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Paule

Menschlich

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Donnerstag, 5. Juli 2007, 21:16

C-340/05, EU-FE - Kremer, 28.09.2006

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 28. September 2006 – Strafverfahren gegen Stefan Kremer

(Rechtssache C-340/05)

„Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung – Richtlinie 91/439/EWG – Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen – Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat – In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein – Ablehnung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ersten Mitgliedstaat – Erfordernis der Beachtung der nationalen Bedingungen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug“


Beschluss "Kremer"

Quelle "Eugh" :Respekt: