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RA XDiver

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Dienstag, 25. Mai 2010, 09:52

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein 3 B 50/10, Beschluss vom 17.05.2010(Eu-FS nach dem 19.01.2009 erteilt, Wiederherstellung der aW abgelehnt)

Mit o.g. Beschluss hat das VG Schleswig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Feststellungsbescheid abgelehnt. Die Begründung wird voll auf die bekannte Rechtsprechung der grausamen M´s (München, Mannheim und Münster) gestützt.

Beschluss im Volltext: VG_Schleswig_3B5010.pdf
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (13. Juni 2010, 12:02)