Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Quelle:http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT…&docid=1-282936
Zitat
Kein Gebrauchsrecht einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland ohne Wohnsitz in Tschechien zum Ausstellungszeitpunkt
VG Saarlouis, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 10 L 281/08
Eine Person, die in der Vergangenheit durch Trunkenheitsfahrten strafrechtlich in Erschienung getreten ist und bei der von einer fortbestehenden Alkoholabstinenz nicht ausgegangen werden kann, ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet. Allein der Umstand, dass ihr in Tschechien eine Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt worden ist, vermag die Wiedererlangung der Fahreignung nicht zu belegen. Ihr kann vielmehr das Gebrauchsrecht dieser tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des tschechischen Führerscheins einen Wohnsitz in Tschechien hatte.
EGRichtl-2006/126 Art. 7 Abs. 1e; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11; FeV § 13; FeV § 46
Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: nürnberg
Beruf: maler und lackierer
Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!
Registrierungsdatum: 29. Mai 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Bayern
Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: nürnberg
Beruf: maler und lackierer
Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!
bekommen mein CZ FS ist beim LKA zu überprüfung
!!Und was sagt ihr zu dem Fall oben!!
Registrierungsdatum: 6. September 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: baden württemberg
Beruf: rohrverbieger
Registrierungsdatum: 6. September 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: baden württemberg
Beruf: rohrverbieger
[VERBORGEN]
Registrierungsdatum: 22. März 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: NRW
Führerschein aus: CZ
nur noch mal ne frage am rande:musst mir die fsst eine schriftliche nu aussprechen oder ist es sofort fofe wenn ich angehalten werde ohne eine schriftliche nu?was würdet ihr machen?fz stehen lassen oder das risiko eingehen?
Pioneer
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (28. September 2008, 21:19)
Registrierungsdatum: 6. September 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: baden württemberg
Beruf: rohrverbieger
Stefan
unregistriert
Registrierungsdatum: 6. September 2008
Geschlecht: Männlich
Wohnort: baden württemberg
Beruf: rohrverbieger
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