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RA XDiver

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Führerschein aus: D

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Dienstag, 27. September 2011, 12:58

OLG Oldenburg, Urt. v. 19.09.11, Az. 1 Ss 116/11, Britischer Führerschein mit "70D" in D unwirksam

Eine britische „driving licence“ stellt keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staates dar, wenn sie lediglich im Wege des Umtausches eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde.

Volltext: hier
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