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Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Gericht: OLG Celle, 16. Zivilsenat
Typ, AZ: Urteil, 16 U 92/07
Datum: 18.12.2007
Sachgebiet: Bürgerliches Recht
Normen: Richtlinie 91/439/EWG Art 1 Abs 2 iVm Art 8 Abs 2 u 4, GG Art 34, NdsSOG § 80, NdsSOG § 81
Leitsatz: 1. Die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91439EWG) verwehrt es einer deutschen Verwaltungsbehörde, die Anerkennung einer seinem Angehörigen von der Behörde eines anderen Mitgliedstaates nach Ablauf der Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis zu verweigern.
Untersagt eine Verwaltungsbehörde dem Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen, handelt sie gemeinschaftswidrig, sofern diese Maßnahme nicht wegen eines Verhaltens ihres Angehörigen nach Erteilung der Fahrerlaubnis ergriffen wird (Neutatsache). Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen
(EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).
2. Das bloße - rechtswidrige - Verbot, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen, stellt für sich genommen noch keinen Vermögensschaden dar und rechtfertigt insbesondere nicht einen Ausgleich für den Verlust von Gebrauchsvorteilen durch Zuerkennung von Tagespauschalen, wie dies nach den Tabellen von SandenDanner bei dem Fortfall der Nutzungsmöglichkeit von Kraftfahrzeugen anerkannt ist (BGHZ 63, 203)
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

Registrierungsdatum: 23. September 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Harz
Beruf: Selbständig "Betreiber"
Führerschein aus: PL

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Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
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