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RA XDiver

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Dienstag, 22. Februar 2011, 09:32

Oberlandesgericht München 4 StRR 121/10, vom 14.02.2001 (CZ-FS mit D-WS, Zur Fahrberechtigung im Studentenstatus und Umschreibung)

Das OLG München hat ein Urteil des AG Passau teilweise aufgehoben und an das AG zurückverwiesen. Wenig überzeugend sind allerdings die umfassenden rechtlichen Ausführungen zur Frage der Gültigkeit eines EU-FS. Es wird u.a. Bezug genommen auf das OLG Stuttgart (mit seinen "überzeugenden" Gründen).

Volltext:OLG_Muenchen_4StRR_121_10_zg.pdf
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. Februar 2011, 11:33)