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Paule

Menschlich

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Samstag, 18. August 2007, 13:09

NRW, 16 B 672/07 vom 12.07.2007

Zitat

Tenor: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.


Die Beschwerde des Antragstellers gegen den den Aussetzungsantrag ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2007 wird zurückgewiesen.


Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


Urteil