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Paule

Menschlich

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Mittwoch, 21. September 2011, 20:03

Oberverwaltungsgericht Land Mecklenburg-Vorpommern 1 M 172/09, Beschluss vom 23.02.2010(Eu-FS nach 19.01.2009 erteilt, aufschiebende Wirkung abgelehnt)

Eu-Fs nach 19.01 muss nicht anerkannt werden, bzw keine Berechtigung.

Beschluss im Volltext: OVGMV_1M172_09.pdf