Mit o.g. Beschluss hat das VG Schleswig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Feststellungsbescheid abgelehnt. Die Begründung wird voll auf die bekannte Rechtsprechung der grausamen M´s (München, Mannheim und Münster) gestützt.
Beschluss im Volltext:
VG_Schleswig_3B5010.pdf
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