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Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

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Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

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Dienstag, 15. November 2011, 13:23

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 28.10.11 Az. 11 BV 10.987 Umgetauschter EU-FS ist als neue Fahrerlaubnis anzusehen.

Zitat

Orientierungssatz:
Stellt ein EU-Mitgliedsstaat im Wege eines Umtausches im Sinne von Art. 8 Abs. 1
RL 91/439 EWG einen neuen Führerschein aus, so dokumentiert dieser Führerschein
nicht nur die früher von dem anderen Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis.
Vielmehr erteilt der umtauschende Mitgliedsstaat dem Betroffenen durch den Umtausch
des Führerscheins auch eine neue Fahrerlaubnis.

11a987b.pdf
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (15. November 2011, 14:11)