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sutty

Schüler

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1

Freitag, 15. Januar 2010, 18:13

Umschreibung des Eu-Fs nach positivem Eugh Urteil??

Hallo an alle,

falls der Eugh Ende diesen, Anfang nächsten Jahres im Sinne der Fs erwerber nach dem 19.01.09 urteilen sollte, wäre es dann Sinnvoll den Eu-Fs in einen D-Fs umschreiben zu lassen?
Und weiß jemand vielleicht ob schon Vorlagefrage beim Eugh gestellt worden ist?
Grüße

Paule

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2

Freitag, 15. Januar 2010, 18:20

schon Vorlagefrage beim Eugh gestellt worden ist?
Nö noch nichts veröffentlicht, bis Dato! :wink:

knacker

Fortgeschrittener

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3

Freitag, 15. Januar 2010, 18:25

Hallo an alle,

falls der Eugh Ende diesen, Anfang nächsten Jahres im Sinne der Fs erwerber nach dem 19.01.09 urteilen sollte, wäre es dann Sinnvoll den Eu-Fs in einen D-Fs umschreiben zu lassen?
Und weiß jemand vielleicht ob schon Vorlagefrage beim Eugh gestellt worden ist?
Grüße


Soll da nicht schon ab 19.01.2010 was "entschieden" werden?

sutty

Schüler

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4

Freitag, 15. Januar 2010, 18:39

Hi Paule,
keine Meinung zu Frage 1??

Paule

Menschlich

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5

Freitag, 15. Januar 2010, 18:43

Nö, ganz ehrlich gesagt! Ist der FS mal Anerkennungpflichtig brauchste nit Umschreiben, vielleicht lassen die Behörden sich was neues einfallen, wer weiß. Aber das betrifft dann mehr zukünftige Scheine. Zudem ist es auch möglich den D-FS wieder zu entziehen, zu mindestens ein Jahr lang ab dem VA.

Ergo; Diese Frage muss jeder für sich entscheiden und stellt sich aktuell erst ab einer Entscheidung, oder auch nicht ... (Step by Step) :knips3:

sutty

Schüler

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6

Freitag, 15. Januar 2010, 18:51

Was meinst du mit zukünftige Scheine?

Bikerjoe1969

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7

Freitag, 15. Januar 2010, 19:13

Er meint wohl FS, die nach dem 19.01.09 ausgestellt wurden. :sd32:
Signaturen sind doof!

sutty

Schüler

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8

Freitag, 15. Januar 2010, 20:03

Hi Bikerjoe,
wie siehts denn mit deiner Meinung zu Frage 1 aus?

Bikerjoe1969

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9

Freitag, 15. Januar 2010, 20:46

Also, meine persönliche Meinung ist, wenn der EUGH die FS, die nach dem 19.01.09 ausgestellt wurden, grundsätzlich anerkennt, ist es wohl in Hinsicht einer pol. Kontrolle hilfreicher, wenn der FS in einen D-FS umgetauscht wurde. Bei einer Kontrolle ist es mit Sicherheit von Vorteil, wenn in deinem FS ein D steht. Aber wie Paule schon postete, ist es den D Behörden 1 Jahr lang möglich, den FS wieder einzuziehen, sollte sich verwaltungstechnisch was negatives ergeben. Letztendlich muß das jeder wirklich selber für sich entscheiden.

Ich werde meinen CZ-FS jedenfalls umtauschen. -pg-
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Beiträge: 892

10

Freitag, 15. Januar 2010, 21:36

Hier sollte man in der Tat erst einmal abwarten.

Wenn der EUGH im Sinne der Führerscheinbesitzer entscheidet, dann sollte in Zukunft ein Ausstellungsdatum ab 19.01.09 übrigens ein Vorteil sein: denn ab diesem Datum durfte während einer laufenden Sperrfrist (neben einem D-Wohnsitzeintrag dann im wesentlichen der einzige Grund für eine Nichtanerkennung) nicht mehr erteilt werden, d.h. der Führerschein hat dann sogar einen höheren Anerkennungswert als ein bis zum 18.01.09 erteilter: hier könnte sich ja immer noch ein zweiter Möginger oder Freelancer hinter verbergen, was die Polizie dann nur durch eine Abfrage in Flensburg rausfinden kann.

Bikerjoe1969

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11

Freitag, 15. Januar 2010, 21:46

-gp-
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Infernuz

Fortgeschrittener

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12

Freitag, 15. Januar 2010, 23:52

Vermutlich werden dann alle Führerscheine wo vor dem 18.01.2009 ausgestellt wurden nochmals genau Überprüft werden was das Wohnsitzprinzip betrifft und ob der Führerschein während einer Sperrfrist erteilt wurde. Das könnte dann ein Problem geben wenn der Führerschein nur Ersatzausgestellt wurde was mit ein bischen glück derzeit nicht so genau Bewiesen werden kann doch noch anerkannt werden musste wieder aberkannt wird durch abfrage möglichkeiten in Flensburg bzw der Eu weiten Vernetzung von Behörden. Dann wären auch die nicht Behörden bekannten Ersatzausgestellten Führerscheine mit Wohnsitz im Austellerstaat für Deutschland ungültig. Da würde wahrscheinlich nicht mal der Führerschein in einen D-FS umgeschrieben werden müssen um aberkannt werden zu können innerhalb 1 Jahres vermutlich würde D mit der erkenntnis den Ausstellerstaat dazu Bewegen können den FS zurück zu nehmen. :ww:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (16. Januar 2010, 00:03)