Hallo ins Forum,
Zusammenfassung aus meiner Sicht:
CZ-Fahrerlaubnis mit D-Wohnsitz im Schein erworben während eines Studienaufenthaltes in CZ.
Der Betroffene hat noch Glück, das dies als fahrlässiges FoFe abgeurteilt worden ist.
Das Gericht wirft, aus meiner Sicht zurecht dem Angeklagten vor, er hätte sich vorher Sachkundig machen müssen, wenn er in D ein Kraftfahrzeug führt.
Lesen in unserem Forum hätte auch schon ausgereicht.