VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
BESCHLUSS
In der Verwaltungsstreitsache
hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin
durch
den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Kunath,
den Richter am Verwaltungsgericht Reclam und
den Richter am Verwaltungsgericht Wangenheim
am 12. November 2007 beschlossen:
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
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Der am 12. September 2007 bei Gericht eingegangene Antrag,
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid des
Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Referat Fahrerlaubnisse,
Personen- und Güterbeförderung - vom 22. August 2007 wiederherzustellen,
ist unbegründet.
Urteil