Samstag, 19. Mai 2012, 05:22 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Asrael

unregistriert

1

Donnerstag, 5. Juli 2007, 23:13

VG Regensburg Az:RN 5 S 05.30 von 03.02.2005

VG Regensburg Az:RN 5 S 05.30 von 03.02.2005

In der Verwaltungsstreitsache

wegen Aberkennung der Fahrerlaubnis
hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg, 5. Kammer, ohne mündliche Verhandlung am 3. Februar 2005 folgenden Beschluss:

I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

zu finden


--->Hier


Quelle:"Fahrerlaubnisrecht"