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Gallier

Profi

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741

Donnerstag, 26. April 2012, 09:39

Urteil sollte gefallen sein - wo bleibt es :kloppe:

:lach:

Wer selbst nachsehen möchte ---> Klick
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

Menschlich

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742

Donnerstag, 26. April 2012, 09:41

So es ist soweit .... nee ... ihr müßt noch warten ... lol ... jo, aber schön zu sehen, dass Gott und die Welt in den Start Löscher steht und auf das Ergebnis wartet:

Zitat

Donnerstag 26/04/2012
09:30

Im: Neuer Großer Saal

Wegen: Hofmann

Gerichtshof - Zweite Kammer

Vorabentscheidungsersuchen – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Auslegung von Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403, S. 18) – Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine – Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, der der Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen worden ist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde
Generalanwalt: Bot

Armani82

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

743

Donnerstag, 26. April 2012, 10:10

Es ist echt schräg das in wiedermal richtig nervös bin und das einschlafen ging schwer.
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

mafel

Schüler

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744

Donnerstag, 26. April 2012, 10:11

ADRENALIN PUR :iek: Wie nur kann man erfahren wann die Verhandlung zu Ende ist und was entschieden wurde??? :bw:

derbob

Anfänger

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745

Donnerstag, 26. April 2012, 10:13

warten mit geduld und baldrian -pg-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (26. April 2012, 10:17)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


mafel

Schüler

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746

Donnerstag, 26. April 2012, 10:17

Ich bin schon beim Valium angekommen :hr:

charly

Moderator

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747

Donnerstag, 26. April 2012, 10:19

Jetzt macht euch nicht verrückt.

Egal wie das Urteil ausgeht, das Leben geht weiter. Entweder mit oder ohne Stolpersteine auf dem Weg.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

Menschlich

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748

Donnerstag, 26. April 2012, 10:22

Jeden Moment ist es soweit, Herr Wandt ist schon am einstellen in der Biblo EuGH Urteile ,,, :wink:

RA XDiver

[VERBORGEN]

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749

Donnerstag, 26. April 2012, 10:22

Ist online. SPIEL, SATZ UND SIEG!!!
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
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mafel

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750

Donnerstag, 26. April 2012, 10:23

Zitat

Entweder mit oder ohne Stolpersteine auf dem Weg.
Das Wort Stein ist schon mal RICHTIG, nur der hängt dann an einer Schnur um meinen Hals und bewegt sich mit rasanter Geschwindigkeit nach unten...
und eines ist sicher dass der Stein so groß ist das der mich mitzieht......
bei mir jedenfalls ist beruflich aus die Maus....

paulhansen67

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751

Donnerstag, 26. April 2012, 10:23

:held: Geht doch!!!!!!!!!!!

mafel

Schüler

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752

Donnerstag, 26. April 2012, 10:24

WAS WO IST ONLINE

Unterwegs

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753

Donnerstag, 26. April 2012, 10:32

Pressemitteilung:

Deutsche Behörden müssen einen tschechischen Führerschein unter Umständen anerkennen, wenn zum Beispiel ein deutscher Staatsbürger nach seiner Sperre in Deutschland einen tschechischen Wohnsitz nachweisen kann und einen Führerschein in Tschechien gemacht hat. MoE file bis 11:30 (bestellt von NDR Info WiSo) sa/4/AK , , /WR1BRUX/2604/00001130/Z /WR000000/ / 261025 Apr 12

DODOXX

Profi

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Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

754

Donnerstag, 26. April 2012, 10:35

2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“
bin am lesen weiter mehr.

10 Art. 15 dieser Richtlinie lautet:
„Die Mitgliedstaaten unterstützen einander bei der Durchführung dieser Richtlinie und tauschen Informationen über die von ihnen ausgestellten, umgetauschten, ersetzten, erneuerten oder entzogenen Führerscheine aus. Sie nutzen das zu diesem Zweck eingerichtete EU-Führerscheinnetz, sobald das Netz in Betrieb ist.“
:wink: :DK: :wink:

Tom

Fortgeschrittener

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Beiträge: 572

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

755

Donnerstag, 26. April 2012, 10:36

Uff,ich habe das Urteil gelesen.Ich muss sagen mit so einer deutlichen Aussage hätte ich nicht gerechnet.Jetzt ist endlich Klarheit geschaffen.Morgen gehe ich zu FEB und beantrage die Umschreibung.
Muss nun Gott sei Dank nicht nach Frankreich ziehen.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom« (26. April 2012, 10:41)


Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

756

Donnerstag, 26. April 2012, 10:41

Leute wir schließen jetzt den allgemeinen Thread hier mit folgendem Abschluss:

Zitat

In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Richtlinie 91/439 entschieden hat, dass ein Aufnahmemitgliedstaat, der die Erteilung einer Fahrerlaubnis – insbesondere nach Entzug einer früheren Fahrerlaubnis – von strengeren nationalen Voraussetzungen abhängig macht, die Anerkennung eines zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht allein mit der Begründung ablehnen kann, dass der Inhaber diesen neuen Führerschein gemäß einer nationalen Regelung erlangt hat, die nicht dieselben Anforderungen aufstellt, wie sie der Aufnahmemitgliedstaat vorsieht (vgl. Urteil Wiedemann und Funk, Randnr. 54). Diese Auslegung gilt auch für die Richtlinie 2006/126, die wie die Richtlinie 91/439 eine Mindestharmonisierung der innerstaatlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Akyüz, Randnr. 53) und für die, wie in Randnr. 78 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den


Im Bezug auf das Urteil selbst verweisen wir auf diesen Thread: Diskussion: EuGH, Rechtssache Hofmann, Urt. v. 26.04.2012, Az. C-419/10