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Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

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1

Montag, 25. August 2008, 19:09

Keine Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen "Führerschein-Tourismus"wenn im Führerschein ein Wohnort im Ausstellungsstaat eingetragen ist

Zitat


Keine Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen "Führerschein-Tourismus", wenn im Führerschein ein Wohnort im Ausstellungsstaat eingetragen ist
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.07.2008, Az. 9 L 786/08



Die Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verweis auf missbräuchlichen Führerschein-Tourismus ist grundsätzlich unzulässig, wenn in dem Führerschein ein Wohnort in dem Ausstellungsstaat eingetragen ist. Ist dieses Erfordernis erfüllt, sind die Behörden der übrigen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Entscheidungen des Ausstellungsstaates zu überprüfen. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen in Deutschland kommen nur in Betracht, wenn die neue Fahrerlaubnis innerhalb einer nach vorangegangener Entziehung noch laufenden Sperrfrist erteilt worden ist oder wenn ein Verhalten des Betreffenden nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis eine solche Maßnahme veranlasst.

StVG § 3 Abs. 1; EWGRichtl-1991/439 Art. 7 Abs. 1
Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT…&docid=1-283402



also damit sollte ja wohl jeder EUFS mit EU WS Dicht sein!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

emile

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2

Montag, 25. August 2008, 19:49


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3

Montag, 25. August 2008, 20:10

Danke!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Pat27cgn

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4

Dienstag, 26. August 2008, 10:51

Ist schon was älter, habe es bereits hier gepostet Beschluss vom 14.07.2008, Az. 9 L 786/08 VG Gelsenkirchen



Aber gute Presse schadet ja nie

Joschi

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5

Dienstag, 26. August 2008, 13:19

Schön sowas zu lesen. :klatsch: :klatsch: :klatsch:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

hessen-frank

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6

Mittwoch, 27. August 2008, 21:04

Die Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verweis auf missbräuchlichen Führerschein-Tourismus ist grundsätzlich unzulässig, wenn in dem Führerschein ein Wohnort in dem Ausstellungsstaat eingetragen ist. Ist dieses Erfordernis erfüllt, sind die Behörden der übrigen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Entscheidungen des Ausstellungsstaates zu überprüfen.


Hallo,

wenn sich diese Rechtsprechung Bundesweit durchsetzt, dann haben wir Ruhe!

Gruss
Frank

fixron

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7

Donnerstag, 28. August 2008, 08:48

außer wenn rumänien in die eu kommt! ... :nww:
Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor !

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Beiträge: 33

8

Donnerstag, 28. August 2008, 11:17

Ist Rumänien nicht schon in der EU? MfG :CZ Fan:

Surcouf

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9

Donnerstag, 28. August 2008, 12:38

Yo, seit dem 01.01.2007.

KloPpY

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10

Sonntag, 31. August 2008, 17:35

Hier mal die Liste der beigetretenen Länder: http://de.wikipedia.org/wiki/EU#Mitglied…rittskandidaten

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