Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »atze2908« (13. Januar 2012, 22:44)
Ich denke jetzt kann Dir nur ein slowakischer Anwalt weiterhelfen.Geht das so einfach ? Wer kann mir weiterhelfen ? Hat jemand Erfahrungen mit so etwas oder kennt Urteile die für mich Sprechen ?
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Moin aus dem hohen Norden,
ich habe unter Berücksichtigung der 185 Tage Regelung, schriftlicher und Fahrtechnischer Prüfung im Dezember 2008 in Kosicze (Slowakai) über die Agentur Miehe den EU Führerschein PKW neu gemacht.
Ich denke jetzt kann Dir nur ein slowakischer Anwalt weiterhelfenb
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Das ist nur teilweise richtig.ich meinte damit, dass nichts mehr danach gewesen ist und ich mein Leben umgekrempelt habe und wenn du einen Führerscheinentzug hast, dann ist meine Info, dass damit in Flensburg alles genullt wird. !
Der Vertrag wurde von der Agentur erfüllt. Du hast einen Führerschein bekommen. Alles was nach der Aushändigung erfolgt kann nicht mehr der Agentur angehängt werden.also wenn ich den FS nun durch den Entzug durch slowenische Behörden loswerde,hat die Agentur Miehe Ihren Vertrag nicht erfüllt, oder.? D.h. dann aber auch, dass ich die Agentur auf Schadenersatz verklagen kann, denn der Vertagsgegenstand ist nicht erfüllt,, Oder ? wasist das alles nur für ein Mist, ....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (15. Januar 2012, 01:56)
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hat die Agentur Miehe Ihren Vertrag nicht erfüllt, oder.? D.h. dann aber auch, dass ich die Agentur auf Schadenersatz verklagen kann, denn der Vertagsgegenstand ist nicht erfüllt,, Oder ?
Und die AGB hast du mit deiner Unterschrift auf dem Vetrag anerkannt.
Zitat
Es kann keine Gewähr bezüglich der Erlangung eines gültigen EU-Führerscheins in einem anderen Mitgliedsstaat der EU übernommen werden ebenso wenig kann eine Gewähr über den Umfang der Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland übernommen werden.
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