Registrierungsdatum: 8. September 2006
Zitat
Vorlagefrage:
Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein1 dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen muss, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person außerhalb einer für sie geltenden Sperrzeit ausgestellt wurde, wenn deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats entzogen worden ist, und diese Person zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte?
Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (3. September 2011, 21:56)
Registrierungsdatum: 23. Oktober 2010
Geschlecht: Männlich
Wohnort: regensburg
Beruf: student
Führerschein aus: cz 29.1.2009
was wird in der mündlichen verhandlung dann eig genau gemacht und kann man hieraus schon schlüsse auf das zu erwartende urteil ziehen...?Die mündliche Verhandlung findet am 28.09.11 um 9,30 Uhr bei der 2 Kammer des Gerichtshof statt.
Quelle:http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_658…earch=recherche
Ja dann ist es aus mit den Führerscheinen. Auf der anderen Seite geht es erst einmal weiter. Es würde aber vorerst nur die betreffen die in DE bereits einen Führerschein hatten der entzogen wurde. Die die noch keinen hatten könnten sich noch immer darauf stützen.Sollte der EUGH bezülich 19.01.09 der Ansicht Deutschlands folgen, dann sind selbstverständlich auch alle Führerscheine ab diesem Datum betroffen.
Darin sehe ich keinen Sinn.Die die noch keinen hatten könnten sich noch immer darauf stützen.
EU Ausland FS 2.000 Euro + 2 Anreisen und ein kurzer Aufenthalt = 500 EuroFS im EU-Ausland Klasse B inclusive aller Nebenkosten: ca. 2500 EuroDie die noch keinen hatten könnten sich noch immer darauf stützen.
Kosten in D: durchschnittlich 1500 bis 1800 Euro
Für die Differenz gibt es einen schönen Urlaub am Meer.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PLFS11« (5. September 2011, 10:06)
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