Samstag, 19. Mai 2012, 03:57 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

1

Montag, 25. August 2008, 19:15

Kein Gebrauchsrecht einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland ohne Wohnsitz in Tschechien zum Ausstellungszeitpunkt

Zitat


Kein Gebrauchsrecht einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland ohne Wohnsitz in Tschechien zum Ausstellungszeitpunkt
VG Saarlouis, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 10 L 281/08



Eine Person, die in der Vergangenheit durch Trunkenheitsfahrten strafrechtlich in Erschienung getreten ist und bei der von einer fortbestehenden Alkoholabstinenz nicht ausgegangen werden kann, ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet. Allein der Umstand, dass ihr in Tschechien eine Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt worden ist, vermag die Wiedererlangung der Fahreignung nicht zu belegen. Ihr kann vielmehr das Gebrauchsrecht dieser tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des tschechischen Führerscheins einen Wohnsitz in Tschechien hatte.

EGRichtl-2006/126 Art. 7 Abs. 1e; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11; FeV § 13; FeV § 46
Quelle:http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT…&docid=1-282936


auch hier wird mit keinem Wort erwähnt...das es sich um einen Hauptwohnsitz handeln muss!!!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

2

Montag, 25. August 2008, 19:26

@Hyperface

Richtig !

Dafür wird aber erwähnt, das die FE entzogen werden kann mit D-WS, also NU und kein FOF von vorherein !!

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

3

Montag, 25. August 2008, 20:07

mit dem ganzen FoF hier im Forum...sei gesagt...m.E....das wenn man ein gültiges Dokument hat,man dieses ja nicht nur wg.eines Eintrages für ungültig erklären kann,als für nicht vorhanden!

auch mit D WS wurde eine Prüfung vorrausgesetzt und man hat ein anerkanntes Dokument...zumindest in 26 EU Staaten!
nur daraus das D dies so nicht durchgehen lassen will...ist man trotz allem...im Besitz eines FS!

ob D dann auch eine gültige FE darraus schliesst...sei abzuwarten in Zukunft!

zumindest hat man eine gültige FE in 26 Ländern und dies kann auch ein EUGH nicht ausseracht dann lassen!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

4

Montag, 25. August 2008, 20:39

@Hyperface

Der selben Ansicht bin ich ja auch !

:wink:

kleksi

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006

Beiträge: 426

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

5

Sonntag, 21. September 2008, 15:30

Habe mal ne frage,Ein bekannter hat einen CZ FS mit D WS und der wurte ihm jetzt abgennomen ,Zwegs überprüfung wegen den 185 tagen (hat seinen FS 2004 in CZ gemacht) aber da gab est die 185 tage regelung noch garnicht !!Jetzt hat er eine Rechtsanwalt genommen und der hat gesagt er bekämme seine FS wieder!Also ich habe ihm gesagt das ich zu 95 % glaube das er ihn ohne das Anmelden in CZ und nach weiß von 185 tagen garnichts bekommt egal welcher Anwalt.Ist das so oder nicht ???

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

Beiträge: 775

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

6

Sonntag, 21. September 2008, 16:06

apropo Kleksi...was mach die Umschreibung Deines FS???
sollte ja nun mal fertig sein,oder?
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

7

Sonntag, 21. September 2008, 17:08

@kleksi - richtig. @hyberface - was macht DEine Pappe, Kleksi ?
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

kleksi

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006

Beiträge: 426

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

8

Sonntag, 21. September 2008, 17:41

Ja sieht ganz gut aus habe im moment einen Vorläufigen D FS :Respekt: bekommen mein CZ FS ist beim LKA zu überprüfung :greubel: !!Und was sagt ihr zu dem Fall oben!!
gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

dimmu666

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 268

Geschlecht: Männlich

Wohnort: baden württemberg

Beruf: rohrverbieger

9

Sonntag, 21. September 2008, 18:34

tja ich würde sagen ohne cz ws im fs bekommt er eine nu.die 185 tage regelung gab es schon seit dem beitritt von cz zur eu.nur wurde diese regelung in ein paar bezirken von cz ausgesetzt und erst am 1.7.06 anerkannt.bei mir ist es genau das gleiche.mein anwalt sagt:keine chance wenn du keinen ws nachweisen kannst. :motz: :böse:

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

10

Sonntag, 21. September 2008, 21:56

Ich schließe mich an mit der NU - vielleicht, je nachdem wo er wohnt, behält man das Ding sogar ein. Dir drücke ich die Daumen Kleksi - halt uns hier bitte auf dem Laufenden. - Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

dimmu666

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 268

Geschlecht: Männlich

Wohnort: baden württemberg

Beruf: rohrverbieger

11

Sonntag, 28. September 2008, 10:34

nur noch mal ne frage am rande:musst mir die fsst eine schriftliche nu aussprechen oder ist es sofort fofe wenn ich angehalten werde ohne eine schriftliche nu?was würdet ihr machen?fz stehen lassen oder das risiko eingehen?

pwesti

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 22. März 2007

Beiträge: 23

Geschlecht: Männlich

Wohnort: NRW

Führerschein aus: CZ

12

Sonntag, 28. September 2008, 13:21

nur noch mal ne frage am rande:musst mir die fsst eine schriftliche nu aussprechen oder ist es sofort fofe wenn ich angehalten werde ohne eine schriftliche nu?was würdet ihr machen?fz stehen lassen oder das risiko eingehen?

hallo erstmal,

das würd ich jetz auch mal gern wissen....
[VERBORGEN]

Pioneer

unregistriert

13

Sonntag, 28. September 2008, 19:56

Grundsätzlich ist keine NU erforderlich.

Wenn es nach dem VGH BY oder BW geht, ist es sofort FoF.

Das VG Saarland hat aber entschieden, der FS ist zwar ungültig, aber die Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall nicht gegeben.

Das ist auch meine Meinung dazu.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (28. September 2008, 21:19)


dimmu666

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 268

Geschlecht: Männlich

Wohnort: baden württemberg

Beruf: rohrverbieger

14

Sonntag, 28. September 2008, 20:17

soll bedeuten wenn ich von der polizei angehalten werde ist es fofe.oder je nach auslegung der polizei.dann müsste ich die entscheidung des gerichts abwarten.aber würdet ihr nun fahren oder besser nicht? :sf35:

Pioneer

unregistriert

15

Sonntag, 28. September 2008, 21:20

Wenn sich das Fahren irgendwie vermeiden läßt, würde ich nicht fahren, bis eine Adressenänderung erfolgt ist.

vanButen

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Februar 2007

Beiträge: 102

16

Sonntag, 28. September 2008, 21:59

Nur wer sich etwas antun möchte, fährt (derzeit) mit einem CZ FS mit D Anschrift noch in D.

Stefan

unregistriert

17

Sonntag, 28. September 2008, 22:34

Also ich würde in der Situation (CZ mit D im FS) auch erst mal wieder zu Fuss gehen.
Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun. Und sein wir doch mal erhlich...Das halbe Jahr ist doch echt schnell vorbei.
Ist evt. Jobmässig nicht ganz einfach. Aber immer noch besser als sich über lange Zeit gerichtlich rumstreiten zu müssen...
Das ist aber nur meine Meinung...

dimmu666

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 268

Geschlecht: Männlich

Wohnort: baden württemberg

Beruf: rohrverbieger

18

Dienstag, 30. September 2008, 17:35

so mal kurz ne neuigkeit von meinem anwalt:hab ihn gefragt ob die fsst mir eine schriftliche nu zustellen MUSS damit ich nicht mehr fahren darf.die antwort:ja sie MUSS es schriftlich zusenden ansonsten kann man weiterfahren mit d ws.was man nun darüber denken kann ist jedem seine eigene sache...... :gs:

der Sachse

unregistriert

19

Dienstag, 30. September 2008, 17:45

Dann lass dir das mal schriftlich geben, mal sehen ob ers macht.Jedenfalls kennt der gute nicht mal die die Urteile des zuständigen VGH BW. Was ist das für ein Anwalt. vertritt der sonst Hühnerdiebe? :lach:

dimmu666

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 6. September 2008

Beiträge: 268

Geschlecht: Männlich

Wohnort: baden württemberg

Beruf: rohrverbieger

20

Dienstag, 30. September 2008, 18:05

deswegen schreib ich ja:kann jeder drüber denken was er will.....

@sachse

hast mal n anhang zu den vgh urteilen?