OLG Oldenburg, Urt. v. 19.09.11, Az. 1 Ss 116/11, Britischer Führerschein mit "70D" in D unwirksam
Eine britische „driving licence“ stellt keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staates dar, wenn sie lediglich im Wege des Umtausches eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde.