Beschluss
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
wegen Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen;
hier: Antrag auf Regelung der Vollziehung
hat der 16. Senat des
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 6. März 2007
beschlossen:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
Gericht: OVG Münster
Quelle "Fahrerlaubnisrecht"