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Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

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Donnerstag, 26. November 2009, 23:30

Umschreibung einer Ausländischen Eu-Fahrerlaubnis in Deutschland

Zitat

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (Führerschein-Verwaltungsvorschrift - FS VwV -)



Anlage 3



Ausfüllanleitung für Vorlagen
zur Herstellung eines Kartenführerscheins



1 Vorlage zur Herstellung eines Kartenführerscheins (VHK)
Die Vorlage dient der Vorgabe aller relevanten Daten, die zur Erstellung eines Kartenführerscheins führen. Sie ist in allen Feldern des farbig ausgelegten Teils entsprechend den geforderten Angaben vollständig auszufüllen.


a) Eintragung der Fahrerlaubnisnummer/Führerscheinnummer
In Zeile 1 der Vorlage ist im betreffenden Feld die Führerscheinnummer des herzustellenden Führerscheins einzutragen. Bei erstmaliger Vergabe der Fahrerlaubnisnummer kann die Prüfziffer offengelassen werden. Sie wird dann durch die Bundesdruckerei GmbH gebildet und auf dem Führerschein mit vermerkt.


Erläuterung zur Fahrerlaubnisnummer und Führerscheinnummer:


Die Fahrerlaubnisnummer wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis, beim Ersatz oder beim Umtausch eines Führerscheins nach alten Mustern von der zuständigen Behörde zugeteilt und dient dazu, die Erlaubnis einer bestimmten Person zuzuordnen. Sie bleibt, solange die Fahrerlaubnis besteht, das heißt, insbesondere bei Erweiterung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis, beim Umtausch, bei Unbrauchbarkeit oder Ersatz des Führerscheins unverändert und ist wesentliches Identifizierungsmerkmal im Zentralen Fahrerlaubnisregister. Im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis, ihrer Rücknahme, ihres Widerrufs oder des Verzichts auf die Fahrerlaubnis verliert die Fahrerlaubnisnummer ihre Gültigkeit. Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist eine neue Fahrerlaubnisnummer für die nunmehr neue Fahrerlaubnis zuzuteilen. Die Fahrerlaubnisnummer umfaßt zehn Stellen. Sie besteht im ersten Teil (1. bis 4. Stelle – Feld BS der VHK) aus dem vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilten Behördenschlüssel, im zweiten Teil (fünf Stellen – Feld lfd. Nr.) aus der von der Fahrerlaubnisbehörde zugeteilten laufenden Nummer, wobei diese alphanumerische Zeichen beinhalten kann, und aus einer Prüfziffer (Feld PZ), die nach Modulo 11 berechnet wird.


Die Führerscheinnummer besteht aus der Fahrerlaubnisnummer, ergänzt um die fortlaufende Nummer des Führerscheins (eine Stelle, alphanumerisch – Feld A).


Der Aufbau der Fahrerlaubnis-/Führerscheinnummer ist aus dem Anhang ersichtlich. Die Nummer des Führerscheins ist bei jeder Neuausstellung eines Führerscheins fortlaufend zu erhöhen. Damit wird in Verbindung mit der einmalig existierenden Fahrerlaubnisnummer gesichert, daß jeder Führerschein eine nur einmal vorhandene Nummer ausweist.


b) Eintragung der Bestellbehörde
Im Feld "Bestellbehörde" ist der vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegte Behördenschlüssel der den Führerschein in Auftrag gebenden Fahrerlaubnisbehörde einzutragen.
Erläuterung:


Durch die Eintragung des Behördenschlüssels ist sichergestellt, daß der produzierte Führerschein an die den Auftrag erteilende Stelle übersandt wird. Durch den Hersteller wird anhand des Behördenschlüssels die Bezeichnung der Ausstellungsbehörde im Klartext auf dem Führerschein im Feld 4c aufgebracht.


c) Angaben zum Führerscheininhaber
In den Zeilen 2 bis 4 sind die Angaben zum Führerscheininhaber einzutragen.


d) Erteilte Klassen/Eintragungen auf der Vorderseite
In Zeile 5 sind die auf der Vorderseite des Führerscheins gemäß Anlage 8 Abschnitt I Nr. 2.1 Buchstabe c Nr. 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung auszuweisenden Klassen anzukreuzen.


e) Erteilte Klassen/Eintragungen auf der Rückseite
In den Zeilen 6 bis 21 sind erteilte oder zu erteilende Klassen anzukreuzen und mit den dazugehörigen Daten (Erteilungsdatum, bei befristet erteilten Klassen das Gültigkeitsdatum, sowie Beschränkungen und Zusatzangaben) aufzuführen. Steht das Erteilungsdatum für eine oder mehrere Klassen noch nicht fest, weil die erforderliche Prüfung noch nicht stattgefunden hat, ist das Feld "Erteilungsdatum" jeweils offenzulassen. Durch den Hersteller wird dann automatisch im Feld 10 auf dem Führerschein *) eingetragen.


f) Beschränkungen/Zusatzangaben
In den Feldern sind die Schlüsselzahlen gemäß Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung einzutragen. Sie werden im Feld 12 des Führerscheins ausgewiesen. Schlüsselzahlen, die nur für einzelne Klassen zutreffen, sind in den Zeilen 6 bis 21, solche, die für alle erteilten Klassen gelten, sind in Zeile 22 einzutragen.


Eintragungsmöglichkeiten der Schlüsselzahl 70 einschließlich ihrer Unterschlüsselung
Ergeben sich aus Platzgründen für die Eintragung der Schlüsselzahl 70 und ihrer Unterschlüsselung in der Zeile der umgetauschten Klasse Schwierigkeiten, kann wie folgt verfahren werden:


In der Zeile der umgetauschten Klasse wird nur die Schlüsselzahl 70 und das Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates eingetragen. In Zeile 22 werden die Angaben wiederholt und nur dort wird die Nr. des umgetauschten Führerscheins vermerkt. Damit wird der Eintragungsumfang der Spalte 12 der jeweiligen Klasse auf dem Führerschein (Spalte "Beschränkungen/Zusatzangaben" der Vorlage) gering gehalten.


Beispiel:
Umtausch eines belgischen Führerscheins Klasse B Nr. 123456789
Schlüsselung: 70.123456789.B
a) Eintragung in der Zeile 9: 70.123456789.B
oder
b) Eintragung in Zeile 9: 70.B und Eintragung in Zeile 22: 70.123456789.B


g) Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
Das Lichtbild des Antragstellers ist paßgenau im linken Teil auf dem mit schwarz unterlegten Streifenfeld innerhalb des farbig eingerahmten Bereiches und mittels Bildklebefolie sicher zu befestigen. Das Lichtbild darf keine abgerundeten Ecken aufweisen. Die Unterschrift des Antragstellers ist im dafür vorgesehenen Raum rechts neben dem Lichtbild einzutragen. Sie ist mit einem schwarzschreibenden Faserstift, zweckmäßigerweise unter Verwendung der Unterschriftsschablone, zu leisten.


h) Felder für interne Bearbeitungsvermerke
In den Feldern "interner Bearbeitungsvermerk" der Zeile 1 und in den Zeilen unter dem Unterschriftsfeld können Bearbeitungsvermerke eingetragen werden. Diese haben für die Zwecke der Herstellung des Führerscheins keine Bedeutung.


Siehe auch hier: [attach]363[/attach]