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RA XDiver

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Donnerstag, 15. April 2010, 14:19

Oberverwaltungsgericht Münster 16 B 1564/09, Beschluss vom 14.04.2010(Keine Fahrberechtigung mit EU-FS, ausgestellt nach dem 19.01.09)

Das OVG Münster weist erwartungsgemäß die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des VG Minden zurück. Entgegen vorheriger Entscheidungen nimmt der Senat eine Auslegung der 3. FS-RiLi vor.

Volltext: OVG_Münster_16B1564_09.PDF
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Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (15. April 2010, 23:20)