Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT…&docid=1-283402
Zitat
Keine Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen "Führerschein-Tourismus", wenn im Führerschein ein Wohnort im Ausstellungsstaat eingetragen ist
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.07.2008, Az. 9 L 786/08
Die Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verweis auf missbräuchlichen Führerschein-Tourismus ist grundsätzlich unzulässig, wenn in dem Führerschein ein Wohnort in dem Ausstellungsstaat eingetragen ist. Ist dieses Erfordernis erfüllt, sind die Behörden der übrigen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Entscheidungen des Ausstellungsstaates zu überprüfen. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen in Deutschland kommen nur in Betracht, wenn die neue Fahrerlaubnis innerhalb einer nach vorangegangener Entziehung noch laufenden Sperrfrist erteilt worden ist oder wenn ein Verhalten des Betreffenden nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis eine solche Maßnahme veranlasst.
StVG § 3 Abs. 1; EWGRichtl-1991/439 Art. 7 Abs. 1
Die Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verweis auf missbräuchlichen Führerschein-Tourismus ist grundsätzlich unzulässig, wenn in dem Führerschein ein Wohnort in dem Ausstellungsstaat eingetragen ist. Ist dieses Erfordernis erfüllt, sind die Behörden der übrigen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Entscheidungen des Ausstellungsstaates zu überprüfen.

Registrierungsdatum: 30. April 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Berlin
Führerschein aus: Słubice: 11/2008 -> Berlin: 02/2011
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