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ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

1

Sonntag, 29. Januar 2012, 18:58

CZ schein umschreiben ...

... hi melde mich mal wieder hier im forum, es geht um eine umschreibung.

ich hatte noch nie einen führerschein, hatte noch nie was mit gesetz am hut mit führerscheinen, wie, fahren ohne ... ... ...
wollte mal letztes jahr umschreiben, nur wollten die von mir eine bestätigung von amt in cz wie lange ich dort angemeldet war, dafür mußte ich rüber fahren, keine lust, wegen arbeit hierzulande etc.
nochmal,
-cz schein 2010 1 quartal erhalten
-noch nie einen schein vorher gehabt
-war 190 tage drüben angemeldet, neben der anmeldung in .de, sollte keine probleme mit sich ziehen, eigentlich
-noch nie aufgefallen, oder mit der police zu tun gehabt
-hatte etliche kontrolen, immer gute weiterfahrt gesagt bekommen
-lebe in nrw
-fahre jetzt fast bald 2 jahre ohne probleme, wie lange dauert die probezeit eigentlich? bei einem cz schein

hatte damals hier einen dxdiver oder so kennengelehrnt, er hatte all meine daten gehabt, nur hieß es dann immer er hätte noch keine zeit für mich, nach monaten sogar auch nicht

gibts hier jemanden der michbezüglich weiterhelfen kann? weil ich denke das es hier im amt nicht notwendig sein darf ob ich denen eine bestätigung vorzeigen muß das ich drüben so und so lange angemeldet war, oder? weil fals es der fall sein sollte, fahre ich rüber und hol mir so nen wisch, bitte um info

und sagt nicht, warum willst du überhaupt umschreiben, wier die im amt hier, ich hab kein bock auf diese blöden fragen bei den kontrollen, deswegen

danke

:Hallo1:

xxtobixx89

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2011

Beiträge: 60

2

Sonntag, 29. Januar 2012, 19:09

warum hast du nicht in DE deinen FS gemacht, wenn ich fragen darf?

ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

3

Montag, 30. Januar 2012, 22:07

weil mir meine glasskugel sagte, ich soll den schein dort machen :)
was tut das zur sache, jemand hier der mir da mit rechtswegen helfen kann oder net?


ciao

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

4

Montag, 30. Januar 2012, 22:53

Pass mal auf:

Du willst hier Hilfe und dazu gehört es auch auf Fragen zu antworten um die Sache sauber zu beurteilen zu können.

Es funktioniert nicht, hier Hilfe zu fordern, aber selber keine Infos zur Verfügung zu stellen, denn in dem Punkt ist meine Glaskugel nicht funktionsfähig.

Dir ist ja sicherlich bekannt, daß D im Moment bei Führerscheinen ausgestellt ab dem 19.01.09 - Egal ob Ersterteilung oder nach einem Entzug des D-FS - rumzickt. Solange diese Thematik vom EUGH nicht geklärt worden ist, macht auf gut deutsch eh keinen Sinn entsprechende Empfehlungen zu geben.

Daher gebe ich Dir erst mal den Tip, daß Du Dich hier im Forum erst mal in alle Ruhe einliest. Dann sind sicherlich manche Fragen schon von selbst beantwortet.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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max

Schüler

Registrierungsdatum: 16. April 2008

Beiträge: 116

5

Montag, 30. Januar 2012, 23:57

@3ph nom..



Dein Führerschein ist 100% gültig, weil Du ja keinen Entzug vorher hattest. Der 19. 1. 2009 ist für Dich nicht relevant. Wenn Du umschreiben willst brauchst Du einen Registerauszug aus CZ.

Ich würde solche überflüssigen Fragen auch nicht beantworten. Wahrscheinlich mußt Du aber nach CZ zum Magistrat und laß dier die Evidenzkarte vo einem beglaubigten Dollmetscher am besten gleich vor Ort übersetzen. Deine Fahrschule in CZ wird Dir bestimmt behilflich sein.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

6

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:58

RE: CZ schein umschreiben ...

-fahre jetzt fast bald 2 jahre ohne probleme, wie lange dauert die probezeit eigentlich? bei einem cz schein
Genauso lange wie beim D-FS: 2 Jahre regulär und wenns dumm läuft 4 Jahre
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Schwabe 1

Anfänger

Registrierungsdatum: 21. Januar 2010

Beiträge: 10

7

Dienstag, 31. Januar 2012, 12:38

auch nach 19.01.2009 gültig

Hallo zusammen,ich habe meinen CZ Lappen im Dezember 2009 bekommen.Letzten Februar wurde ich geblitzt(21km/h zu schnell),Strafzettel auf`s Rathaus,80 € und 1Punkt.
Dann kam im April die Rückmeldung von Flensburg daß ich gar keine Fe besitze,was ja auch stimmte.Kurz vor Ostern stand die Polizei vor der Tür und zeigte mich an wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fe.Dann wurde alles an Fe Beh.weitergeleitet und im Oktober kam ein Strafbefehl vom Amtsgericht.
Dann Einspruch eingelegt und am 11.01.2012 zur Verhandlung.Nach gerade einmal drei Minuten war die Sache erledigt.
Einstellung des Verfahrens nach § 153,mit dem Zusatz"Der Angeklagte hat seine Auslagen zu tragen,die Verhandlungskosten der Staat"
Nun frage ich mich wie dumm sind unsere Behörden es jedes mal auf einen Prozess ankommen zu lassen bei dem nichts herauskommt,und den Steuerzahler
eine Menge Geld kostet.
Jedenfalls sind alle vor 19.01.2013 nach den Regularien des Ausstellerstaates erworbenen EU Führerscheine von den Deutschen Behörden nicht anfechtbar. :CZ Fan:

Registrierungsdatum: 29. September 2011

Beiträge: 142

8

Dienstag, 31. Januar 2012, 13:23

:sg: @ Schwabe1

so soll es sein, so kann es bleiben. Nur ein kleiner Schatten ist da noch, wieso eigentlich eigene Auslagen tragen, da währe noch was zu erfinden. Ist wohl öfter so, das FEB´s gerne drangsalieren, was auch ohne EU-Fe gut funktioniert. z.B. nach Antragrückname ne unrechtmäßige Versagung ins VZR drücken ohne den Betroffenen auch nur zu informieren. Kostenpunkt ca. 600€ Anwalt, davon 150€ Selbstbeteiligung an RSV, und schwubs, weg ist sie wieder. Den Verantwortlichen juckt es nicht, ist ja nicht sein Geld, und wer nicht selbst hinterher ist mekt es nicht mal und hat schon wider ein neues Problem am Hals. Ich denk drüber nach das man bei der nächsten Geschichte dieser Art solche Leute auch mal persönlich verklagt.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

9

Dienstag, 31. Januar 2012, 13:27

Ich denk drüber nach das man bei der nächsten Geschichte dieser Art solche Leute auch mal persönlich verklagt.
Das kann ich Dir schon heute sagen, daß diese Klage entweder erst gar nicht zugelassen wird oder alternativ abgewiesen wird.

Dein Begehren/Vertrag usw. hast Du mit der Behörde geschlossen. Folglich musst Du gegen das falsche handeln der Behörde vorgehen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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alexd

Schüler

Registrierungsdatum: 14. November 2011

Beiträge: 83

10

Dienstag, 31. Januar 2012, 15:35

@ph3nom3non

Ich meine, die deutsche Behörde darf in Deinem Fall nur etwas gegen die Umschreibung haben, wenn sich aus dem Führerscheindokument oder aus unbestreitbaren, aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat (CZ) herrührenden informationen ergibt, daß das Wohnsitzerfordernis bei Erteilung nicht eingehalten war.

Ich denke also, daß die nicht "mal auf Verdacht" prüfen dürfen, sondern umschreiben müssen.

Wenn die aber nicht wollen, steht Dir der Verwaltungsrechtsweg offen. Ich würde an Deiner Stelle dann allerdings lieber die Mühe in Kauf nehmen, die CZ-Bescheinigung herbeizubringen. Ist sicherer und schneller.

Oder kannst Du die vielleicht doch nicht bringen...? ;-)

alexd

Schüler

Registrierungsdatum: 14. November 2011

Beiträge: 83

11

Dienstag, 31. Januar 2012, 15:51

@schwabe1

Du bist ja ein ganz ein Schlauer, was?

Nach bislang vorwiegend geübter Rechtsprechung in D bist Du ein Schwarzfahrer. Nur wenige Gerichte sehen das anders und haben entsprechende Vorlagefragen nach der Europarechtskonformität der deutschen Regelung zum EuGH gebracht. Ob die deutsche Auffassung vom EuGH demnächst umgeschubst wird, weiß derzeit - außer dem Spruchkörper - nur Gott im Himmel.

Dein Strafverfahren wurde nach § 153 StPO eingestellt, weil man der Ansicht war, daß selbst im Falle einer Strafbarkeit die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (mal §§ lesen!). Da würde ich sagen: Glück gehabt, so zimperlich gehen die Strafgerichte mit der Sorte normalerweise nicht um.

Und bei einem weiteren Erwischtwerden wird es wohl auch nicht so billig abgehen. Die Einstellung dürfte nämlich damit begründet worden sein, daß Du annahmst, daß Dein FS anerkannt werden müßte. Selbst dann wärst Du zwar wohl nicht straffrei gewesen, da ein solcher Verbotsirrtum kaum unvermeidbar sein dürfte. Aber in einer solchen Konstellation kann das Gericht, wenn es Dir hold ist, schon mal den 153 anwenden.

Sitzt Du dort ein zweites mal, wird man sagen, "der lernt's nicht", und kaum solche Milde walten lassen.

Deinen Ausführungen entnehme ich mittelbar, daß das Gericht die Auffassung vertreten haben soll, alle bis 19.01.2013 erteilten EU-FS seien anzuerkennen. Ich bezweifle allerdings, daß das Gericht dies tatsächlich so gesagt hat. (Wenn doch, hattest Du zwar Riesen-Glück bei der Strafverhandlung, nur ändert dies nichts an der oben dargestellten herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung.)

Womöglich hat man bei der Einstellungsentscheidung nur gewürdigt, daß der rechtsunkundige Schwabe den Richtlinientext so interpretieren konnte und vielleicht so interpretiert hat. Das hilft Dir dann aber auch nicht, wenn Du ein weiteres mal vorm Strafrichter landest, denn der sieht im Zweifel, daß Du bereits einmal dort gesessen hast und es Dir nicht hast zur Warnung dienen lassen.

kneissler

Schüler

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Führerschein aus: Keinen

12

Dienstag, 31. Januar 2012, 16:53

@alexd , Beamtenanwärter im mittleren Dienst, oder was? .

Registrierungsdatum: 29. September 2011

Beiträge: 142

13

Dienstag, 31. Januar 2012, 17:40

@ charly

vermutlich hast Du da auch wieder mal recht. Auf jeden Fall werden wir, wo immer es möglich ist, vermeiden unsere D-FEB mit Begehren jedweder Art zu belästigen. Sollte ich wirklich auf die Idee kommen meinen unvorbelasteten alten 3er zu erweitern, um mit dem CZ der auch die ganz großen Autos umfasst, gleichzuziehen, dann würde dies auch nicht mehr hier tun.

ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

14

Mittwoch, 1. Februar 2012, 12:52

Sorry wegen der Glasskugel, war nicht böse gemeint.
Nur ist die sache so Irrelevant warum ich den Schein drüben machte, daher kahm das.
Ich habe hier Papiere aus der CZ, Bürgerkarte bla bla bla, war 190 Tage angemeldet, alles kein Problem, nur ich habe keine Lust nach CZ zu fahren, darum gehts mir hier.
Leztes Jahr wo ich umschreiben wollte, gab man mir nen wisch wo steht 2 Bilder, Anmeldung ... ... ..., UND nen Schreiben wo steht wie lange ich drüben angemeldet war, was ich nicht hab!
Das will ich umgehen, mehr nicht, ich Zahl ja für den Dienst, ich such hier nix umsonst
Der dxdiver oder so meinte damals zu mir das das ein kompleter nonsense ist das sie das verlangen, hätte er mir bloß gesagt das ich dieses Dokument brauche, dan währ ich schon längst runter gefahren und es abgeholt.


Ciao

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ph3nom3non« (1. Februar 2012, 12:57)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

15

Mittwoch, 1. Februar 2012, 14:04

Dann gehe auf Deine zuständige FEB, lege Deinen CZ-FS auf den Tisch und beantrage die Umschreibung.

Mehr an Informationen als diejenigen die im Führerschein stehen, darf die FEB nicht von Dir verlangen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


ph3nom3non

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. März 2010

Beiträge: 28

16

Sonntag, 5. Februar 2012, 01:17

Danke Charly, aber das meinte auch der rxdiver wie beschrieben
Ich kan mich da jetzt mit denen nicht streiten :), weil nach deren Meinung brauche ich dieses schreiben

kleksi

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006

Beiträge: 426

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nürnberg

Beruf: maler und lackierer

Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!

17

Sonntag, 5. Februar 2012, 09:21

Hallo ich kann dazu nur immer schreiben (manche wirds neven weil schon etlichemal geschrieben !!! :-) ) Bei mir war das so die wollten meinen Bürgerpass den du ja bekommst das du in CZ gemeldet warst oder bist ! Kopie gemacht von Bürgerpass und FS und dann Laaaaaaaaaaaaaaaaanges Warten ( 3 Monate ) hat aber alles geklappt !! Aber war schon im Jahr 2008 !! Aber ich glaube es wir immer noch so verfahren oder noch schlimmer ?
Alles ist Drin :momo: