Dem Kläger wurde am 27.08.2009 in Polen eine Fahrerlaubnis erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde über das KBA infomiert.
Die Kammer die auch schon die aufschiebende Wirkung abgelehnt hat(siehe Link unten), bezieht sich überwiegend auf die Begründung des OVG Münster.
Es wurde Berufungszulassung beantragt!
Urteil im Volltext:
VG_Koeln_11K475_10.pdf
2010 VG Verwaltungsgericht Köln 11 L 94/10, Beschluss vom 09.02.2010(PL-FS nach dem 19.01.2009 erteilt, aufschiebende Wirkung abgelehnt)
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