Im folgenden Beschluss handelt es sich um HU-Scheine die aufgrund gefälschter Philippinen Scheinen ausgestellt wurden.
Der VGH sieht diese Führerscheine als Gültig und anzuerkennen, solange die Ungarnische Behörde diese nicht wiederruft, auch aus dem Umstand, weil in der aktuellen FeV, der Passus aus der Führerscheinrichtlinie Artikel 11/6 nicht übernommen wurde, in dem es heißt: Umgetauschte Drittland Führerscheine müssen von den anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden.
Interessant an dem Beschluss ist auch das der VGH München in diesem Fall von einer Erteilung spricht, obwohl unter Punkt 12 die Schlüßelnummer für eine Umschreibung angegeben ist.
Beschluss im Volltext:
VGH_Bayern_11_C_10.2938.pdf