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Paule

Menschlich

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 11:19

Verwaltungsgericht Köln 11 K 475/10, Urteil vom 28.05.2010(PL-FS erteilt nach dem 19.01.2009, Klage abgewiesen)

Dem Kläger wurde am 27.08.2009 in Polen eine Fahrerlaubnis erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde über das KBA infomiert.
Die Kammer die auch schon die aufschiebende Wirkung abgelehnt hat(siehe Link unten), bezieht sich überwiegend auf die Begründung des OVG Münster.

Es wurde Berufungszulassung beantragt!

Urteil im Volltext: VG_Koeln_11K475_10.pdf

2010 VG Verwaltungsgericht Köln 11 L 94/10, Beschluss vom 09.02.2010(PL-FS nach dem 19.01.2009 erteilt, aufschiebende Wirkung abgelehnt)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (9. Juni 2010, 12:19)