VG Dresden, Beschl. v. 22.9.11, Az. 6 L 421/11, Wiederherstellung der aW abgelehnt, FS nach 19.01.
Das VG Dresden lehnt im v.g. Beschluss die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Feststellungsbescheid ab. Zwar sieht es europarechtlch auch Zweifel, dass § 28 Abs. 4 FeV europarechtlicher Prüfung standhält, sieht die Rechtsfrage aber als offen an und entschied insoweit gegen den Antragsteller.
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