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Epox

Pressestelle (Moderation)

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Montag, 22. Juni 2009, 23:04

Oberverwaltungsgericht NRW(Münster), 16 A 1229/07 Datum : 4.06.09

Zitat

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1229/07
Datum: 04.06.2009
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 16. Senat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 16 A 1229/07
Vorinstanz: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 1214/06
Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2007 wird
zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger
darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des
beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe
leistet.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000
Euro festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.


Hier als PDF-Datei:
http___www.justiz.nrw.de_nrwe_ovgs_ovg_nrw_j2009_16_A_1229_07beschluss20090604.pdf
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Epox« (22. Juni 2009, 23:50)