Das OLG München hat ein Urteil des AG Passau teilweise aufgehoben und an das AG zurückverwiesen. Wenig überzeugend sind allerdings die umfassenden rechtlichen Ausführungen zur Frage der Gültigkeit eines EU-FS. Es wird u.a. Bezug genommen auf das OLG Stuttgart (mit seinen "überzeugenden" Gründen).
Volltext:
OLG_Muenchen_4StRR_121_10_zg.pdf
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. Februar 2011, 11:33)