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Paule

Menschlich

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Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:56

OLG Düsseldorf III-5 Ss 23/07 - 39/07 IV, 19.04.07

Freispruch FoFE, und Anmerkung zu 3. EU-FE Rili.

Ob sich die Rechtslage durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 etwa ändert, braucht der Senat nicht zu entscheiden; denn zur Tatzeit galt die oben erwähnte Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991, welche als dem Angeklagten günstiges Recht hier anwendbar ist, § 2 Abs. 1 und 2 StGB.


Urteil OLG

Quelle "justiz.nrw"