Das VG Köln hat einen Eilantrag gegen einen feststellenden Bescheid zurückgewiesen. Die Begründung fußt u.a. auf der Annahme, nach der 3. FS-RiLi hätten die Polen dem Erwerber gar keinen FS erteilen dürfen. Ferner findet die aktuelle Entscheidung des OVG NRW natürlich Verwendung.
Beschluss im Volltext:
VG_Koeln_11L94_10.pdf
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