Gebrauch einer rechtmissbräuchlich erlangten EU-Fahrerlaubnis als strafbewehrtes Fahren ohne Fahrerlaubnis - Bindung an die Anerkennungspflicht ausländischer Fahrerlaubnisse im Falle einer Umgehung der inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Beschlagnahme eines polnischen EU-Führerscheins - Offensichtlich missbräuchliche Berufung auf EU-Recht - Missbrauchseinwand als Grenze des europarechtlichen Anerkennungsgrundsatzes
Amtlicher Leitsatz:
Der Inhaber einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis, dem im Inland die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörden unanfechtbar versagt worden ist, kann sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach §
21 StVG strafbar machen, wenn er die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat nur deshalb erworben hat, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bewusst zu umgehen.
Urteil
oder hier:
LG Potsdam 24.08.2007 Rechtsgrundlagen: § 21 StVG Fahren ohne Führerschein Erwerb eines Eu-Fs
Anmerkung: Dieses Urteil ist sehr fraglich und hat meiner Meinung nach keine Relevants !!!!