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Svensenn

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Januar 2011

Beiträge: 128

1

Freitag, 22. April 2011, 07:30

Oberlandesgericht Oldenburg 16.03.2011

Oberlandesgereicht Oldenburg
Zitat:




Leitsatz:

Zitat

Wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis zwecks
Umgehung der Eignungsprüfung unter der bewussten Vortäuschung eines
Studienaufenthaltes in Tschechien einen tschechischen EU-Führerschein erhält,
ist nicht berechtigt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn der
Führerscheinerwerb nicht während einer Sperrfrist erfolgte und der
Fahrerlaubnisentzug nicht im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Bei einer
gleichwohl durchgeführten Kfz-Fahrt im Inland liegt jedenfalls ein fahrlässiges
Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Quelle: http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efund…4?id=5595&ident=
:klatsch2:
Esst alle Scheiße! 2 Billionen Schmeißfliegen können nicht irren. :Keks:

andreas7z

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 9. Juli 2009

Beiträge: 196

Geschlecht: Männlich

Beruf: Ing. Elektrotechnik

Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main

2

Freitag, 22. April 2011, 08:18

Hallo ins Forum,

Zusammenfassung aus meiner Sicht:
CZ-Fahrerlaubnis mit D-Wohnsitz im Schein erworben während eines Studienaufenthaltes in CZ.
Der Betroffene hat noch Glück, das dies als fahrlässiges FoFe abgeurteilt worden ist.
Das Gericht wirft, aus meiner Sicht zurecht dem Angeklagten vor, er hätte sich vorher Sachkundig machen müssen, wenn er in D ein Kraftfahrzeug führt.
Lesen in unserem Forum hätte auch schon ausgereicht. :kuck:

thommas

unregistriert

3

Freitag, 22. April 2011, 20:31

hallo,

zitat/urteil.
Die so erworbene tschechische Fahrerlaubnis
berechtigte den Angeklagten gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV nicht zum Führen
des von ihm am 22. September 2009 gesteuerten Personenkraftwagens in
Deutschland. Denn der Angeklagte hatte im Zeitpunkt der Erteilung der
tschechischen Fahrerlaubnis in Tschechien weder einen Wohnsitz
(sondern
in Deutschland, wie dies auch in dem tschechischen Führerschein
angegeben ist)
, noch hatte er sich dort als Student oder Schüler
aufgehalten.


das ist halt dumm gelaufen, aber gibts da nicht denoch einen unterschied? fällt der führerschein nicht noch unter richtline 2?

was mich jetzt auch intresiert ist dieser leitsatz

zitat:
Leitsatz:
Wer nach
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis zwecks Umgehung der Eignungsprüfung
unter der bewussten Vortäuschung eines Studienaufenthaltes in Tschechien
einen tschechischen EU-Führerschein erhält, ist nicht berechtigt, in
Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn der
Führerscheinerwerb nicht während einer Sperrfrist erfolgte und der
Fahrerlaubnisentzug nicht im Verkehrszentralregister eingetragen ist
.
Bei einer gleichwohl durchgeführten Kfz-Fahrt im Inland liegt jedenfalls
ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis vor


zählt das nur bei nem studienaufenthalt? oder ist das generell gemeint? und vor allem wenn keine eintragung im vzr besteht ist doch normal alles in ordnung oder etwa nicht?? ohne eintrag im vzr gibts doch keine gründe mehr für ne mpu?? ich blick da nicht wirklich durch :sd21:

gruss
th

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 335

4

Samstag, 23. April 2011, 03:19

schüler und studenten geniessen eine sonderregelung - der aufenthalt zu studienzwecken zieht keinen "lebensmittelpunktwechsel" nach sich. deswegen sind auch einige d-ws-cz-fs nicht in ihrer gültigkeit mittels feststellungsbescheid einzuschränken. dazu muss das studium allerdings wasserdicht sein, es darf sich später also nicht rausstellen, dass es nur vorgetäuscht wurde.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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