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I3enjamin

Schüler

Registrierungsdatum: 14. April 2009

Beiträge: 69

1

Sonntag, 15. Januar 2012, 14:44

Sperrfrist und Wohnsitzummeldung

Guten Tag zusammen, lese hier schon seit längerem still mit und komme leider von selbt mit der Suche nicht mehr weiter. Kurz zu meiner Geschichte:

2008 Fahrt unter Btm (Cannabis)
2010 MPU erfolgreich abgelegt (seitdem bis heute keine Auffälligkeiten mit Btm.)
2011 Fahren unter Alkoholeinfluss (1,9 Promille)
Bundesland: Bayern

Habe vom Gericht eine Sperrfrist bekommen die ca. im Juli 2012 endet.

Nun möchte ich meinen Führerschein in Polen erneut machen (wahrscheinlich bei der Olga hier vom Forum, liest man ja eher positive Erfahrungsberichte).

Was muss ich nun alles beachten? Vor allem geht es D., wie ich gelesen habe, vor allem um die Einhaltung der Sperrfrist und den Wohnsitz?

Würde es Sinn machen, mich bald nach PL umzumelden, dann dort gemeldet zu bleiben bis hier die Sperrfrist endet (sind noch bißchen mehr wie 6 Monate, Wohnsitzregelung mit 6 Monate wäre dann erfüllt, oder?) und den FS in PL zu machen. Sobald ich den FS habe, melde ich mich wieder nach D. um?

MfG, Ben :Hallo1:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

2

Sonntag, 15. Januar 2012, 15:44

Warte erst mal das EUGH-Urteil bezüglich 19.01.09-Regelung ab.

Vorher würde ich keine Entscheidung fällen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Tom

Fortgeschrittener

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Beiträge: 572

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Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

3

Sonntag, 15. Januar 2012, 16:38

Wenn Du ein bisschen zocken willst kannst du den WS schon mal anmelden.Es kann aber sein,dass du das Geld dafür in den Sand setzt.
Wir sind immer da Ultras aus KA

I3enjamin

Schüler

Registrierungsdatum: 14. April 2009

Beiträge: 69

4

Sonntag, 15. Januar 2012, 19:20

Warte erst mal das EUGH-Urteil bezüglich 19.01.09-Regelung ab.

Vorher würde ich keine Entscheidung fällen.
Wann kommt dieses Urteil?


Wenn Du ein bisschen zocken willst kannst du den WS schon mal anmelden.Es kann aber sein,dass du das Geld dafür in den Sand setzt.
Wie meinst du das? Wenn ich jetzt meinen WS dort anmelde und in D. abmelde, wird die 185 Tage Regelung doch erfüllt bis meine Sperrfrist in D. endet. Das wichtigste wird sein, wie ich bisher gelesen habe, dass der FS aus Polen nicht vor Ende der Sperrfrist in D. ausgestellt werden darf und das die 185 Tage eingehalten werden müssen.

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 349

5

Sonntag, 15. Januar 2012, 20:31

Also das Urteil wird im ersten Halbjahr 2012 erwartet.

Und Tom meint daß es sein kann daß eine EU FE nach dem 19.01.2009 nicht mehr anerkannt wird durch das zu erwartende Urteil.
Lieber stehend sterben als knieend leben

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

6

Sonntag, 15. Januar 2012, 20:44

Und Tom meint daß es sein kann daß eine EU FE nach dem 19.01.2009 nicht mehr anerkannt wird durch das zu erwartende Urteil.
Woher kommt diese Erkenntnis?

Ich denke, daß das Urteil einerseits positiv und andererseits negativ ausfallen wird.

Positiv in dem Sinne, daß anzuerkennen ist wenn auch die nach der Richtlinie vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt wurde. Nur dürfte es den wenigsten gelingen die geforderte Untersuchung nachzuweisen.

Negativ in dem Sinne, daß alle Führerscheine, bei denen die in der Richtlinie vorgeschriebene Untersuchung nicht durchgeführt wurde, nicht mehr anerkannt werden müssen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (15. Januar 2012, 20:59)


Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

7

Montag, 16. Januar 2012, 10:55

Woher kommt diese Erkenntnis?
Er hat geschrieben, das es sein kann, also diese möglichkeit in betracht kommen kann, das ist keine Erkenntniss.