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Paule

Menschlich

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Donnerstag, 5. Juli 2007, 21:06

OVG Münster, 16 B 236/07, 06.03.2007, Vorinstanz VG Düsseldorf 6 L 2493/06 v. 23.01.07, Nutzungsuntersagung

Beschluss
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
wegen Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen;
hier: Antrag auf Regelung der Vollziehung
hat der 16. Senat des
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 6. März 2007
beschlossen:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2007 wird zurückgewiesen.


Gericht: OVG Münster

Quelle "Fahrerlaubnisrecht"