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TM80

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1

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:24

EUFS Umschreiben mal anders ;=)

Hallo zusammen, was haltet ihr von EUFS Umschreibung durch das verlieren des Führerscheins :knips: die FEB ist doch verpflichtet ein Ersatz auszustellen oder liege ich da falsch? :gcool:

charly

Moderator

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2

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:48

Das funktierniert aber auch nur mit einem richtlinienkonform erteilten ausländischen EU-FS.
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TM80

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3

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:51

Kleine ergänzung, vorteil wär ja auf jeden Fall daß das EUFE bei mir bleibt und ich erfahre wie meine FEB zum EUFE steht, wenn sie nicht umschreiben kann ich doch die EUFE unter meinem Bett wieder finden und damit weiterfahren, und wenn sie doch umschreiben ... na da muß ich einfach nur :DK: sagen

charly

Moderator

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4

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:54

Der Bumerang kann aber auch ganz gewaltig nach hinten los gehen.

Wenn z. B. die Wohnsitzerfordernis nicht astrein ist.
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TM80

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5

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:55

Das funktierniert aber auch nur mit einem richtlinienkonform erteilten ausländischen EU-FS.
Ist schon klar, also ich meine jetzt EUFS erteilt nach 19.01.09 Kein FV in DE, PL WS von 185 tage eingehalten!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TM80« (12. Januar 2012, 19:00)


charly

Moderator

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6

Donnerstag, 12. Januar 2012, 18:58

Ist schon klar, also ich meine jetzt EUFS erteilt nach 19.01.09 PL WS von 185 tage eingehalten!!!
Den wird Dir die FEB nicht ersetzen, solange das fällige EUGH-Urteil zu der 19.01.09-Problematik nicht vorliegt
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TM80

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7

Donnerstag, 12. Januar 2012, 19:11

Ja Charly wir sehen selbst daß es von FEB abhängig ist, eine erkennt das EUFS auch jetzt, anderen nicht, einen Versuch wär es doch wert, ich muß ja mein EUFS nicht abgeben (bekomme schon mal nicht eine NU) und kann es "wiederfinden" wenn sie nicht umschreiben.

charly

Moderator

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8

Donnerstag, 12. Januar 2012, 19:20

Sobald Du einen Antrag auf Ersatzausstellung stellst, frägt die FEB im Ausstellerland an. Meldet die ausländische FEB, daß der FS nach dem 19.01.09 ausgestellt wurde, kann trotzdem eine NU kommen.

Von daher ist Deine Vorgehensweise echt mit Vorsicht zu genießen. Gerade dann wenn man nicht weis wie die in D zuständige FEB auf ausländische EU-Führerscheine zu sprechen ist.
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TM80

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9

Donnerstag, 12. Januar 2012, 19:26

Angenommen ich komme aus dem Kreis Künzelsau wo vor kurzem Gerichtlich das EUFS anerkannt wurde, werde natürlich auch bei dortige FEB Antrag stellen, was meinst wie hoch stehen meine Chancen daß alles glatt läuft?

charly

Moderator

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10

Donnerstag, 12. Januar 2012, 19:32

50:50
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