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C-227/05, EU-Fahrerlaubnis - Halbritter, 06.04.2006
1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 1 Absatz 2 und 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABl. L 150, S. 41, im Folgenden: Richtlinie 91/439).
2 Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn H, einem in Deutschland wohnhaften deutschen Staatsangehörigen, und dem Freistaat Bayern wegen einer Entscheidung des LRA M., mit der der österreichische Führerschein von Herrn H. nicht als gültig anerkannt und seine Umschreibung in einen deutschen Führerschein verweigert wurde.
Neben Kapper bekannteste Urteil "Halbritter"
Quelle "EuHg"
EugH 2006
C-227/05
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (20. Oktober 2009, 22:14)