Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Zitat
Fazit: Auf der europäischen Rechts-Ebene hat
sich wenig geändert, die Auswirkungen sind
unabsehbar, weiteres wird die EuGH-Rechtssprechung
zeigen – die bisher eindeutig in
Richtung Anerkennung ist.
Eine andere Frage ist die der Verwaltungspraxis
und deutscher Urteilslage: Hier gibt es offenbar in
den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche
Verfahrensweisen. Mein Eindruck ist, dass
sich momentan Polizei und Verwaltungsbehörden
durch die Presseberichterstattung ermutigt fühlen,
wieder verstärkt eine MPU zu fordern, bzw. eine
Nutzungsuntersagung auszusprechen (Untersagen
des Rechtes, von einer ausländischen FE Gebrauch
zu machen). Auf der anderen Seite gibt es
viele Berichte von Betroffenen, die problemlos ihre
ausländische FE gegen eine deutsche umgetauscht
haben. Die Details der Rechtsprechung
verwirren inzwischen selbst Juristen, ich wage es
nicht, die verschiedenen Argumente inhaltlich zu
beurteilen – aber grundsätzlich scheinen mir alle
für eine Aberkennbarkeit sprechenden Urteile immer
nur innerhalb des deutschen Rechtssystems
zu argumentieren – ob die entsprechenden Urteile
für mit dem EU-Recht unvereinbar erklärt werden,
bleibt abzuwarten. Urteile, die sich auf die neue
EU-Richtlinie berufen, werden wohl noch auf sich
warten lassen. Für die bisherigen Zielländer des
FS-Tourismus (Polen, Tschechien) scheint zu gelten,
dass dort die verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen
Dämme gegen den Tourismus eher verschärft
werden (stärkeres Beachten des Wohnsitzerfordernisses,
zum Teil Entziehen der FE auf
deutsche Hinweise hin) – aber auch hier ist angesichts
der schieren Zahl der Länder keine wirkliche
Vorhersage der Perspektiven möglich, es tauchen
die ersten bulgarischen Pauschalangebote auf.
Konsequenzen für die Arbeit von Verkehrspsychologen:
Ich kann zur Zeit auch unter (für den Klienten)
egoistischen Zielsetzungen kaum einem Klienten
zum Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis raten.
Ausnahmen sind ausländische Klienten mit doppelter
Staatsbürgerschaft, einer weiterbestehenden
Meldung auch im Heimatland und FS-Status
nach der Sperrfrist und vor der MPU. Für diese
Teilgruppe sehe ich rechtlich wenig Möglichkeiten,
eine MPU anzuordnen, die FE zu entziehen oder
eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.
Aber selbst für diese Fälle gilt: Es ist nicht abzusehen,
wann in D die rechtliche Lage geklärt
ist. Wenn eine Verwaltungsbehörde oder ein
Gericht Maßnahmen ergreift, kann es Jahre
dauern, bis letztlich der EuGH eine Entscheidung
trifft, (die 2. Richtlinie war seit 1991 in
Kraft, erst 2004 erfolgte das Kapperurteil...) - in
dieser Zeit hängt der FS bestenfalls an einem
seidenen Faden, schlimmstenfalls wird eine
Entziehung vorläufig bestätigt. In den Foren
herrscht eine z. T. verständliche Verbitterung, dass
FS-Stellen mühsam durch Prozesse gezwungen
werden müssen, klare EU-Vorgaben zu beachten,
vor den EuGH-Urteilen hatten offenbar auch Fachleute
die Rechtslage falsch eingeschätzt.
Eine weitere Argumentation potentiellen Klienten gegenüber
ist der Hinweis, dass es im wesentlichen
darauf ankommt, zukünftig Auffälligkeiten zu vermeiden.
Eine weitere Trunkenheitsfahrt (auch mit polnischem
FS) führt zu einem wirksamen Entzug der
Fahrerlaubnis und einer strafrechtlichen Sperrfrist
mit europaweiter Bindungswirkung. Da zudem der
Betroffene bewiesen hat, dass er die verwaltungsrechtlichen
Hürden für eine Neuerteilung zu umgehen
gewillt ist, wird das Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit
die Maßnahme der Sicherung, nämlich
die Sperrfrist drastisch heraufsetzen, da damit der
erneute Erwerb einer ausländischen FE sicher verhindert
werden kann.
Zu der Einschätzung des Ausmaßes kursieren verschiedene
Zahlen, auch Anbieter von EU-FS-Vermittlungsdiensten
posten in diversen Foren, meine
momentane Einschätzung habe als Antwort auf einer
dieser Schätzungen gepostet:
http://217.151.149.5/fahrerlaubnisrecht/viewtopic.-
php?t=3428&postdays=0&postorder=asc&start=90&
sid=60b5e30b15e0d6ada6e3af08bd9da434
„Wenn Deine Zahlen stimmen (und Du scheinst eine
Menge Insider-Infos zu haben), dann wären das
round about 40.000 Deutsche mit ausländischer
Fahrerlaubnis. Gehen wir mal davon aus, dass die
Hälfte keiner besonderen Risikogruppe angehört
(geringe Auffälligkeiten, polnischer FS, weil es billiger
ist, tatsächlich im Ausland lebend/studierend),
dann kämen wir auf eine Zahl von 20.000 Risikofahrern.
Deinen Satz „Die mir persönlich bekannten Rückfälle
(durch persönliche Rückmeldung) liegen bei ca. 8 %
durch Hinzurechnung einer Dunkelziffer von ca. 4-6
weiteren Prozentpunkten kommen wir auf knappe 14
% Rückfälliger EU-Führerscheinbesitzer mit bestehender
Deutscher-MPU Problematik.“ finde ich etwas
kryptisch, aber wenn ich ihn verstehe in der Bedeutung
wie später im Text: „85 % aller meiner Ex-
Kunden seit Dez. 2004 sind bis heute nicht Rückfällig
geworden“ dann haben wir 15% Rückfälle in ca.
27 Monaten, dass heißt wir hätten eine Rückfallquote
von ca. 7 % pro Jahr. Dies liegt massiv über der
Quote von 0,4 % bei bislang unauffälligen Kraftfahrern,
sehr deutlich über 1% bei Klienten nach Verkehrstherapie,
entspricht ca. 6% pro Jahr nach massiver
Vorgeschichte und liegt auch über den 2-4%
(sehr vorsichtige Schätzung nach positiver MPU).
Also: Wenn Deine Erfahrungswerte stimmen, wäre
das eine eindringliche Bestätigung dafür, dass tatsächlich
in der Mehrzahl ungeeignete Kraftfahrer die
FE im Ausland wiederbekommen. Und wir müssten
pro Jahr bei den Zahlen mit ca. 2.400 auffälligen
deutschen Kraftfahrern mit ausländischer FE
rechnen.“

Zitat
Original von Benji
Ich habe gelesen das die EU Führerscheine ab Januar 2009 ungültig sind.
Stimmt das?
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »blisco« (22. August 2007, 02:27)
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Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Original von blisco
hi erstmal!
sorry falls ich hier etwas falsch verstanden habe... aber ich wollte dennoch fragen.
laut gelesenem könnte es also sein, das mein führerschein den ich hoffentlich am 25. dezember bekomme (wegen den feiertagen erst im jannuar) ab 09 nichtmal gültig sein wird hier in Ö? oder hab ich da jetzt was komplett falsch verstanden?!?!

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Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Habe das aber nur am Rande verfolgt. Registrierungsdatum: 14. September 2006
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Führerschein aus: Ceska Republika
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Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Registrierungsdatum: 12. Januar 2008
Wohnort: Stuttgart Benzdown
Beruf: Anlagenmechaniker
Führerschein aus: Polska
Allerdings wird den Ländern eine Möglichkeit eingeräumt Führerscheine abzuerkennen ab 2009 wenn der FS nach dem 19.01.2007 ausgestellt wurde in dem Fall wenn ein Entzug zur vor entstand
Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Malikk« (28. April 2008, 00:29)
ande
unregistriert
- da wir aber auch deutsche sind, koennen wir, weil D so drauf abfaehrt, klagen dagengen. naja, eigendlich ist es vollkommen titte was fuer ein jahr ob nun 09 oder 13. alle die schon ein schein haben, koennen gluecklich sein, weil es wie hier schon oft erwaehnt wurde, keine butter ist die verfaellt, sonder ein eu-fs der bestand hat. das ganze ist bissel verfahren. leider weiss es keiner so genau was die zukunft bringt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ande« (28. April 2008, 01:12)
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