VG Regensburg Az:RN 5 S 05.30 von 03.02.2005
In der Verwaltungsstreitsache
wegen Aberkennung der Fahrerlaubnis
hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg, 5. Kammer, ohne mündliche Verhandlung am 3. Februar 2005 folgenden Beschluss:
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
zu finden
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Quelle:"Fahrerlaubnisrecht"