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RA XDiver

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Donnerstag, 7. Juli 2011, 14:58

VG Potsdam, Beschl. v. 05.07.2011, Az. VG 10 L 298/11, FS nach 19.01., aufschiebende Wirkung wieder hergestellt

Das VG Potsdam hat mit o.g. die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Feststellungsbescheid angeordnet. Es bleibt insoweit seiner bisherigen Rechtsprechung treu.

Volltext: VG_10L298_11_Potsdam.pdf
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
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Telefon: 02304 / 200 60
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (10. Juli 2011, 15:37)