten bulgarischen Pauschalangebote auf.
Konsequenzen für die Arbeit von Verkehrspsychologen:
Ich kann zur Zeit auch unter (für den Klienten)
egoistischen Zielsetzungen kaum einem Klienten
zum Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis raten.
Ausnahmen sind ausländische Klienten mit doppelter
Staatsbürgerschaft, einer weiterbestehenden
Meldung auch im Heimatland und FS-Status
nach der Sperrfrist und vor der MPU. Für diese
Teilgruppe sehe ich rechtlich wenig Möglichkeiten,
eine MPU anzuordnen, die FE zu entziehen oder
eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.
Aber selbst für diese Fälle gilt: Es ist nicht abzusehen,
wann in D die rechtliche Lage geklärt
ist. Wenn eine Verwaltungsbehörde oder ein
Gericht Maßnahmen ergreift, kann es Jahre
dauern, bis letztlich der EuGH eine Entscheidung
trifft, (die 2. Richtlinie war seit 1991 in
Kraft, erst 2004 erfolgte das Kapperurteil...) - in
dieser Zeit hängt der FS bestenfalls an einem
seidenen Faden, schlimmstenfalls wird eine
Entziehung vorläufig bestätigt. In den Foren
herrscht eine z. T. verständliche Verbitterung, dass
FS-Stellen mühsam durch Prozesse gezwungen
werden müssen, klare EU-Vorgaben zu beachten,
vor den EuGH-Urteilen hatten offenbar auch Fachleute
die Rechtslage falsch eingeschätzt.
Eine weitere Argumentation potentiellen Klienten gegenüber
ist der Hinweis, dass es im wesentlichen
darauf ankommt, zukünftig Auffälligkeiten zu vermeiden.
Eine weitere Trunkenheitsfahrt (auch mit polnischem
FS) führt zu einem wirksamen Entzug der
Fahrerlaubnis und einer strafrechtlichen Sperrfrist
mit europaweiter Bindungswirkung. Da zudem der
Betroffene bewiesen hat, dass er die verwaltungsrechtlichen
Hürden für eine Neuerteilung zu umgehen
gewillt ist, wird das Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit
die Maßnahme der Sicherung, nämlich
die Sperrfrist drastisch heraufsetzen, da damit der
erneute Erwerb einer ausländischen FE sicher verhindert
werden kann.
Zu der Einschätzung des Ausmaßes kursieren verschiedene
Zahlen, auch Anbieter von EU-FS-Vermittlungsdiensten
posten in diversen Foren, meine
momentane Einschätzung habe als Antwort auf einer
dieser Schätzungen gepostet:
http://217.151.149.5/fahrerlaubnisrecht/viewtopic.-
php?t=3428&postdays=0&postorder=asc&start=90&
sid=60b5e30b15e0d6ada6e3af08bd9da434
„Wenn Deine Zahlen stimmen (und Du scheinst eine
Menge Insider-Infos zu haben), dann wären das
round about 40.000 Deutsche mit ausländischer
Fahrerlaubnis. Gehen wir mal davon aus, dass die
Hälfte keiner besonderen Risikogruppe angehört
(geringe Auffälligkeiten, polnischer FS, weil es billiger
ist, tatsächlich im Ausland lebend/studierend),
dann kämen wir auf eine Zahl von 20.000 Risikofahrern.
Deinen Satz „Die mir persönlich bekannten Rückfälle
(durch persönliche Rückmeldung) liegen bei ca. 8 %
durch Hinzurechnung einer Dunkelziffer von ca. 4-6
weiteren Prozentpunkten kommen wir auf knappe 14
% Rückfälliger EU-Führerscheinbesitzer mit bestehender
Deutscher-MPU Problematik.“ finde ich etwas
kryptisch, aber wenn ich ihn verstehe in der Bedeutung
wie später im Text: „85 % aller meiner Ex-
Kunden seit Dez. 2004 sind bis heute nicht Rückfällig
geworden“ dann haben wir 15% Rückfälle in ca.
27 Monaten, dass heißt wir hätten eine Rückfallquote
von ca. 7 % pro Jahr. Dies liegt massiv über der
Quote von 0,4 % bei bislang unauffälligen Kraftfahrern,
sehr deutlich über 1% bei Klienten nach Verkehrstherapie,
entspricht ca. 6% pro Jahr nach massiver
Vorgeschichte und liegt auch über den 2-4%
(sehr vorsichtige Schätzung nach positiver MPU).
Also: Wenn Deine Erfahrungswerte stimmen, wäre
das eine eindringliche Bestätigung dafür, dass tatsächlich
in der Mehrzahl ungeeignete Kraftfahrer die
FE im Ausland wiederbekommen. Und wir müssten
pro Jahr bei den Zahlen mit ca. 2.400 auffälligen
deutschen Kraftfahrern mit ausländischer FE
rechnen.“


Quelle

blisco

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6

Mittwoch, 22. August 2007, 02:23

RE: Januar 2009???

Zitat

Original von Benji
Ich habe gelesen das die EU Führerscheine ab Januar 2009 ungültig sind.
Stimmt das?


hi erstmal!

sorry falls ich hier etwas falsch verstanden habe... aber ich wollte dennoch fragen.

laut gelesenem könnte es also sein, das mein führerschein den ich hoffentlich am 25. dezember bekomme (wegen den feiertagen erst im jannuar) ab 09 nichtmal gültig sein wird hier in Ö? oder hab ich da jetzt was komplett falsch verstanden?!?!
[VERBORGEN]

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »blisco« (22. August 2007, 02:27)


Paule

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7

Mittwoch, 22. August 2007, 07:32

RE: Januar 2009???

Zitat

Original von blisco

hi erstmal!

sorry falls ich hier etwas falsch verstanden habe... aber ich wollte dennoch fragen.

laut gelesenem könnte es also sein, das mein führerschein den ich hoffentlich am 25. dezember bekomme (wegen den feiertagen erst im jannuar) ab 09 nichtmal gültig sein wird hier in Ö? oder hab ich da jetzt was komplett falsch verstanden?!?!


Du meinst hier in "D" ? Wäre möglich genauso könnte es sein das erst ab 2009 ausgestellte Scheine betroffen wären, man muss es einfach abwarten.
Wenn es nach dem ADAC gehen würde wären ja alle Scheine ab 19.01.2007 ungültig, sprich FoFe.
Aber das wird auf keinen Fall so sein das der Schein einfach ungültig wäre, wenn dann muss er aberkannt werden. :wink:

blisco

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8

Mittwoch, 22. August 2007, 12:14

nene du hast schon richtig gelesen.. hier bei mir in österreich .

bzgl. 09 wär also die einzige lösung den schein umschreiben zu lassen in einen österreichischen eu-fs?!
[VERBORGEN]

Epox

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9

Freitag, 24. August 2007, 19:27

@blisco,

die Österreicher wollen doch im Herbst 07,eine härtere Gangart gegen-
über den EU-FS-Besitzern einschlagen.Da war doch was mit dieser neuen
Novelle? :greubel:Habe das aber nur am Rande verfolgt.
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10

Samstag, 25. August 2007, 09:47

@blisco
Die Umschreibung habe ich mal probiert, danach kam die vpu anordnung. Daher rate ich dir nicht zu einer Umschreibung.
Über die Scheine die heuer ausgestellt werden, kann ich in den nächsten Wochen mehr sagen...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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mirko1

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11

Dienstag, 4. September 2007, 12:15

@HALLO LEUTE
mein erster Beitrag in diesem Forum, einige werden mich sicher schon seit jahren aus den anderen Foren "EU Führerschein" kennen, alle die mich nicht kennen ein freudiges *HALLO LEIDENSGENOSSEN - HALLO EU-FS GEGNER*

ich denke das ab Januar 2009 ART.11/4 zur Anwendung kommt, was interesiert sich Deutschland dafür was sonst noch in der Richtlinie steht (ART.13/2), in ART.18 INKRAFTTRETEN steht ART.11/4 tritt ab 19 Januar 2009 in Kraft, daran werden sich die FBBS halten.

Meine Prognose:
der Stichtag 19 Januar 2007 hat NICHTS verändert, die davor und danach ausgestellten Führerscheine haben nichts zu befürchten, die Führerscheine die nach dem 19 Januar 2009 ausgestellt werden bekommen Probleme und müssen letztlich dafür herhalten das eine 5the Entscheidung vom EUGH (ART.11/4 Ja oder Nein) nötig wird.

für das hier und heute ist also die neue Richtlinie nicht entscheidend, für das hier und heute steht klar im Focus "Rechtsmissbrauch" wird der EUGH Beschluss-Urteil zu Rechtsmissbrauch gegen Deutschland laufen oder eben Nicht=???

wenn es gegen Deutschland läuft steht es sportlich 4:0 gegen Deutschland, letztlich wird sich dann der ART.11/4 auch nicht halten lassen und könnte evtl. niemals zur ANwendung kommen.

ALso LEUTE - LEIDENSGENOSSEN am 27.09. schlägt die Stunde für die wir seit gut 3 Jahren kämpfen - leiden - entweder Hopp oder Flop,,,*DAUMEN DRÜCKEN*

Ps.: ich denke doch das der EUGH die Souveränität der erteilenden EU-Staaten den vorang geben wird

der Sachse

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12

Dienstag, 4. September 2007, 12:34

Hallo Mirko
Freut mich das du auch hier aufgeschlagen bist.willkommen im Forum.
Gruß.Raffy

mirko1

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13

Dienstag, 4. September 2007, 12:38

@raffy

Danke...)))

Urquell

unregistriert

14

Dienstag, 4. September 2007, 12:53

@ Mirko 1
auch von mir ein herzliches Willkommen,hatte Dich schon nach Deinem Ausscheiden aus dem VP hier erwartet!

Gruss aus Pilsen
Urquell

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15

Dienstag, 4. September 2007, 23:01

Servus Mirko, schön dich hier wieder in unserer Runde zu wissen!
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Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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16

Dienstag, 4. September 2007, 23:32

@ mirko 1,

auch von mir ein herzliches Willkommen,lese deine Beiträge im
Fe-Recht immer sehr gerne.

Gruss Epox :wink:
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Malikk

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17

Montag, 28. April 2008, 00:21

Allerdings wird den Ländern eine Möglichkeit eingeräumt Führerscheine abzuerkennen ab 2009 wenn der FS nach dem 19.01.2007 ausgestellt wurde in dem Fall wenn ein Entzug zur vor entstand


Wie kommst du den darauf? Das ist mir absolut nicht bekannt !
Meines wissens ist es so:

Ab dem 19.01.2007 ist 3 FSR gültig muss jedoch bis 2013 ins nationale recht umgesetzt werden !
Und dies was den Führerscheintourismus angeht heisst es ab 19.01.2009 darf keine FSST mehr jemanden einen EU FS ausstellen den zuvor die fahrerlaubnis entzogen wurde , und ab dann muss auch keine deutsche FSST eine nach dem 19.01.09 ausgestellten fs annerkennen ! aber dazu kommt es ja garnicht mehr weil kein land mehr nach dem 19.01.09 jemand einen eu fs ausstellt den zu vor die fahrerlaubnis entzogen wurde dan heisst es noch alle bis 19.01.2013 ausgestellten FS haben bestandskraft darf weder entzogen noch in irgendeinerweise eingeschränkt werden ! das heisst dann also alle bis 19.01.09 ausgestellten fs haben bestandskraft !
Weil dann währe ja meine fahrerlaubnis nach 19.01.09 ungültig in d weil sie nach dem 19.01.07 aussgestellt wurde
Gruss Malik :wink:

:knips: Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Siegen zu lernen
:lach: :Polenfan:

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Malikk« (28. April 2008, 00:29)


ande

unregistriert

18

Montag, 28. April 2008, 01:09

"bis 19.01.2013 ausgestellten FS haben bestandskraft"

bin da eher der leihe, aber das stimmt so wie du das sagst. leider hat sich da D ein tuerchen offen gehalten und sagt dann einfach. alle die nach dem 19.01.09 ausgestellten fs haben dann kein bestandskraft mehr unabhaengig von das jahr 2013 .. D mag es so, und find es geil wenn alles sehr kompliziert ist. so sind sie eben ^^ - da wir aber auch deutsche sind, koennen wir, weil D so drauf abfaehrt, klagen dagengen. naja, eigendlich ist es vollkommen titte was fuer ein jahr ob nun 09 oder 13. alle die schon ein schein haben, koennen gluecklich sein, weil es wie hier schon oft erwaehnt wurde, keine butter ist die verfaellt, sonder ein eu-fs der bestand hat. das ganze ist bissel verfahren. leider weiss es keiner so genau was die zukunft bringt :greubel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ande« (28. April 2008, 01:12)


Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

19

Mittwoch, 30. April 2008, 23:47

Die Zukunft ist doch da. Und - so sehr die MPU-Lobby mag - so leicht hat sie es nicht mehr, schon lange nicht.
3 Klatschen haben sie bekommen vorm EUGH- die 4. zeichnet sich ab, persönliche Schätzung ist September mit dem Urteil auf den Antrag vom Valentinstag.
3. EU-Rili Art. 11 Abs. 4 ... darf aberkennen, wenn im Herkunftsland entzogen wurde... Das muss national umgesetzt werden, aber bitte einheitlich. Und da ja bekanntlich die MPU nicht EU-weit eingeführt werden kann, kann mann es auch nur so umsetzten, das alle anderen es auch verstehen. Zumindest "mein" Verkehrsamt stände hinter mir, wenn eine dt. Behörde einen ausgestellten FS aus Pl,Sl. auf Grund dieses Artikels einziehen oder aberkennen würde. Ist entzogen und es läuft die Sperre oder Strafe noch, und es wird dennoch in einem anderen Land der EU ausgestellt, kann aberkannt werden.
Das neue Urteil wird m.M.n. ebenso beinhalten, dass ein FS, der unter Remi ausgestellt oder erworben wurde, aberkannt werden kann, bzw. von der ausstellenden Behörde vom Inhaber zurückgefordert werden kann.
Urquell für die Cz/ einzelne User, die jetzt ihren FS in PL in Stettin und anderswo abholen, hier im Forum/ ich für Großpolen/ und alle Verkehrsämter ausserhalb D. auf Telefonanfrage werden bestätigen, dass seit dem Valentinstag in allen Behörden Tiefenprüfungen diesbezüglich laufen und die Leute aus CZ, aber leider auch aus Stettin scharenweise angeschrieben wurden und werden, geben Sie Ihre Pappe wieder ab, bzw kommen Sie zur Klärung eines Sachverhalts vorbei - betroffene User bitte mal so ein Schreiben (wir machen die pers. Daten gern unkenntlich) - bei unserer Pressestelle Epox für die Allgemeinheit mal hinterlegen, bitte
Und damit steht die Auslegung auch nicht im Widerspruch zu den vorigen Entscheidungen und zum wichtigsten Artikel der Rili - ...Alle vor 2013 ausgestellten FSe sind gegenseitig anzuerkennen.
Warum 2013 ? Das angestrebte Datum der einheitlichen FSe - ich brauche nicht etwas an oder abzuerkenn, was ich nicht unterscheiden kann, das hiesse sonst, der Euro aus D, erkennbar an der Rückseite, ist nichts wert.
Eigentlich ganz einfach, und wenn man nicht soviel Gewese um angestammte dt. Tradition und die schlapp 10 Milliarden Euro machen würde, auch ganz einfach von jedem zu verstehen.
Denn eins, meine lieben Landsleute ist, zumindest für mich, arschklar. So gerne Herr Volker Kalus und Co. es möchten, vöm Ösi und der VPU mal abgesehen, bringen die Jungs keinem Europäer ausser dem deutsch bei, dass er nach einem Entzug ohne MPU und das dazugehörige Stück Zeit und Geld 16 Jahre (manche wie der Schwabe 26 Jahre) auf die Neuerteilung einer FE warten muss. Das schafft man nur bei den Deutschen, solche Gestze am besten während der Gladiatorenkämpfe (heißt heute Fußball), und das nicht direkt davor oder danach sondern zu verschobener Sendezeit, oder nur bei Phönix... (Julius Cäsar hatte damals so z. Bsp. die Urinsteuer eingeführt, aber wem erzähle ich das - wißt Ihr längst)
Und auch wir Deutschen hätten uns das nicht träumen lassen, weder die Ossis (und wir sind wirklich Kummer gewohnt, Jungs und Mädels) noch die Wessis...
Nehmen wir mal den schlimmsten Fall, D. darf weiter seine Steuergelder verballern, Beamte beschäftigen, weil schon zuviele Tausende ohne Job, bezahlt zu Hause sitzen und in Einzelfällen wird aberkannt und geklagt:
Es wird die momentane Reisewelle stärken, die aus D. hinausführt, allein in FFO sind von 5 Fahrschülern 2 in Spanien und einer in der Schweiz, die neuseste Vera am Mittag Sendungen kommen jetzt abends und heissen Mein neues ZUhause - oder ich reise aus - wir sind viele - leider übrigens, leider...
Dann könnnen die Herren und Damen sich mit Rentnern und Jugendlichen beschäftigen, oder es gibt die MPU bei jeder Owi und jedem Disziplinverstoss, möglichst bereits vorgemekt nach der Jugendweihe...
Ist so - und wem das Bild nicht gefällt - gebt mir gern ein besseres, gern auch Herr Volker Kalus selbst darf hier mal eins zeichnen - aber bitte nicht mit weniger Fakten., als in Meinem.
Also - bangemachen gilt nicht, auch wenn es morgen regnet - nette Feiertage ! :P
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

20

Donnerstag, 1. Mai 2008, 00:03

@Mirko - hab erst jetzt nach oben gescrollt - willkommen, Grande Signore ! Da freu ich mich aber, zumal wir nicht immer einer Meinung sind, Dein Glas ist immer halbleer, meins fast voll - aber ich ab echt September geschätzt, 27.09. ?, hab ich was versäumt ? Für alle die es nicht interessiert, einen Tag danach wird meine - dann Frau - 30 ! Nette Grüsse
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.