URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer)
26. Juni 2008(*)
„Richtlinie 91/439/EWG ? Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine ? Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen? oder Alkoholkonsums ? In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein ? Verweigerung der Anerkennung des Führerscheins im ersten Mitgliedstaat ? Nicht der Richtlinie 91/439/EWG entsprechender Wohnsitz“
In den verbundenen Rechtssachen
C?329/06 und
C?343/06
betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art.
234 EG, eingereicht vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (Deutschland) (
C?329/06) und vom Verwaltungsgericht Chemnitz (Deutschland) (
C?343/06) mit Entscheidungen vom 27. Juni 2006 und vom 3. August 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 28. Juli 2006 und am 8. August 2006, in den Verfahren