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RA XDiver

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Donnerstag, 11. Februar 2010, 12:01

Verwaltungsgericht Köln 11 L 94/10, Beschluss vom 09.02.2010(PL-FS nach dem 19.01.2009 erteilt, aufschiebende Wirkung abgelehnt)

Das VG Köln hat einen Eilantrag gegen einen feststellenden Bescheid zurückgewiesen. Die Begründung fußt u.a. auf der Annahme, nach der 3. FS-RiLi hätten die Polen dem Erwerber gar keinen FS erteilen dürfen. Ferner findet die aktuelle Entscheidung des OVG NRW natürlich Verwendung.

Beschluss im Volltext: VG_Koeln_11L94_10.pdf
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
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www.kanzlei-gms.de
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (11. Februar 2010, 17:34)