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kleksi

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1

Sonntag, 22. Juni 2008, 12:19

Noch ein Urteil-ABER FÜR UNS EU FS BESITZER

Interessante Urteile

Anerkennung und Umschreibung von EU-Fahrerlaubnissen in anderen Mitgliedsstaaten

Einem deutschen Staatsbürger wurde die Fahrerlaubnis im Inland rechtskräftig entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung auferlegt. Nach Ablauf der Sperrfrist und einer beruflich bedingten Wohnsitzverlegung nach Österreich wurde dort die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt. Dabei unterzog sich der Antragsteller erfolgreich einer medizinischen und psychologischen Untersuchung nach österreichischen Vorschriften und erhielt einen österreichischen Führerschein ausgestellt.Der Bürger kehrte anschließend nach Deutschland zurück und begehrte bei dem zuständigen Landratsamt die Anerkennung seiner österreichischen Fahrerlaubnis. Diese wurde im Ergebnis abgelehnt, da der Betroffene keine medizinisch-psychologische Untersuchung nach nationalen deutschen Normen vorweisen konnte. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht legte dem EUGH die Frage vor, ob das Vorgehen der deutschen Behörde mit europäischem Recht vereinbar sei. In seinem Beschluss vom 06.04.2006 (ADAJUR-Dok.Nr. 68157) stellte der Europäische Gerichtshof unter Hinweis auf die Richtlinie 91/439 EWG und der EUGH-Entscheidung C-476/01 (Fall "Kapper") klar, dass die Mitgliedstaaten vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen können, dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrem Entzug aufstellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass im EU-Ausland ausgestellte Fahrerlaubnisse ohne Beschränkung im Inland akzeptiert werden müssen, wenn die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist erworben wurde.
So muß es sein :klatsch: :klatsch:

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

waldi

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2

Sonntag, 22. Juni 2008, 12:30

Hallo Kleksi,

schön daß Du hier nochmal die Umschreibungspflicht der deutschen Führerscheinbehörden bei EU-FS aufgreifst.
Vielleicht erinnerst Du Dich an unseren Schriftverkehr, wo ich Dir die Praktiken der Nürnberger Führerscheinstelle mitteilte.
Diese Leute dort sagten klipp und klar, daß sie nach EU-Recht diese Scheine umschreiben m ü s s e n , wenn alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind.
Und mit Bedingungen waren gemeint, daß seit FS-Entzug keinerlei Auffälligkeiten mehr waren und daß auch eine eventuelle Sperrfrist eingehalten wurde.

Also nichts Neues im Westen!

MfG.

Waldi

der Sachse

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3

Sonntag, 22. Juni 2008, 12:31

Warum hast du "Halbritter" wieder rausgekramt? :greubel: Das ist ja noch älter als alt. :)

Gruß.der Sachse

kleksi

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4

Sonntag, 22. Juni 2008, 12:34

Entschuldigung :Ma: Ich habe gedacht es ist für manchen von interesse!!

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

Joschi

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5

Sonntag, 22. Juni 2008, 19:15

Halbritter, alt aber Gültig und Rechtskräftig. Das ist ja wohl die hauptsache. Oder nicht??? :ka:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Gallier

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6

Sonntag, 22. Juni 2008, 21:19

Trotz allem wurde mir von der Leiterin der NBGer FSSt persönlich gesagt daß ich eine MPU aufgebrummt bekomme wenn ich den Antrag auf Umschreibung meiner CZ-EU Fahrerlaubnis stelle!
Lieber stehend sterben als knieend leben

hessen-frank

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7

Dienstag, 24. Juni 2008, 19:44

Trotz allem wurde mir von der Leiterin der NBGer FSSt persönlich gesagt daß ich eine MPU aufgebrummt bekomme wenn ich den Antrag auf Umschreibung meiner CZ-EU Fahrerlaubnis stelle!


Hallo,

also ist dort bekannt das Du eine CZ-FE hast ? Dann verstehe ich nicht ganz warum Sie Dir keine NU aufdrücken. Bei Umschreibung MPU, ansonsten nicht, dass ist schon etwas komisch. :ka:

Gruss
Frank

marco069

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8

Dienstag, 24. Juni 2008, 20:12

Hallo,

selbst bei einer Umschreibung, dürfen Sie keine MPU aufdrücken, da die Fahrerlaubnis noch wie vor eine CZ bleibt !!

Denke mal, das wissen die Herren von der FSST auch und wollen dich mit dem Argument nur Foppen

lg :wink:

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9

Dienstag, 24. Juni 2008, 20:13

Re:

Zitat

Zitat:
Hallo,

also ist dort bekannt das Du eine CZ-FE hast ? Dann verstehe ich nicht ganz warum Sie Dir keine NU aufdrücken. Bei Umschreibung MPU, ansonsten nicht, dass ist schon etwas komisch. :ka:

Gruss
Frank



Hallo Frank,
von dir hat man ja ein "paar" Tage schon nix mehr gelesen, liegt wohl daran dass Du ausgiebig mit Fahren beschäftigt warst ;)

Tatsächlich ist es so, dass speziell Mittelfranken eine recht, ich nenn es mal liberale Linie praktiziert. Dies gilt im übrigen auch für das Polizei Verhalten - liegt nichts vor, ist man sauber, heisst es freundlich "gute Weiterfahrt".

Ich kann nur spekulieren, mag sein dass es an einem Urteil des OVG Ansbach liegt, müsste hier sogar hinterlegt sein. Ich mutmaße weiter - die Verwaltungsbehörden sind hier sehr kostensensitiv und warten eine nach Ihrer Auffassung eindeutige Rechtssprechung ab - gar nicht dumm wenn man bedenkt wie andere Regierungsbezirke durch ihre angefochtenen NU´s Kosten produzieren.

Die Frage die ich mir stelle (und viele andere auch), wartet man hier speziell auf die Urteile am kommenden Donnerstag, oder läßt man es hier z.B. erst am 19.01.2009 krachen ?????

Gruß :CZ Fan:

Zitat erkenntlich gemacht Asrael

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (25. Juni 2008, 06:46)


hessen-frank

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10

Freitag, 27. Juni 2008, 22:03

Hallo Frank,
von dir hat man ja ein "paar" Tage schon nix mehr gelesen, liegt wohl daran dass Du ausgiebig mit Fahren beschäftigt warst


Hallo schausteller,

genau so ist es :jipp:

Gruss
Frank

kleksi

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11

Dienstag, 29. Juli 2008, 06:59

ich habe noch was gefunden das beweißt das nicht all ämter das durchgetrungen ist!! Führerscheintourismus ist unzulässig – Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht
NÜRNBERGER LAND (lra) – Deutsche Verkehrssünder können sich nach dem Entzug ihres Führerscheins nicht einfach Ersatz im europäischen Ausland besorgen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schränkte mit einem unlängst ergangenen Urteil den so genannten Führerscheintourismus stark ein. Darauf weist die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Nürnberger Land hin.



Das Gerichtsurteil bedeutet auch für Kraftfahrer aus dem Landkreis: sie müssen mit Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, wenn sie während der Sperrfrist einen Führerschein im Ausland erworben haben und ihren ordentlichen Wohnsitz nachweisbar nicht im Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheines hatten. Als Nachweis reicht, dass etwa im ausländischen Führerschein die deutsche Adresse eingetragen ist oder die Behörde des Ausstellungsstaates bestätigt, dass dort kein (Haupt-)Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausgabe bestanden hat. Landratsamt und Polizei haben die Kontrollen intensiviert.



Durch den Führerscheintourismus hatten Personen, denen wegen Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, versucht, ihren Führerschein wieder zu erlangen, ohne die in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren zu müssen. Der EuGH hat dem nun einen klaren Riegel vorgeschoben und in dem Urteil von Ende Juni klar festgestellt, dass man den Führerschein nur in dem Land machen kann, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Alles ist Drin :momo:

Joschi

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12

Dienstag, 29. Juli 2008, 08:32

Was hast den da für ein Problem?? Stimmt doch fast alle in dem Bericht. Ist nur so verdreht geschrieben das man glaubt der CZ Schein bringt dich in den Knast. Steht doch klar drin, " Wer den Schein wärend einer Sperrfrist macht" Kannst ihn nur da machen wo deinen WS hast! Darfst keinen -D-WS unter "8" im Schein haben. Strafverfolgung kann sein wenn du an den Falschen Bullen kommst aber wie das dann vom Staatsanwalt gehandhabt wird ist was anderes. Das außenrum wie "dem hat der EuGH nen klaren Riegel vorgeschoben" Ist mehr ne Ausschmückung von einem Schreiberling der wie manch anderer null ahnung vom Tuten und blasen hat. Aber im Großen und ganzen stimmt schon was da steht aber halt Saublöd verdreht. :denk:

Zitat zur Übersichtlichkeit gelöscht, da direkte Antwort auf den vorhergehenden Post. Pioneer
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (29. Juli 2008, 12:38)


kleksi

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13

Dienstag, 29. Juli 2008, 09:13

Ich wohne in dem Land-kreis und als ich meine Umschreibung beantragt habe wurde ich auf disen Artikel hingewiesen ,Ich mußte die Beamt :lol: en erst auf die richtige handhabung durch das gesetz hinweisen !!TRAURIG ABER WAHR

gruss kleksi
Alles ist Drin :momo:

Joschi

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14

Dienstag, 29. Juli 2008, 09:22

Sind wohl die selben Schwachköpfe wie bei uns. Holen sich die Handhabung einer Amtshandlung aus der Zeitung. Wo leben wir den?? Im Kongo?? da tun sich ja richtige Abgründe auf. :lach: :lach: :lach:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Pioneer

unregistriert

15

Dienstag, 29. Juli 2008, 13:42

Das sind leider die Berichte der gefährlichen Art. :momo:

Wie @ joschi schon richtig erkannt hat, wird im Grunde der Sachverhalt richtig dargestellt, so das man keine rechtlichen Einwände erheben kann.
Der Tenor und die Ausdrucksweise sind jedoch eine ganz andere, die für nicht sachkundige Leser bzw. beim Überfliegen des Textes einen gänzlich gegenteiligen Inhalt vortäuschen.

Das funktioniert in etwa so: Jemand steht vor einer weißen Wand und gibt auch am Rande zu, das die Wand weiß ist, um sich dann stundenlang in Lobeshymnen über die Schönheit einer schwarzen Wand zu ergehen. Im Ergebnis findet eine Beeinflussung der schlichten Gemüter statt, und das funktioniert auch leider immer wieder. :Ma:

Also ein absolut politischer Bericht, obwohl journalistisch sehr gut gemacht, aber leider eben doch nur ein Gefälligkeitstext. :motz:

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Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt

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16

Dienstag, 29. Juli 2008, 23:19

Das ist doch das gleiche wie die Presseberichte die Ellenlang darüber schreiben das es keinen FS-Tourismus mehr gibt, und "Riegel" und "Schlagmichtot","keinesfalls Anerkennen". Und am Ende des Berichtes dann noch ein kleiner Satz wie "Dtl- WS" oder "Zusammenarbeit mit Eu -FSST Behörden" :knips:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....