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RA XDiver

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 10:10

Verwaltungsgericht Arnsberg 6 L 263/10, Beschluss vom 07.06.2010(PL-FS nach 19.01.09 erteilt, aufschiebende Wirkung abgelehnt)

Auch das VG Arnsberg hängt sich an das OVG Münster (erwartungsgemäß). Neu ist nur die Schlampigkeit der Begründung (ganze 16 Zeilen..... :sw68: )

Volltext VG_Arnsberg_6L263_10.PDF
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
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Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (9. Juni 2010, 10:52)