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Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

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Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

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Dienstag, 4. Dezember 2007, 22:32

Potsdam 21 Qs 95/07 Artikel 8 Abs. 4 S. 1 2. EG-Führerscheinrichtlinie Fofe mit EuFe

Zitat

Gebrauch einer rechtmissbräuchlich erlangten EU-Fahrerlaubnis als strafbewehrtes Fahren ohne Fahrerlaubnis - Bindung an die Anerkennungspflicht ausländischer Fahrerlaubnisse im Falle einer Umgehung der inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Beschlagnahme eines polnischen EU-Führerscheins - Offensichtlich missbräuchliche Berufung auf EU-Recht - Missbrauchseinwand als Grenze des europarechtlichen Anerkennungsgrundsatzes

Amtlicher Leitsatz:
Der Inhaber einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis, dem im Inland die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden unanfechtbar versagt worden ist, kann sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar machen, wenn er die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat nur deshalb erworben hat, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bewusst zu umgehen.



Urteil
oder hier: LG Potsdam 24.08.2007 Rechtsgrundlagen: § 21 StVG Fahren ohne Führerschein Erwerb eines Eu-Fs
Anmerkung: Dieses Urteil ist sehr fraglich und hat meiner Meinung nach keine Relevants !!!! :wink: