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Urquell
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Zitat
Tenor
Der Bescheid des Landratsamts Heilbronn vom 30.11.2005 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.

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Zitat
Am Tag des Erwerbs der Fahrerlaubnis sei ein Nachweis über einen Mindestaufenthalt in Polen von 185 Tagen nicht erforderlich gewesen. Eine entsprechende Regelung sei erst am 20.10.2005 in Kraft getreten. Der Bitte des Landratsamts, die Fahrerlaubnis zurückzunehmen, kam die polnische Behörde nicht nach.

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Paule schrieb am 10.04.2007 16:45
Im insgesamten ist das ein sehr Positives Urteil.
auch für die ohne der Wohnsitzregelung !! Und des bei de Schwobe
Asrael
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Zitat
Lord Vader schrieb am 10.04.2007 17:37
Zitat
Paule schrieb am 10.04.2007 16:45
Im insgesamten ist das ein sehr Positives Urteil.
Paule, ich würde mal sagen, dass ist ein "richtiges oberultrapositives Urteil"auch für die ohne der Wohnsitzregelung !! Und des bei de Schwobe
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