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Paule

Menschlich

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1

Samstag, 7. März 2009, 14:54

EU-Führerschein mit MPU, VPU oder ähnlichem aus dem EU-Ausland

Neuerdings list man auf sehr vielen Vermittlerseiten das neuste Angebot Eu-Fs mit Eignungsprüfung auf einem VPU Standart.
zb. Hier:

Zitat

NEU-NEU-NEU-NEU

Führerscheinerwerb in Tschechien incl.einer anerkannten MPU durch eine Österreichschische Zweigstelle in Tschechien.Dauer bis zum Erhalt des Führerscheines ca.acht-zehn Wochen.

Als erste Vermittler bieten wir Ihnen jetzt auch in der Tschechischen Republik ein MPU Gutachten des zuständigen Landratsamtes an.Dieses Gutachten wird vom vereidigten Gerichtspsychologen des Landratsamtes erstellt.

Gesetzliche Änderungen ab dem 19.01.2009:Wenn Sie in Deutschland eine MPU Auflage haben:Bieten wir in einem ca.4-5 stündigen Test die Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit an.So kann Ihnen später keine MPU auferlegt werden.

Durch eine Intensive Schulung in einer kleinen Gruppe von max.3 Personen liegt die Bestehennsrate bei über 96 Prozent.Die Vorraussetzung bietet Ihnen hierfür u.a. unser freundliches,erstklasig eingespieltes Team in Deutschland und der Tschechei,sowie die gute und schnelle Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und unserer Fahrschule.Der MPU Lehrgang ist bereits im Fahrschulpreis enthalten,deshalb werden wir auch kein Interesse daran haben das Sie die MPU nicht bestehen werden.

Hier ist also gleich auch eine Österreichische VPU Zweigstelle am Begutachten.
Sogar mit 96% bestehen Wahrscheinlichkeit, hört sich ja sehr abenteuerlich an.
Vermutlich wird auch der Preis für ein solches komplett Angebot um 96% steigen. :pfiff:

Besonders interessant finde ich diese Trittbrett-Argumentation:

Zitat

Seit neuestem bieten wir auch ein Fahreignungsgutachten in Tschechien an. Dieses wird von einem Institut abgenommen und besteht ais einem medizinischem und einem psychologischen Teil. Da dieses Gutachten nach dem Standard der östereichischen VPU,die ja seit "Halbritter" 06 vom EUGH auch in Deutschland an zu erkennen ist und auch mit den Geräten dieser abgenommen wird, werden sich deutsche Behörden zweimal überlegen ob ein Führerschein anerkannt wird oder nicht. Kein deutsches Gericht wird es drauf ankommen lassen und diese Eignungsprüfung vor den EUGH bringen. Das Urteil wäre vorraussehbar und dies dann eine Katastrophe für die deutsche MPU. Keiner würde die MPU dann noch in Deutschland machen und somit wären Milliardenverluste der MPU-Industrie die Folge.

Durch das Halbritter Urteil müsste also eine VPU in Deutschland anerkannt werden? :denk:

In dem Halbritter Urteil wurde die grundsätzliche Anerkennung eines Eu-FS entschieden. In den Leitsätzen geht es um die verpflichtetet Anerkennung allgemein eines Eu-FS aus dem Eu-Ausland. Diese darf nicht an verschiedenen Eigungsprüfung Standart abhängig gemacht werden.
:kuck:

Zitat

Tenor

Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.

Es ist also grundsätzlich nicht entscheidend für die Anerkennung, ob man nun eine MPU,VPU oder sogar nur ein ärztliche Untersuchung zur Eignung vor dem Erwerb statt fand.

Daher bin ich der Meinung das so ein Angebot nur rausgeworfenes Geld ist, über seriöstät möchte ich erst garnicht debattieren.
Einerseits behaupten die Vermittler das es weiterhin keine Probleme durch die neue Rilie, FeV entstehen und berufen sich meistens auf Art. 13, aber anderseits bieten sie nun eine Art. VPU an.
Manche sogar eine Garantierte MPU in Deutschland. Preis liegt so bei 2500€ ...

Das würde mir zu mindestens zu denken geben.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Paule« (7. März 2009, 15:34)


Medusa

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2

Samstag, 7. März 2009, 15:20

Die Eignung überprüft jedes EU Land nach seinem gusto gemäß der EU Führerscheinrichtlinie. Wenn das betr. EU Land keine "MPU" verlangt, wüßte ich nicht, warum man eine landesspezifische "MPU" machen sollte. D. muß die Eignungsüberprüfung akzeptieren, die das jeweilige EU-Land mit seiner Erteilung testiert.

Seit dem 19.01.2009 ist die Anerkennung sowieso zur Zeit bei Neuerwerb hinfällig, aber das ist ein anderes Thema ..

Eine ausl. "MPU" zu machen, um eine dt. FEB, bei nach Erwerb vorgeworfener Uneignung, von seiner Eignung zu überzeugen, ist aus zwei Gründen auch sinnlos

- Die Fragestellung einer MPU gibt die dt. FEB vor
- Das jeweilige MPI muß in Deutschland akkreditiert sein gemäß Fahrerlaubnisverordnung
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

Epox

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3

Samstag, 7. März 2009, 15:43

Es ist doch sehr erstaunlich das jahrelang mit "EU-Führerschein ohne MPU" geworben wird,jetzt aber auf einmal doch mit angeboten wird,hier scheint ein regelrechter Boom ausgebrochen zu sein.
Man bedenke auch ,das hier die Erteilungskriterien höher als in D sind,zumindest in der Hinsicht das in D die 2 Jahresregel weggefallen ist und in D womöglich in den meisten Fällen prüfungsfrei erteilt wird.
Ich sehe hier also keinen Vorteil einen CZ-FS mit Gutachten zu Erwerben,da in D nur die MPU gefordert wird.
Desweiteren dürfte so ein Gutachten in D nicht anerkannt werden,da solche Fahreignungsgutachten nur von akkretierten Instituten in D vorgenommen werden.


Gruss Epox :wink:
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Paule

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4

Samstag, 7. März 2009, 15:56

:ot

So wird aus dem Eu-Führerschein ohne MPU ein EuFührerschein mit MPU .... :lach:

stuber

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5

Samstag, 7. März 2009, 15:57

Wo wir hier natürlich wieder ein europarechtliches Wettbewerbsproblem haben. Ich denke das dem EUGH schon irgendwann der Kragen platzt und deutsche MPU kippt. Zumal wir im Moment grössere Probleme haben als den deutschen MPU markt zu schützen.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Paule

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6

Samstag, 7. März 2009, 22:54

:ot

Zitat

Da dieses Gutachten nach dem Standard der östereichischen VPU,die ja seit "Halbritter" 06 vom EUGH auch in Deutschland an zu erkennen ist


Klick


:nww:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. März 2009, 09:40)


Maverickssss

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7

Sonntag, 8. März 2009, 04:15

paule find ich ja gut das du mal was anerkennst ! das andere Problem interessiert dich ja weniger , aber das liegt wohl daran das du in FRance lebst !

ich dachte das forum wär dazu da einem zu hellfen aber du distanzierst dich immer mehr davon , nur weil du jetzt keine Probleme mehr hast !

in bayern sagt man tatsachen auf dem tisch dann derf i bled reden !


wennst es net kapiesrt dann übersetzt ich es dir !

wär schön wenn du af der schiene bleist du hilfst anderen als wie anderes schelcht zu reden !

PS : ist nur meine Meinung nichts persönliches ! Aber eins net vergessen es geht um mehr als nur mit dem auto einkaufen zu fahren ! es heisst es geht um Existenz von den leuten !!!!!

Paule

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8

Sonntag, 8. März 2009, 09:59

ich dachte das forum wär dazu da einem zu hellfen aber du distanzierst dich immer mehr davon

Ich distanziere mich vor sowas: EU Führerschein Tschechien ohne MPU aber mit NEU im Angebot!!!
Führerscheinerwerb in Tschechien incl. einer psychologischen Untersuchung


Ich halte das für absoluten Nonsen oder gar Humbug, weil man damit dem Problem das seit 19.01. besteht, nicht entgehen kann.

Zb hier:

Zitat

EU Führerschein ohne MPU, oder eine MPU mit Garantie

Führerschein zurück ohne MPU

Zitat



EU Führerschein mit dem Risiko, dass er später doch nicht anerkannt wird? oder doch lieber eine MPU mit Garantie.

Nach der Ankündigung den EU Führerschein-Tourismus durch die Umsetzung der 3.Führerscheinrichtlinie zu stoppen sowie der Änderung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung dahingehend, dass man nun den Führerschein nicht mehr neu erwerben muss,
wenn der Fahrerlaubnisentzug länger als 24 Monate zurückliegt.
Inzwischen überlegen sich mehr und mehr MPU Kandidaten nun doch die deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen statt den unsicheren Weg in die EU Nachbarländer zu wagen. Denn es spielt nun keine Rolle ob die Fahrerlaubnis vor 1 oder vor 10 Jahren entzogen wurde.
Der MPU Probant erhält in jedem Fall die deutsche Fahrerlaubnis zurück wenn der MPU Test positiv ausgegangen ist.

Die Lösung auch in schweren Fällen, MPU mit Garantie.

Finanziell als auch zeitlich kann ein MPU-Kandidat im Übrigen bei dem Erweb einer EU-Fahrerlaubnis nichts sparen. Was nutzt ein EU-Führerschein auf bundesdeutschen Strassen wenn denn noch eine Nutzungsuntersagung droht?

Die Angst vor der MPU ist mit der richtigen Vorbereitung unberechtigt.
Wir analysieren im Vorfeld schon alle bekannten Fakten und Daten die zum Verlust der deutschen Fahrerlaubnis führten und klären, ob sich der Verkehrssünder ausreichend mit seiner Thematik auseinandergesetzt hat und Konsequenzen gezogen hat.

:hä?:

Zitat

ich dachte das forum wär dazu da einem zu hellfen - wär schön wenn du af der schiene bleist du hilfst anderen als wie anderes schelcht zu reden !


Genau, darum mach ich darauf aufmerksam, das man sich die Kohle schenken kann. :momo:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. März 2009, 10:11)


Pioneer

unregistriert

9

Dienstag, 10. März 2009, 04:02

Es wurde hier im Forum vor ca. 1 Jahr mal angedacht, mit einer Art ausländischer MPU dem behördlichen Argument des "Rechtsmißbrauchs" im Zusammenhang mit dem "Halbritter"-Urteil des EuGH entgegenzuwirken, als dieser Begriff bei den FEBen gerade Konjuktur hatte, obwohl der EuGH sich nicht explizit dazu äußerte, aber in Anlehnung daran wäre ein derartiges Konstrukt denkbar gewesen und evtl. auch erfolgreich. :KlSM:

Dieser Gedankengang ist aber, wie auch das Argument "Rechtsmißbrauch" seit dem 26.8.08 vom Tisch und hilft eben bei der neuen Lage seit dem 19.1.09 in keiner Weise weiter. :bw:

Insbesondere muß ich Paule recht geben in dem Zusammenhang, als FS-Vermittler von einem Erwerb ohne MPU zu sprechen und, sicherlich verbunden mit einem großzügigen Preisaufschlag, dann eine zunächst in D nicht anerkannte MPU aus einem EU-Staat anzubieten, das ist doch geradezu schizophren. Es sagt doch im Ergebnis tatsächlich aus, das bei derartigen Anbietern genau bekannt ist, das ein EUFS für den MPU-beauflagten Personenkreis in D ungültig ist, wobei gleichzeitig durch Zusatzkosten ein vermeintlich gültiger FS erworben werden kann, was sich unter Beachtung der hiesigen Rechtslage als ebenso unsinnig herausstellt.
Derartige Verkaufsmethoden sind reine Geschäftemacherei, die sich aus ihrer eigenen Logik heraus auch noch in sich selbst widersprechen, zum ausschließlichen Nachteil des Kunden und sie erfüllen möglicherweise sogar schon den Tatbestand des Betrugs, wenn sich beweisen ließe, das dem Anbieter die tatsächliche Rechtslage bekannt ist und sie wird dort bekannt sein.
Leider werden auch weiterhin unbedarfte oder mit der Rechtslage nicht sehr vertraute Kunden diesen windigen Versprechungen glauben, oder eben auch glauben wollen. Dazu sage ich dann mal etwas sarkastisch, es ergibt eben wieder ein neues Forenthema, dann kann ich mich ja schon jetzt mal darauf einstellen. :pfiff:

Hier weist Paule völlig zu recht und in seiner Stellung als Admin auch geradezu verpflichtend auf diesen Umstand der unnötigen Geldausgabe sowie der Widersprüchlichkeit derartiger Aussagen hin, nicht mehr und nicht weniger, aber auch das ist Hilfe und meiner Ansicht nach eine sehr wichtige, weil eben nicht dem Prinzip Hoffnung folgend, sondern tatsachenorientiert, daher eben auch vordergründig betrachtet, bei einzelnen Usern keine gern gesehene Hilfe, trotzdem erspart sie den Betroffenen unnötige Ausgaben und Probleme, auch wenn dort im Ergebnis wieder einige Träume zerstört werden, aber es sind dann eben auch nur Träume gewesen. :jojoj:

Die Problemstellung per 19.1.09 heißt auf den Punkt gebracht einfach nur:
Wie ist die genaue Definition eines einzigen kurzen deutschen Wortes im Zusammenhang mit dem FE-Recht auszulegen und das lautet "entzogen", alle anderen Überlegungen ordnen sich dann dieser Definition unter und sind letzlich auch nur noch Beiwerk. :Dikus:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (10. März 2009, 04:08)


Paule

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10

Dienstag, 10. März 2009, 11:59

-gp-

@Pioneer

Sehr gut auf den Punkt gebracht. :Respekt:

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Beiträge: 892

11

Dienstag, 10. März 2009, 12:37

Die Problemstellung per 19.1.09 heißt auf den Punkt gebracht einfach nur:
Wie ist die genaue Definition eines einzigen kurzen deutschen Wortes im Zusammenhang mit dem FE-Recht auszulegen und das lautet "entzogen", alle anderen Überlegungen ordnen sich dann dieser Definition unter und sind letzlich auch nur noch Beiwerk. :Dikus:
Wobei man sich meines Erachtens da nicht am deutschen Text der Richtlinie festnageln sollte, da die anderen 22 Amtssprachen als völlig gleichbererichtigt anzusehen sind. Auch ist zu berücksichtigen, dass der "Entzug" im deutschen Sprachraum unterschiedliche Bedeutung hat: in Österreich ist ein Entzug so etwas wie ein u.U. ängerfristiges Fahrverbot, welches erst nach 18 Monaten zum Erlöschen der Lenkberechtigung führt.

Ich sehe zwar auch keinen Sinn darin, dass man ausländische MPU's anbietet, aber wenn das Verkehrsministerium selber soviel Unsinn verzapft, darf man sich nicht wundern, wenn dann noch eine weitere unsinnige Variante dazukommt.

Die Voraussetzung "ist entzogen worden" (ich beschränke mich mal auf den deutschen Text) kann ja vielfältig ausgelegt werden:

1. gilt bei einem deutschen gerichtlichen Entzug nur bis zum Ablauf der Sperrfrist (bisherige EUGH-Rechtsprechung)
2. gilt unter allen Umständen bis zur Tilgung im VZR
3. gilt in den MPU-Fällen bis zur Vorlage eines deutschen MPU-Gutachtens gegenüber einer deutschen Behörde
4. gilt bis zur Vorlage eines positiven Eignungsgutachtens im Staat des ordentlichen Wohnsitzes, das mindestens dem Standard einer österreichischen VPU entspricht.

Die Variante 2 würde ja bedeuten, dass bei einem Umzug ins EU-Ausland nach Art 11 (4) Satz 1 für 15 Jahre keine EU-Fahrerlaubnis erteilt werden kann, und für
15 Jahre eine dennoch erteilte EU-Fahrerlaubnis auch bei einem positiven MPU-Gutachten nicht anerkannt werden könnte. Dass das dem Prinzip der Niederlassungsfreiheit widerspricht, haben anscheinend auch die offiziellen deutschen Stellen erkannt.

Die Variante 3 ermöglicht zwar prinzipiell einen EU-Fahrerlaubniserwerb auch während der Tilgungsfrist, aber da ist ja schon sehr fraglich, ob eine Einschaltung deutscher Behörden mit den Grundsätzen der Führerscheinrichtlinie vereinbar ist und ob es mit dem Prinzip der Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren ist, dass man von Französich Guyana aus nach Deutschland zur MPU fahren muss, auch wenn man nur in Südamerika Auto fahren will.

Die Variante 4 vermeidet die Nachteile der Variante 3, hat aber in der Tat den Nachteil, dass sie selber auf keiner vernünftigen Rechtsgrundlage steht.

Grundsätzlich sollte man natürlich anstreben, bei möglichst vielen der Möglichkeiten auf der sicheren Seite zu sein.

Bei Leuten, für die Geld keine Rolle spielt, kann es deshalb meines Erachtens nicht schaden, dass man auch der Möglichkeit 4 vorbeugt.

Paule

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12

Dienstag, 10. März 2009, 23:50

@Eifelfahrer

Ich denke das wir hier nun an einander vorbei reden, bzw die Sachlage komplizieren.

Natürlich ist der Schaverhalt mit dem Entzug zu regeln, oder genauer gesagt vor dem EugH neu zu definieren.

Aber das ändert doch nichts an dem Topice und seine Auswirkungen. Eine Eignungsprüfung im Eu-Ausstellerstaat im Maß einer VPU ändert nichts am momentanen Sachverhalt.

Dein Beitrag ist im gesamten richtig, aber das ist nicht das Thema in diesem Thread und verwirrt mit Sicherheit User die der gesamten Situation nicht so überblickend gegenüber stehen.

:momo:

Pioneer

unregistriert

13

Mittwoch, 11. März 2009, 04:18

@ Eifelfahrer

Deine Darstellung der ersten 3 Punkte sehe ich inhaltlich ebenso und auch in den sich daraus jeweils ergebenden Konsequenzen.
4. gilt bis zur Vorlage eines positiven Eignungsgutachtens im Staat des ordentlichen Wohnsitzes, das mindestens dem Standard einer österreichischen VPU entspricht.
Bei Punkt 4 frage ich mich aber, warum hier ein Mindeststandard auf Ebene der VPU angedacht wird; in Anlehnung an "Halbritter" ? Wenn ich von Mindeststandards bei der FS-Erteilung ausgehe, die jeder EU-Staat zwar einzuhalten hat, aber in weiterer Hinsicht doch eher frei und souverän in den Anforderungen bei FS-Prüfungen usw. ist, sollte das doch auch im Zusammenhang mit einer MPU in gleichem Maße anwendbar sein, was dann dahingehend verstanden werden kann, das jedes Land eigene Anforderungen festlegt und die dann natürlich auch gegenseitig anzuerkennen sind. Diese Mindestanforderungen wären sicher noch zu erarbeiten, sollten aber unabhängig von MPU, VPU, EEM etc. erfolgen.
Bei Leuten, für die Geld keine Rolle spielt, kann es deshalb meines Erachtens nicht schaden, dass man auch der Möglichkeit 4 vorbeugt.
Das ist sicher logisch, aber wohl zur Zeit nur eine sehr theoretische Variante, die noch weit von der augenblicklichen Realität entfernt ist.

Grundsätzlich ist auch zu überlegen, ob mit einer sogenannten "EU-MPU" nicht latent die D-Auffassung über eine MPU im Allgemeinen gestützt wird, sollten andere Staaten, in welcher Form auch immer, hier nachziehen und sei es auch nur, um mit D-Staatsbürgern zukünftig im FS-Geschäft zu bleiben. :denk:
Es ist in diesem Zusammenhang sicher nicht glücklich, eine bereits in D erwiesenermaßen völlig ineffektive Institution auf das EU-Ausland, wenn auch ggfs. in abgeschwächter oder anderer Form, zu übertragen, dadurch würde in der Sekundärwirkung die D-Ansicht gestärkt und das ist ein völlig falsches Signal zur Abschaffung dieses Schwachsinns hier und nur das kann letztendlich das Ziel sein.
Dann könnte man sich bei Diskussionen zur Verkehrssicherheit auch wieder den tatsächlich relevanten Einflüssen zuwenden und die MPU wäre nicht mehr als Deckmantel zur Verschleierung grober Fehler und Unterlassungen bin hin zur Unfähigkeit und akutem Finanzmangel in der Verkehrspolitik zu benutzen. :motz:

Sorry Paule, das wir hier nun sehr weit in der Theorie sind. Das sind natürlich reine Denkmodelle über den zukünftigen Weg und die haben mit der heutigen Praxis natürlich nicht direkt zu tun, daher bitte ich die User auch, diese Posts wirklich nur so zu sehen und ggfs. eben auch einfach zu überlesen. Keinesfalls sind diese Gedankengänge als Anleitung in irgendeiner Form für derzeitiges Verhalten bei Erwerb eines EU-FS zu verstehen. :momo:

Epox

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14

Mittwoch, 11. März 2009, 12:33

Preis eines Anbieters

Zitat

NEU: Führerscheinerwerb in Tschechien incl. anerkannter MPU

Als einer der ersten Vermittler bieten wir Ihnen jetzt auch in der tschechischen Republik ein MPU- Gutachten des zuständigen Landratsamtes an. Dieses Gutachten wird von einem vereidigten Gerichtspsychologen des zuständigen Landratsamtes erstellt.

Wenn Sie in Deutschland eine MPU- Auflage haben, bieten wir in dem Test, der ca. vier bis fünf Stunden dauert die Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit an. So sollte Ihnen später keine MPU auferlegt werden können.

Durch eine intensive Schulung in einer kleinen Gruppe von max. 3 Personen liegt die Bestehensrate bei über 90 Prozent. Die Voraussetzung hierfür bietet u.a. unser freundliches, erstklassig eingespieltes Team in Deutschland und der Tschechei sowie die gute und schnelle Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und unserer Fahrschule.

Der MPU Lehrgang sowie die Tests kosten einmalig EUR 400.-

Dauer bis zum Erhalt des Führerscheins ca. acht bis zehn Wochen!
Die USA haben Barack Obama,
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Wir haben Angela Merkel,
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15

Mittwoch, 11. März 2009, 13:43

Boah! Wie dreist, oder? Die schrecken ja vor gar nix mehr zurück, um abzuzocken!!! :sf35:
Signaturen sind doof!

Pioneer

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16

Donnerstag, 12. März 2009, 01:12

Ohne jetzt nachgesehen zu haben tippe ich bei dem Angebot einfach mal auf Rolf H.
Schnell und kreativ war er ja schon immer, wenn es um den schnellen € geht, die Sinnhaftigkeit der Angebote wird da nicht lange hinterfragt, Hauptsache, es ist zu verkaufen und die Preisgestaltung würde auch dazu passen. :sw27:

Paule

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17

Donnerstag, 12. März 2009, 20:18

Nicht nur Rolf, auch V. Richter und derSachse(UQ).
Scheint ja ein guter Freundeskreis geworden zu sein.

:sf44:

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18

Donnerstag, 12. März 2009, 21:30

Sorry Paule, das wir hier nun sehr weit in der Theorie sind. Das sind natürlich reine Denkmodelle über den zukünftigen Weg und die haben mit der heutigen Praxis natürlich nicht direkt zu tun, daher bitte ich die User auch, diese Posts wirklich nur so zu sehen und ggfs. eben auch einfach zu überlesen. Keinesfalls sind diese Gedankengänge als Anleitung in irgendeiner Form für derzeitiges Verhalten bei Erwerb eines EU-FS zu verstehen. :momo:

In diesem Sinne möchte ich noch hinzufügen, dass die Idee einer VPU im Ausstellerstaat schon im Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bot zum Wiedemann/Zerche-Verfahren findet:
Link zum Schlussantrag vom 14.02.08

Zitat

114. Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Verwaltungsgericht Sigmaringen und vom Verwaltungsgericht Chemnitz vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:

Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn dem Führerscheininhaber im erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde und im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist.

In den Randziffern 103 bis 105 trägt Yves Bot vor, dass im Fall Halbritter die österreichische VPU ein Grund gewesen sei, dass die Anerkennung des A-Führerscheins nicht verweigert werden darf.

Und in ihrem NJW-Aufsatz von 2007, in dem sie die Meinung vertreten, dass sich durch die 3. Führerscheinrichtlinie nichts entscheidendes ändert (worauf sich dann z.B. AG Eggenfelden und OVG Saarlouis beziehen), fordern Hailbronner und Thoms den europäischen Gesetzgeber auf:

Zitat

Die zurzeit noch mögliche Umgehung inländischer Anforderungen zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss aber unterbunden werden. Die Anerkennungspflicht sollte daher in den Fällen eingeschränkt sein, in denen ein Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins, dessen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat entzogen worden ist, keine Bescheinigungen über Wohnsitznachweis sowie über die Berücksichtigung der Entziehungsgründe bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis und gegebenenfalls über eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung vorlegen kann.


Wie @Pionier aber schon schrieb, handelt es sich dabei um theoretischen Überlegungen, die man nicht unbedingt als praktische Empfehlungen an FE-Erwerber in CZ verstehen sollte.

Paule

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19

Donnerstag, 12. März 2009, 23:53

n diesem Sinne möchte ich noch hinzufügen, dass die Idee einer VPU im Ausstellerstaat schon im Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bot zum Wiedemann/Zerche-Verfahren findet:
Link zum Schlussantrag vom 14.02.08


Also ist jetzt die VPU Zweigstelle in CZ in deinen Augen die Lösung zum Problem 19.01./3.Rilie und 4.Fev besiegelt, oder was willst du dem Besucher und dem Standart User damit sagen?

Man sagt ja oft der frühe Vogel fängt den Wurm, hier passt auch gut, die viele Federn lasst ihn auch gut fallen.

:klatsch:

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20

Freitag, 13. März 2009, 00:23

Nein, damit will ich nur sagen, dass eine VPU im Ausstellerstaat etwas ist, was von namhaften Juristen als Voraussetzung für eine Anerkennung eines EU-Führerscheins gefordert wird.

Dass für so etwas gegenwärtig keine Rechtsgrundlage besteht, will ich nicht bezweifeln: keine Rechtsgrundlage für eine offizielle VPU in CZ, keine europarechtliche Grundlage und keine deutsche Rechtsgrundlage, um eine VPU anzuerkennen.