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tschecker

Anfänger

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1

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:59

Nach 5 Jahren, heißt es: Der EU Führerschein ist ungültig.

Benötige dringend Hilfe. Habe 2005 ein EU-Führerschein i Tschechien gemacht. Gleich an der Grenze wurde ich kontrolliert und da fingen die Probleme an. War ein langes hin und her. Schließlich bekam ich ein Schreiben vom Landratsamt, mit dem Satz: Wen Sie auf gerichtliche Schritte verzichten, dürfen sie mit dem EU-Führerschein weiter fahren.
Jetzt nach 5 Jahren, bekam ich Besuch von der Polizei. Es hieß, jemad hat der Polizei gesagt, ich würde ohne gülige Fahrerlaubnis fahren. Danach habe ich mit Landratsamt telefoniert und es wurde mir mitgeteilt, daß seit 2008 ein neues Gesetz gebe, der das Fahren mit einer EU Faherlaubnis verbietet. Ich verstehe es nicht ganz. Ich habe mein FS 2005 gemacht, da gab es noch kein Gesetz.
Kann dieser rückwirkend angewendet werden? Ich habe doch ein Schreiben vom Landratsamt, die wussten doch Bescheid. Was kann ich tun? Bitte um Hilfe. :sd21:

daddel

Schüler

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Führerschein aus: der EU. Aus dem Jahre 2008

2

Dienstag, 13. Juli 2010, 20:05

Schreib doch erst mal die Daten deines Führerscheins. Also was da so draufsteht. Namen natürlich weglassen. Ich tippe das auf der Vorderseite eine deutsche Adresse steht!
Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft? :ss:

RA XDiver

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3

Dienstag, 13. Juli 2010, 20:44

Das ist ja offenkundig, dass hier ein deutscher WS das Problem ist. Nach meinem Dafürhalten ist das definitv kein FoFE. Aber selbst wenn man das Schreiben als Anerkennung/Zusicherung sehen will (was man durchaus kann), dürfte die Behörde das Problem recht schnell mittels Ordnungsverfügung aus der Welt schaffen können.

Will heißen, lange hast Du keine Freude mehr mit dem Schein. Der ist de facto nicht zu retten.
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tschecker

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4

Dienstag, 13. Juli 2010, 22:35

Nach 5 Jahren, heißt es: Der EU Führerschein ist ungültig

Vielen Dank für die Anworten! :DK:
Ja es ist deutscher Wohnsitz.

Zwecks Ordnungsverfügung. Was heißt das?

Könnte noch eine Strafe/Busgeld folgen "Fahren ohne Führerschein"? Die Adresse kan man nachträglich nicht endern lassen, oder"?
Also hat man in meinem Fall keine Möglichkeiten/Chancen?

RA XDiver

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5

Dienstag, 13. Juli 2010, 23:06

Also vorneweg, zu retten wird der wohl tatsächlich nicht mehr sein. Dazu ist das Thema "Deutscher Wohnsitz" zu deutlich beantwortet.

Allerdings könnte man drüber diskutieren, ob in Deinem Fall nicht (entgegen der üblichen Erfordernisse) tatsächlich eine förmliche Aberkennung erfolgen muss, da ja eine (faktische) Anerkennung im Raum steht. Aber wie gesagt, das ist für die Behörde ein Klacks.

FoFE dürfte in Deinem Fall, zumindest bis jetzt, nicht vorliegen. Zumindest der Verbotsirrtum geht wohl durch. Wenn man die o.g. Ansicht vertritt, dürftest Du sogar zunächst weiterfahren. Das kann man aber auch anders sehen (und ebenso gut begründen).

Für eine Wohnsitzänderung jedenfalls ist es jetzt zu spät.
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joel2007

Anfänger

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6

Dienstag, 14. September 2010, 19:22

ähnlicher Fall

Hallo liebe Forenkollegen,

brauche dringend mal einen Rat, RA X-Diver:

eben die Post geöffnet: Strassenverkehrsamt meines Wohnsitzes in Niedersachsen scheibt : Meine in CZ 12-07 erworbene FE sei sozusagen ungültig da meine FS-Stelle aus dem Austellerland Informationen erhalten hat die besagen, ich hätte irgendwelche Auflagen nicht erfüllt.Es werde ein Verfahren,welches auch immer, erneut aufgenommen. ( Schein ist 08-08 mit CZ WS erstellt ).

Ich könne nun nicht mehr fahren und Zuwiderhandlung wäre FOFE.AB MORGEN!

Juristischer Rat dauert sicher, was soll ich tun? Ich dachte EU-FS mit CZ WS sind ohne Formalitäten anzuerkennen und eine Ungültigkeit kann wenn sowieso nur vom Ausstellerstaat beschlossen werden!? Ich werde noch irre hier.

DANKE FÜR ANTWORTEN
"nur ein halber schritt nach vorn statt einem ganzen, ist eher ein viertel schritt zur seite!"

Pioneer

unregistriert

7

Dienstag, 14. September 2010, 19:41

da meine FS-Stelle aus dem Austellerland Informationen erhalten hat die besagen, ich hätte irgendwelche Auflagen nicht erfüllt.
Unter diesen Voraussetzungen kann natürlich auch der aufnehmende Staat nicht anerkennen. Nun ist zunächst zu klären, um was für eine Sachlage es sich handelt.

Ist der WS damals sauber gewesen, sind also die 185 Tage tatsächlich eingehalten worden?
In CZ findet seit einiger Zeit schon eine größere Aufräumaktion statt.

Zumindest ist die Angelegenheit unklar, selbst der Inhalt des Schreibens. Mit diesen Informationen läßt sich nichts anfangen, einfach zu dünn, nicht einmal der Inhalt des Schreibens selbst ist bekannt.

joel2007

Anfänger

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8

Dienstag, 14. September 2010, 20:11

Danke für die Antwort

Danke für die Antwort! Inhalt welches Schreibens? Das was ich heute Abend erhalten habe oder das was meiner FS-Stelle zugegangen sein soll(Ob es sich hier um ein Schreiben handelt oder um ein Telefongespräch oder ähnliches weiss ich noch nicht)..Sicher hast du Recht ,dass die Infos zu dünn sind aber deswegen bin ich ja so erhitzt. Denn das Schreiben von meiner FS-Stelle sagt aus ich soll morgen zu Fuß zur Arbeit,was nicht darstellbar ist. Dachte auch immer das eine NU oder NU-ähnliche Dinge mehr Schrift/Amtsform bedürfen als sein A4 Zettel eines Sachbearbeiters des SVA?!

Ja 185 Tage sind eingehalten worden bzw übererfüllt...
"nur ein halber schritt nach vorn statt einem ganzen, ist eher ein viertel schritt zur seite!"

Pioneer

unregistriert

9

Dienstag, 14. September 2010, 21:27

das Schreiben von meiner FS-Stelle sagt aus ich soll morgen zu Fuß zur Arbeit,
Genau das Schreiben meine ich. So einfach geht es nun auch nicht. Sie müssen schon klar begründen, warum es sich so darstellt und welche Konsequenzen sie mit welcher Rechtsgrundlage sehen wollen.
Lediglich zu behaupten, der FS wäre aus irgendwelchen, nicht näher bezeichneten Gründen ungültig, ist schlicht kalter Kaffee.
Das hört sich eher nach den Bettelbriefen an: "Lieber FS-Inhaber, nun sieh doch freiwillig ein, das der ungültig ist und fahre nicht mehr".
Als nächstes kommt dann "Wir bekleben den auch völlig kostenlos, wenn du freiwillig zu uns kommst"

Aber bevor sich dazu definitiv etwas sagen läßt, muß eben der komplette Inhalt bekannt sein.

joel2007

Anfänger

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10

Dienstag, 14. September 2010, 21:42

danke...so ähnlich sehe ich dass in voller hoffnung auch...da ich nur das schreiben ,wie gesagt ohne verweise auf sachliches vorliegen habe, und somit auf nährere erkenntnis zb einsicht in die korrespondenz angewiesen bin, melde ich mich sobald ich nähres in erfahrung gebracht habe...aber by the way: ich bin kein jurist nur etwas im lesen erfahren ,aber: so ein schriftstück kann mir doch juristisch das fahren nicht per sofort untersagen,oder siehst du das anders?
"nur ein halber schritt nach vorn statt einem ganzen, ist eher ein viertel schritt zur seite!"

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (15. September 2010, 07:51)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


RA XDiver

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11

Dienstag, 14. September 2010, 21:51

Ok, die Frage ist zunächst, was für Infos haben die. Wenn damals am WS gespart wurde und deswegen die Tschechen sagen: Der war nicht hier!, dann steht das dem deutschen WS-Aufdruck gleich (vgl. EuGH, Urt. v. 26.06.2008, RS Wiedemann pp.).

Die Frage ist halt, wie die Deutschen reagieren müssen. Das Logischste wäre, analog der D-WS-Scheine, dass ein solcher Schein tatsächlich unwirksam wäre, ohne dass es einer weiteren behördlichen Maßnahme bedürfte. Insoweit würde das "Info-Schreiben" ausreichen (analog Feststellungsbescheid, nur günstiger). Schutzbedürftig ist der Erwerber im Zweifel nicht, da er im Zweifel weiss, dass er keine 185 Tage da gewesen ist (Papier ersetzt keine Anwesenheit).

Einzige Lösung wäre, Akteneinsicht zu nehmen und damit zu schauen, was denn da überhaupt los ist. Alles andere ist stochern im Nebel.
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Pioneer

unregistriert

12

Dienstag, 14. September 2010, 21:55

Ich würde jetzt einfach mal sagen, so geht das nicht. Gute Fahrt.
Eine wirklich fundierte Ansicht isr das aber nicht, da der Inhalt des Schreibens unbekannt ist.
Was soll das überhaupt sein, ein feststellender VA oder eine NU oder nur eine freundliche Mitteilung, oder was sonst?
Ich sehe da wirklich nicht durch, das ist ein ungewöhnlicher Vorgang.

Es geht hier übrigens um Süd-Niedersachsen.

joel2007

Anfänger

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Führerschein aus: CZ

13

Dienstag, 14. September 2010, 22:20

..

Danke für die Antworten, RA-X-diver und Pioneer, ich sehe es ja ähnlich...werde versuchen morgen näheres zu posten..mal sehen wie kurzfristig ich ohne Beistand Akteneinsicht erhalten werde. Rufe Die morgen mal an.

RA X-diver kann ich dich morgen anrufen? muss dazu sagen, am ws gespart geht glaub ich nicht..hab Kopie des Fremdendokuments mit WS nahme und zwischen dem und FS-Erteilungsdatum liegt mehr als die besagte notwendige Frist von ...Tagen



Danke
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joel2007

Anfänger

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14

Dienstag, 14. September 2010, 22:26

..

Ich würde jetzt einfach mal sagen, so geht das nicht. Gute Fahrt.
Eine wirklich fundierte Ansicht isr das aber nicht, da der Inhalt des Schreibens unbekannt ist.
Was soll das überhaupt sein, ein feststellender VA oder eine NU oder nur eine freundliche Mitteilung, oder was sonst?
Ich sehe da wirklich nicht durch, das ist ein ungewöhnlicher Vorgang.

Es geht hier übrigens um Süd-Niedersachsen.
ja sicher , halte ich auch für ungwöhnlich...ne von nu oder sonstigem ist keine rede, wird halt nur fettgedruckt mitgeteilt das meine FE nicht gültig sei?! was meinst du denn eigentlich mit deiner anmerkung zum detail süd-niedersachsen?!
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RA XDiver

[VERBORGEN]

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15

Dienstag, 14. September 2010, 22:31

Ruf morgen durch, aber faxe oder maile mir den Wisch bitte vorher.
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joel2007

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Führerschein aus: CZ

16

Dienstag, 14. September 2010, 22:53

..

Sehr gern,Vielen Dank!
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Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

17

Mittwoch, 15. September 2010, 03:16

@pioneer -Ich sehe da wirklich nicht durch, das ist ein ungewöhnlicher Vorgang.
diese Art User werden hier noch reinfallen wie riefe Pflaumen - man ist in der CZ so gut wie durch mit dem Aufräumen.
Und stellt (analog wie in Teilen Polens übrigens) fest, dass
WS - Dokumente "erschlichen" wurden,
Prüfer bestochen
Studentenwohnsitze gefälscht
Olle Emmy kann Dir (zumindest über die CZ) ganze Bücher füllen mit laufenden Verfahren - da geht Amtshilfe raus nach D. - und die reagieren hier plötzlich auch als Bemte nur allzu gern.
(Ungarn, Rumänien, Bulgarien) führerscheine gekauft wurden usw usw
Die Dinger werden schlicht eingefordert - und Korifären wie M. Wandt werden wahrscheinlich mit ANwälten in CZ und PL kooperieren :Ma:
(In PL hat er mich ja auch schon unterm Zaumzeug, noch ist die Leine ja etwas lang und locker, aber wenn der Mann erstmal richtig Arbeit bekommt :klatsch2: )
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

joel2007

Anfänger

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18

Freitag, 17. September 2010, 21:11

oberklops

@ oberklops..bitte näheres über pn?!Danke
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