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Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

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Donnerstag, 25. Februar 2010, 11:23

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10 S 2773/09, Beschluss vom 04.02.2010(Eu-FS erteilt in der Sperrzeit, Verlängerung, Umtausch in France, keine Anerkennung)

Zitat

Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat
Entscheidungsdatum: 04.02.2010
Aktenzeichen: 10 S 2773/09
Entscheidungsart: Beschluss

Leitsatz
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaft erteilten Fahrerlaubnis ist auch im Rahmen des § 29
FeV zu berücksichtigen.

Wird ein Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft
ohne erneute Eignungsprüfung umgeschrieben oder umgetauscht, vermittelt er
dem Inhaber keine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im
Inland als die Fahrerlaubnis, die in dem umgetauschten früheren Führerschein
dokumentiert wurde.

Eine Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat vor Ablauf einer in einem
anderen Mitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilt wird, ist im
Anwendungsbereich der Richtlinie RL 91/439/EWG auch dann nicht
anzuerkennen, wenn kein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip vorliegt.



Beschluss im Volltext: VGH_BW_10S2773_09.pdf