Das OLG hat auf die Revision des Angeklagten die Verurteilung des AG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Pikant sind die Gründe, wonach das OLG die übliche Rechtsansicht unter völliger Ausblendung der BVerfGE vertritt und sogar eine Vorlage für unnötig hielte, wenn die Urteilsgründe des Amtsgerichts die Verurteilung stützen würden (was sie nach Ansicht des OLG nicht tun).
Volltext:
OLG_Koeln
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (11. Dezember 2011, 17:38)