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emile

[VERBORGEN]

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1

Freitag, 22. Oktober 2010, 13:28

C-419/10 Hofmann

Der EuGH hat das Ersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in der Sache Hofmann, AZ: C-419/10 veröffentlicht:

Zitat

Vorlagefrage:

Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein1 dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen muss, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person außerhalb einer für sie geltenden Sperrzeit ausgestellt wurde, wenn deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats entzogen worden ist, und diese Person zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte?

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2

Freitag, 22. Oktober 2010, 20:21

da steht ja garnichts von einem "bestimmten" Datum?

so wie es dort steht...ist doch schon längst entschieden!
keine Speerfrist,WS im Ausstellerland... also anerkannt!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

emmy

unregistriert

3

Freitag, 22. Oktober 2010, 20:31

Steht doch drin.

Zitat

Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006

Richtlinie 2006/126/EG ist die 3. Rilie :wink:

Paule

Menschlich

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4

Dienstag, 26. Oktober 2010, 19:53

Was mich jetzt etwas stutzig macht, das Ersuchen wird beim EugH unter Verkehr geführt und nicht bei Niederlassungsfreiheit! :denk:

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5

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 08:08

Fall Wierer ja auch!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Oberklops

Zauberlehrling

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6

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 00:41

@Paule - wo werden die anderen geführt - (noch) unter NIederlassungsfreiheit?
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

Menschlich

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7

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 09:31

Jup :wink:

Epox

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8

Samstag, 3. September 2011, 11:46

Die mündliche Verhandlung findet am 28.09.11 um 9,30 Uhr bei der 2 Kammer des Gerichtshof statt.

Quelle:http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_658…earch=recherche
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Gallier

Profi

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9

Samstag, 3. September 2011, 13:00

WOW, vielleicht fällt ja doch noch die Entscheidung dieses Jahr...
Dann ist endlich der ganze Mist vorbei-egal wie entschieden wird...
Lieber stehend sterben als knieend leben

Unterwegs

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10

Samstag, 3. September 2011, 15:52

Weiss jemand, wer Herrn Hofmann anwaltlich vertritt?

Wuerde1711

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11

Samstag, 3. September 2011, 16:11

was mich irritiert ist folgender Satz: "ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen muss", wäre es nicht besser, es hieße: "...ablehnen darf"? Es hört sich für mich so an: falls die Antwort vom EUGH lautet: "nein" - er muß es nicht ablehnen. Könnte man dann nicht daraus den Schluss ziehen: ein Mitgliedstatt muss die Anerkennung der Gültigkeit eines FS nicht ablehnen - aber er "darf" es ablehnen!? Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Bitte belehrt mich eines besseren?

charlie18

Anfänger

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12

Samstag, 3. September 2011, 16:28

Hallo,

Deutschland wird es schon richtig auslegen, wie sie es benötigen,bzw. brauchen.

Wuerde1711

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13

Samstag, 3. September 2011, 16:33

dann hätte ich noch eine Zusatzfrage:wenn Dt. (bzw. der Freistaat Bayern) gewinnen würde - ab wann wäre das auch für die anderen Staaten bindend? Die Leute, die bereits einen EU-FS besitzen, dürften sie damit weiter im Rest von Europa fahren? In anderen Ländern wird in Dt (bzw. dann europazentral?) erst ab 2013 nachgefragt. Wenn es sowieso heißt "musst", dann dürfen sie die EU-FS weiterhin anerkennen und ausstellen, weil sie ihre eigenen Voraussetzungen zur Eignungsprüfung haben. Man dürfte ja auch in Deutschland wieder fahren, wenn man die MPU bestanden hat und wenn man jetzt im Ausland lebt, muss man halt sich den dortigen Kriterien unterziehen. Hieße das denn sonst nicht, jemand lebt jetzt in Irland, er wollte sich dort einen FS ausstellen lassen (Deutschland geht ja nicht - weil er da keinen Wohnsitz mehr hat) und müßte dann nur nach Deutschland, die MPU machen? Und dann - wieder zurück nach Irland reisen? Aber die können mit der dt. MPU nichts anfangen. Dann könnte er doch gar keinen FS mehr machen? Das ist doch nicht im Sinne des Erfinders, nicht wahr?

charly

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14

Samstag, 3. September 2011, 21:52

Sollte der EUGH bezülich 19.01.09 der Ansicht Deutschlands folgen, dann sind selbstverständlich auch alle Führerscheine ab diesem Datum betroffen.

Aber man weis ja nie wie die sich das Urteil wieder hindrehen auf den FEBen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (3. September 2011, 21:56)


schlaubi

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15

Sonntag, 4. September 2011, 11:31

Die mündliche Verhandlung findet am 28.09.11 um 9,30 Uhr bei der 2 Kammer des Gerichtshof statt.

Quelle:http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_658…earch=recherche
was wird in der mündlichen verhandlung dann eig genau gemacht und kann man hieraus schon schlüsse auf das zu erwartende urteil ziehen...?

PLFS11

Schüler

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16

Sonntag, 4. September 2011, 17:52

Sollte der EUGH bezülich 19.01.09 der Ansicht Deutschlands folgen, dann sind selbstverständlich auch alle Führerscheine ab diesem Datum betroffen.

Ja dann ist es aus mit den Führerscheinen. Auf der anderen Seite geht es erst einmal weiter. Es würde aber vorerst nur die betreffen die in DE bereits einen Führerschein hatten der entzogen wurde. Die die noch keinen hatten könnten sich noch immer darauf stützen.

charly

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17

Sonntag, 4. September 2011, 18:20

Die die noch keinen hatten könnten sich noch immer darauf stützen.
Darin sehe ich keinen Sinn.

FS im EU-Ausland Klasse B inclusive aller Nebenkosten: ca. 2500 Euro
Kosten in D: durchschnittlich 1500 bis 1800 Euro

Für die Differenz gibt es einen schönen Urlaub am Meer.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Wuerde1711

Fortgeschrittener

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18

Montag, 5. September 2011, 09:09

Deutschland hat ja angeblich im § 28 schon zum 19.1.09 die EU-Richtlinien umgesetzt und wendet sie bereits an (ob sie es richtig anwenden, ist eine andere Frage). Aber andere Länder wenden diese Richtlinien erst ab 2013 an. Muss es da nicht Differenzen zwischen den Ländern geben - und es kann keine einheitliche Handhabung geben?

PLFS11

Schüler

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19

Montag, 5. September 2011, 09:58

Die die noch keinen hatten könnten sich noch immer darauf stützen.
FS im EU-Ausland Klasse B inclusive aller Nebenkosten: ca. 2500 Euro
Kosten in D: durchschnittlich 1500 bis 1800 Euro

Für die Differenz gibt es einen schönen Urlaub am Meer.
EU Ausland FS 2.000 Euro + 2 Anreisen und ein kurzer Aufenthalt = 500 Euro
2.500 Euro Dauer ca. 6Monate + ca. 2Monate bis der FS ausgestellt ist. = 8 Monate

Deutschland FS 1.500 - 1.800 Euro (So war es bei mir)
1. Drogen + Alkohol MPU (Betonung liegt auf (+) und!) 700 Euro
1. Auflage Dorgen + Alkoholsceering. 1Jahr 8 Kontrollen zu 40Euro für Alk und 40für Drogen. 640 Euro
2. MPU Wiederholung 700Euro
Anwalt der dich während dieser Zeit begleitet weil du von der Materie kaum eine Ahnung hast 500 Euro
= 4.040 - 4.340 Euro und 1 Jahr! Und ich hatte die Taube auf dem Dach statt den Spatz in der Hand!

Wer also bestimmen kann dass er reichlich Eignungszweifel hat in Deutschland aber nie einen FS besessen hatte, soll erst einmal einen KBA Auszug einholen statt einen Antrag auf die Fahrerlaubnis. Damit er keine Versagung bekommt geht er dann immer noch gleich in die EU. Das ist viel sinnvoller.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PLFS11« (5. September 2011, 10:06)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

20

Montag, 5. September 2011, 10:10

Mir ging es nur um den reinen Fahrschulpreisvergleich inclusive der dazu gehörigen Nebenkosten ohne die MPU-Auflage zu berücksichtigen.

Ich will damit aufzeigen, daß bei einer Ersterteilung ohne MPU der ausländische Lappen nicht billiger ist als der deutsche. Sondern das Gegenteil der Fall ist. Und im Faktor Zeit steht man im EU-Ausland auch schlechter da als in D. Führerschein in D 2 Monate, im EU-Auland ca. 8 Monate.
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