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franzhermann

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1

Mittwoch, 18. Januar 2012, 08:58

Wann war das Urteil

Hallo!

Kurze Frage: Wann war das EUGH Urteil , in welchem EU FS mit D WS ungültig erklärt wurden? Bitte mit Aktenzeichen - wäre nett und ist dringend!!!! DANKE!!!!!! MfG

charly

Moderator

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2

Mittwoch, 18. Januar 2012, 11:58

Ich meine Ende Juni 2008.

Aktenzeichen habe ich leider nicht zur Hand.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Paule

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franzhermann

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4

Mittwoch, 18. Januar 2012, 13:00

Danke!

Scheisse! Es geht um die evtl. Sache, welche ich im anderen Tread geschrieben hatte. Dann könnten die mich evtl. anzeigen wegen fahren ohne FS . Dann hilft bloß zu hoffen, dass das nicht vor Mai 2012 passiert, denn dann sind / wären 3 Jahre um und die Sache verjährt. Alles Mist!

MfG

Gallier

Profi

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5

Mittwoch, 18. Januar 2012, 19:27

Wegen Fahren ohne FS wirst du garantiert nicht angezeigt!
Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.
Wikilink
Lieber stehend sterben als knieend leben

charly

Moderator

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6

Mittwoch, 18. Januar 2012, 20:53

Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.
Wikilink
Und das gilt auch nur wenn man per Laser geblitzt wurde. Und bei Lasermessungen wird man üblicherweise sofort rausgewunken.

Bei einem allgemein üblichen Blitzerfoto aus den stationären Starrenkästen kann im Nachhinein nicht einfach eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Im Falle des TE würde, wenn die Staatsanwaltschaft weiter forscht tatsächlich ne Anzeige wegen FoFE im Raum stehen. Und die lässt sich anhand des Führerscheins nicht entkräften, weil es ein EU-FS mit D-WS ist.
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franzhermann

Fortgeschrittener

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7

Donnerstag, 19. Januar 2012, 08:24

@ charly

Genau....!!!! Das ist ja die Kacke!!! Kann bloß hoffen, daß die mir nicht vor Mai irgendwas zusenden! Reicht es eigentlich,wenn die Staatsanwaltschaft vor der Verjährung die Ermittlung aufnimmt um die Verjährung zu hemmen oder muß ich vor der Verjährung angeklagt bzw. verurteilt sein / werden?

MfG

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8

Donnerstag, 19. Januar 2012, 21:14

Die Verfolgungsverjährungsfrist wird angehalten an dem Tag der Ausfertigung oder Zustellung (welches von beiden weiss ich nicht) der persönlichen Beschuldigung. Danach haben die beliebig Zeit zur weiteren Bearbeitung. Aber das die Dich nach 2 1/2 Jahren noch nicht ermitteln konnten, schon seltsam, wieso sollten sie es jetzt auf einmal können, liegt doch schon ganz schön Staub drauf. Wenn es nicht mehr allzulang ist und es immer noch Ermittlungsnachfragen in Deinem Hmfeld gibt, hilft es manchal wenn ein Befragter den Verdacht auf jemand anders lenkt, ders dann nachweislich nicht gewesen sein kann. Behörden sind ja nicht die schnellsten. Am besten einer der einen gültigen FS hat gibt die Tat zu, dem passiert doch schon nach 3 Monaten nix mehr.

franzhermann

Fortgeschrittener

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9

Freitag, 20. Januar 2012, 14:26

@ Vollkugelmensch

Die Staatsanwältin will das Blitzerfoto anfordern! Und dann........!!!! Hab ja gesagt,meine Frau ist gefahren! Und mein CZ FS hat D WS - kann mich höchstens mit Verbotsirrtum rausreden und das Verfahren gegen Auflagen einstellen lassen. Mensch , im Juli könnt ich meinen D FS wiederbekommen, bin quasi auf der Zielgeraden!

MfG

charly

Moderator

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Beiträge: 5 291

10

Freitag, 20. Januar 2012, 15:09

Und so ein blödes Blitzerfoto kann einen Strich durch die Rechnung machen.

Nämlich einen ganz gewaltigen, denn wenn die Anklage bzw. Verurteilung noch vor Ende der Tilgungsfrist erfolgt und es gibt dann erneut einen Entzug in Form einer isolierten Sperre, dann beleibt das alte alles im VZR stehen und es kommt ein neuer Eintrag hinzu.

Ergo: weitere 15 Jahre MPU-Aufforderung

Drum sagte ich schon immer: So verhalten, daß es nie zu Punkten kommen kann. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Wer meint er muß sich anders verhalten, muß halt Rotz und Wasser schwitzen und hoffen daß alles gut geht oder damit rechnen, daß er halt wieder auf die Nase fällt. Ich kanns nicht ändern.

PS: franz nimm diesen Beitrag bitte nicht persönlich. Letztendlich trifft er auf alle User hier im Forum zu, die mit einem zweifelhaften EU-FS in D rum fahren bzw. rum gefahren sind und deren alten Sachen noch nicht getilgt sind.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (20. Januar 2012, 15:27)


franzhermann

Fortgeschrittener

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11

Freitag, 20. Januar 2012, 15:31

@ charlie

Was wäre , wenn ich das schaffe,daß das Verfahren - notfalls unter Auflagen - eingestellt wird? Geht dann alles nach Plan weiter? Also könnt ich dann meinen FS wiederbekommen? Was meinst du?

MfG

charly

Moderator

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12

Freitag, 20. Januar 2012, 15:44

Am besten ist Du schliesst Dich diesbezüglich mal mit unserem Forenanwalt kurz und bittetst ihn um seine fachliche Einschätzung.

Üblicherweise wird ein FoFE beim ersten mal nicht gleich mit einer isolierten Sperrfrist geahndet. Aber es hängt halt immer vom Richter und der Aktenlage im Einzelfall ab.

Von daher bestehen schon Chancen mit einem blauen Auge davon zu kommen, was für die Erteilung des D-Führerscheins nicht hinderlich sein sollte.

Nächstes Problem ist halt, solange ein Verfahren läuft und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, wird Dir die FEB keinen neuen D-FS erteilen. Hintergrund ist der, daß die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter im Vorfeld der Ermittlungen bereits Meldung an die FEB machen um eine Erteilung des Führerscheins zu verhindern.
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Gallier

Profi

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13

Freitag, 20. Januar 2012, 17:03

Sollte das Verfahren eingestellt werden und keine erneute Sperrfrist im Raum stehen, dann sollte im Umkehrschluß einem D-FS nichts im Wege stehen.
Ansonsten siehe @charlys Beitrag ober mir.
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Beiträge: 142

14

Freitag, 20. Januar 2012, 22:03

Die Staatsanwältin will das Blitzerfoto anfordern! Und dann........!!!! Hab ja gesagt,meine Frau ist gefahren! Und mein CZ FS hat D WS


@ Franzherrmann



sorry, ich hatte diese Vorgeschichte nicht gelesen.

Es tut mir echt leid für Dich, was Dir da passiert ist. Aber wenn da noch was zu machen sein soll brauchst Du einen guten Anwalt.

Das Kind ist mit Deiner eigenen Aussage in den Brunnen gefallen, wie es ja so oft so ist. Am besten wäre natürlich gar keine Stellungnahme gewesen. Braucht man nicht, wenn man sich damit selbst belastet. Später dann in Ruhe jemand ausdenken, der Dir verdammt ähnlich sieht wäre eine Möglichkeit gewesen. Wäre, hätte bringt auch nix mehr, die persönliche Beschuldigung hast Du schon bzw. kommt garantiert rechtzeitig, es wird ja klar erkennbar sein, das da keine Frau am Steuer sitzt. Kann jetzt nur noch Dein Anwalt klären, ob dich dein CZ Führerschein noch raushaut. Damals war ja noch nicht klar, das D-WS grundsätzlich zur Unwirksamkeit führt, und klar hast Du den ja spätestens nach dem Grasser-Urteil nicht mehr genutzt. Dann wäre zumindest FoFe vom Tisch. Aber ob das funktionieren kann muss Dir Dein Anwalt sagen. Manchmal hilft es auch wenn er die Verurteilung FoFe, so weit sie wirklich nicht zu umgehen ist, solange rauszögert bis Du Deinen D-Fe wiederhast. Nur FoFe allein ist ja noch keine neue Entzugsgrundlage. Aber letztendlich brauchst Du jetzt nen guten Anwalt, nur mit Forentips (auch meinen) kommst Du nicht mehr weiter.

charly

Moderator

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15

Freitag, 20. Januar 2012, 22:09

Manchmal hilft es auch wenn er die Verurteilung FoFe, so weit sie wirklich nicht zu umgehen ist, solange rauszögert bis Du Deinen D-Fe wiederhast. Nur FoFe allein ist ja noch keine neue Entzugsgrundlage.
Kannst Du nicht lesen?

Ich hatte bereits gesagt, daß wenn ein Ermittlungsverfahren läuft und die FEB hat davon Kenntnis dann ist es bis zum Ausgang des Verfahrens erst mal Essig mit einer Erteilung eies Führerscheins.

Und Du kannst Dir sicher sein, daß sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt diese die FEB über die Ermittlungen informiert.
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16

Freitag, 20. Januar 2012, 22:42

@ charly

Ich glaub Dir unbsehen, dass die Staatsanwaltschaft das an die FEB mitteilt. Auch mit dem Zweck eine Neuausstellung zu verhindern. Ich weiss aber nicht ob das eine rechtsfähige Begründung ist. Solange es kein Urteil gibt, denke ich kaum, das man die Neuaustellung gegebenenfalls über weitere Jahre blockieren kann. Aber da ich das halt nicht wirklich weiss, schrieb ich ja, Anwalt einschalten !!!!

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 291

17

Freitag, 20. Januar 2012, 23:08

Ich weiss aber nicht ob das eine rechtsfähige Begründung ist. Solange es kein Urteil gibt, denke ich kaum, das man die Neuaustellung gegebenenfalls über weitere Jahre blockieren kann.
Aber ich weis, daß es zulässig ist. Und wenn es sein muß auch über mehrere Jahre, wenn das Verfahren solange dauern würde.

Sonst würde ich nicht ausdrücklich darauf hinweisen.
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franzhermann

Fortgeschrittener

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18

Montag, 23. Januar 2012, 08:57

Hallo!

Wenn man sich die EUGH Urteile so durchliest, da heißt es ja immer : verwehren es einem Mitgliedsstaat unter Umständen nicht, kann das recht aberkannt werden usw. . Das würde ja bedeuten, dass FS nicht automatisch ungültig wären - WS hin oder her! Da müßte es dann quasi für jeden EU FS ein gesondertes Aberkennungsverfahren geben - oder?

MfG