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sutty

Schüler

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1

Donnerstag, 17. Juni 2010, 20:27

Bräuchte mal Fachkundigen Rat bzgl. einer EU-FE ab dem 19.1.09 (NU und Tatvorwurf FoFe)

Ich habe meinen EU-FS nach dem 19.01.2009 erworben. Alles klar soweit, bis die Feb den Fs zur vorlage und anbringung der Nu verlangte. Ich sagte ich gehe bis zum äussersten, also Klage dagegen.
Ca. vier Wochen später Polizei-Kontrolle, Anzeige wegen vorsätzlichen Fofe. Da es ja noch lange dauert bis in der Sache 19.01.09 was entschieden wird, und ich nicht ins Gefängnis wegen Fofe kommen will, ist meine Frage, würde es Sinn machen jetzt doch noch eine MPU zu machen? Würde ich die MPU bestehen und die Umschreibung von Statten gehen, würde ich im Fall der negativen Eugh-Richtung ja doch noch verurteilt! Ok, wäre Risiko was ich in diesem Fall ja sowieso zu tragen habe. Aber, sollte der Eugh für die Erwerber entscheiden, bekäme ich mein Geld dann für die MPU, und alle entstandenen Kosten zurück?

charly

Moderator

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2

Donnerstag, 17. Juni 2010, 20:53

Da Du ein Strafverfahren wegen FoFE an der Backe hast, kannst Du in Richtung MPU und Umschreibung erst was unternehmen wenn dieses Strafverfahren abgeschlossen ist. Die FEB würde einen Antrag nicht bearbeiten, sofern sie vom FoFE Kenntnis hat. Und ich gehe schwer davon aus daß sie davon Kenntnis hat.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


sutty

Schüler

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3

Donnerstag, 17. Juni 2010, 21:09

Hi Charlie,
hast recht, die wissen davon. Das heißt ich bin bis zum nächsten Eugh-Urteil im bezug auf den 19.01.2009, auf den Fs, den ich ja nicht habe angewiesen, und muss wegen dieser ganzen sch... Eu-Fs
Kac.. damit rechnen das ich, der eigentlich nichts wirklich Böses will, damit rechnen das ich deshalb Freiheitsentzug bekomme. Ich bin in der Zwickmühle. ( naja, oder ich fahre nicht mehr, geht aber nun mal nicht!) :iek:

erwin

Schüler

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4

Donnerstag, 17. Juni 2010, 23:34

ma langsam

also *tröst* beim erten Mal FoFE kommsu nich im Knast geldstrafe eher.
dann langsam gesteigert bis Knast auf bewährung, dann während der bewährung lass es!
Gehe schnell gegen NU vor, weil Fristen einzuhalten sind wann war denn das?
Bundesland?
MPU abzuraten allein das FoFe reicht schon dass man ein unreifer Mensch ist!
Nimm GUTEN Anwalt.
EE

sutty

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5

Montag, 21. Juni 2010, 20:32

@Erwin,
ich finde es nett, dass du dir die Mühe machst mir zu antworten. Mich als unreif zu deklarieren weicht von jeder Regel der vernünftigen Korrespondenz ab. Rechtschreibung sollte auch dir kein Fremdwort sein. Frage: Wenn FoFe unreif ist, warum hälst du dich dann im Forum und Spezifischen Themen auf?

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6

Montag, 21. Juni 2010, 20:54

Du solltest uns wirklich mal verraten, in welchem Bundesland Du wohnst.

Weiterhin ist in jedem Fall ungünstig, wenn man nach Erhalt eines feststellenden Verwaltungsakts von der Führerscheinstelle noch weiterfährt.
Das Srafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommt man dann nur unter sehr günstigen Umständen weg.

sutty

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7

Montag, 21. Juni 2010, 21:09

@Eifelfahrer, NRW.
Das Verfahren wird unter sehr, sehr günstigen Umständen eingestellt, warscheinlich aber wohl nicht. (sind ja schließlich im Regierungsbezirk Münster)

sutty

Schüler

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8

Montag, 21. Juni 2010, 21:21

Du solltest uns wirklich mal verraten, in welchem Bundesland Du wohnst.

Weiterhin ist in jedem Fall ungünstig, wenn man nach Erhalt eines feststellenden Verwaltungsakts von der Führerscheinstelle noch weiterfährt.
Das Srafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommt man dann nur unter sehr günstigen Umständen weg.


Oder es kommt mal irgendwann zu Vorlage, und der Eugh und richtet dies bezüglich positiv.

RA XDiver

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9

Montag, 21. Juni 2010, 21:28

Da würde ich eher drauf spekulieren. :wink:
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sutty

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10

Montag, 21. Juni 2010, 21:35

Frage: Fahre ich weiter, und bekomme die nächste FoFe-Klatsche, müsste doch zwangsweise an den Eugh vorgelgt werden?! Wird aber Erstinstanzlich gegen mich entschieden, müsste ich der Strafe dann direkt nachkommen? (Geld, oder Freiheitsstrafe), oder würden dann, in diesem Fall, die nächste Instanz abgewartet?

RA XDiver

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11

Montag, 21. Juni 2010, 21:40

Die ANzahl der Verfahren haben nichts mit der Vorlage zu tun. Das macht im Zweifel erst das OLG (oder auch nicht, siehe Stuttgart). Ich habe kommende Woche eine Verhandlung beim AG Hamm. Hiernach versuche ich, das OLG Hamm zur Vorlage zu bewegen (wenn der Amtsrichter nicht will). Das klappt vielleicht eher, als die Sache in MS.
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sutty

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12

Montag, 21. Juni 2010, 21:53

Die Anzahl der Verfahren haben nichts mit der Vorlage gemein, OK hab ich verstanden. Meine Frage ist nur, werde ich in erster Instanz verurteilt, muss ich der "Bestrafung" dann direkt nachkommen?

RA XDiver

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13

Montag, 21. Juni 2010, 21:56

Erst, wenn die Sache rechtskräftig ist. Und das wird sie ja nicht so schnell.... :wink:
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14

Montag, 21. Juni 2010, 23:07

Ludwigshafen - Herr Volker Kalus

Gehört hier zwar nicht so direkt her - aber wenn @XDiver schon NS anführt und Hamm reinwirft, mal was Nettes zwischendurch.
Hr. Kalus als alter EU-FS Gegner dürfte weit bekannt sein, allerdings auch seine Fachkenntnis, die er heute einmal mehr unter Beweis stellte.
Mein Kunde erhielt endlich Anfang Juni (Ende November bei mir angemeldet) seinen lang ersehnten EU-FS nach Ludwigshafen.
Ich hatte mich schon gewundert, warum trotz Einschreiben die Post mit dem Schein erst 5 Tage später eintraf, aber Andy J. meinte, sie wäre ungeöffnet.
Okay - die POst ist auch nicht mehr das, was sie mal war - heute wird er nun angehalten und jetzt kommts: FS wird beschlagnahmt!
So mit Quittung und allem Drum und Dran - müßte man der FEB vorlegen usw - war ja vormittags , ich sagte er solle die erstmal nachmittags anrufen (Die Rennleiter, die das Ding eingezogen haben) und nichts weiter unternehmen. (War in meinen Augen gerade in Ludwigshafen zu früh, die Pferde scheu und Powertypen wie XDiver nervös zu machen)
Nachmittags rief er da (Andy die Rennleiter) an - dann mich.
Sie hätten vorgelegt bei der FEB - die wisse das aus Flensburg schon, alles in Ordnung - Entschuldigung für die Aufregung - angenehme Weiterfahrt.
Um den Zusammenhang wieder zu finden - der Fall in Hamm hat gute Chancen zum EUGH zu wandern - RP ist von NRW auch nicht so weit entfernt, wenn man das in NRW nicht in den Schädel kriegt und die Keule aus Brüssel dazu braucht - okay - kommt sicher.
Mein POM (Polizeiobermeister) aus Sachsen Anhalt, der hier gerade seine Prüfung macht, hat gelacht und nach dem Dienstgrad unter dem Zettel gefragt: Immerhin PM!
Also kommt die Keule vielleicht sogar eher, als wir denken, wenn die Irritationen an der Front so weiter gehen. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

RA XDiver

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15

Montag, 21. Juni 2010, 23:19

Zitat

NS anführt und Hamm reinwirft


Ich führte MS (=Münster) und Hamm an, beides in NRW, nicht in NS.... :gcool:
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Oberklops

Zauberlehrling

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16

Donnerstag, 24. Juni 2010, 01:04

:klatsch2: Hatte ich heute vor mir auf der Autobahn :sw27: :sw27: einen Münsteraner ... die sind ja wirklich anders - völlig anders :Keks:
Letztendlich fuhr er aber doch rechts ran (wenn der Klops will, ist er noch sturer, kommt nämlich aus Deiwko - boam vonne woderkant), beide Hände fest 10 vor zwei ums Lenkrad gekrallt -pg-
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.