Oberverwaltungsgericht NRW,
16 A 1229/07
Datum: 04.06.2009
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 16. Senat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1229/07
Vorinstanz: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 1214/06
Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2007 wird
zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger
darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des
beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe
leistet.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000
Euro festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.