Samstag, 19. Mai 2012, 05:11 UTC+2
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OLG Düsseldorf III-5 Ss 23/07 - 39/07 IV, 19.04.07
Freispruch FoFE, und Anmerkung zu 3. EU-FE Rili.
Ob sich die Rechtslage durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 etwa ändert, braucht der Senat nicht zu entscheiden; denn zur Tatzeit galt die oben erwähnte Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991, welche als dem Angeklagten günstiges Recht hier anwendbar ist, § 2 Abs. 1 und 2 StGB.
Urteil OLG
Quelle "justiz.nrw"