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Also es bleibt spannend aber da nach sind wir alles schlauen....schaut aber gut aus da die Europäisch Regierung in Gestalt der "Kommission"mitterweilen die Gültigkeit der Eu-Führerscheine nach dem 19.01.2011 in voll Umfang angschlossen hatDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (5. Januar 2012, 17:47)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gallier« (14. Juli 2011, 21:34)
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Hat ja mitlerweilen genügent Vorlagefragen gegeben... Ich weis es haber 100% sicher auch das andere habe ich schwarz auf weiß von meinen Anwalt auf den Zettel!mfg Registrierungsdatum: 21. Mai 2009
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Wobei es vielleicht auch so laufen könnte wie im Fall Wierer wo einfach nur ein Beschluss zur vorigen Rechtssprechung gibt.
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Natürlich, in dem Falle würde es sich ja auf Kapper/Halbritter beziehen, sowie es bei Wierer im bezug auf Wiedemann war.Hätte ein (der) Beschluß dann schon Auswirkungen auf den Fall Hofmann und alle anderen Betroffenen deren EUFE nach dem 19.01.2009 ausgestellt wurde?

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Was ja bedeutet das währe die dritte Vorlage, also der TE mit VG München, RA Xdivers Mandant mit dem AG Münster und Herr Hofmann mit dem VGH München. Ich denke doch das der EuGh das zusammenlegen wird oder nicht?so wie ich das im anderen Thread mitbekommen habe, hat das VG München ein Verfahren vom Staatsfeind Nr. 1 ausgesetzt bis der EUGH entscheidet.

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