Registrierungsdatum: 28. März 2006
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NEU-NEU-NEU-NEU
Führerscheinerwerb in Tschechien incl.einer anerkannten MPU durch eine Österreichschische Zweigstelle in Tschechien.Dauer bis zum Erhalt des Führerscheines ca.acht-zehn Wochen.
Als erste Vermittler bieten wir Ihnen jetzt auch in der Tschechischen Republik ein MPU Gutachten des zuständigen Landratsamtes an.Dieses Gutachten wird vom vereidigten Gerichtspsychologen des Landratsamtes erstellt.
Gesetzliche Änderungen ab dem 19.01.2009:Wenn Sie in Deutschland eine MPU Auflage haben:Bieten wir in einem ca.4-5 stündigen Test die Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit an.So kann Ihnen später keine MPU auferlegt werden.
Durch eine Intensive Schulung in einer kleinen Gruppe von max.3 Personen liegt die Bestehennsrate bei über 96 Prozent.Die Vorraussetzung bietet Ihnen hierfür u.a. unser freundliches,erstklasig eingespieltes Team in Deutschland und der Tschechei,sowie die gute und schnelle Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und unserer Fahrschule.Der MPU Lehrgang ist bereits im Fahrschulpreis enthalten,deshalb werden wir auch kein Interesse daran haben das Sie die MPU nicht bestehen werden.
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Seit neuestem bieten wir auch ein Fahreignungsgutachten in Tschechien an. Dieses wird von einem Institut abgenommen und besteht ais einem medizinischem und einem psychologischen Teil. Da dieses Gutachten nach dem Standard der östereichischen VPU,die ja seit "Halbritter" 06 vom EUGH auch in Deutschland an zu erkennen ist und auch mit den Geräten dieser abgenommen wird, werden sich deutsche Behörden zweimal überlegen ob ein Führerschein anerkannt wird oder nicht. Kein deutsches Gericht wird es drauf ankommen lassen und diese Eignungsprüfung vor den EUGH bringen. Das Urteil wäre vorraussehbar und dies dann eine Katastrophe für die deutsche MPU. Keiner würde die MPU dann noch in Deutschland machen und somit wären Milliardenverluste der MPU-Industrie die Folge.
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Tenor
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Paule« (7. März 2009, 15:34)
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Da dieses Gutachten nach dem Standard der östereichischen VPU,die ja seit "Halbritter" 06 vom EUGH auch in Deutschland an zu erkennen ist

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. März 2009, 09:40)
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ich dachte das forum wär dazu da einem zu hellfen aber du distanzierst dich immer mehr davon
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EU Führerschein ohne MPU, oder eine MPU mit Garantie
Führerschein zurück ohne MPU
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EU Führerschein mit dem Risiko, dass er später doch nicht anerkannt wird? oder doch lieber eine MPU mit Garantie.
Nach der Ankündigung den EU Führerschein-Tourismus durch die Umsetzung der 3.Führerscheinrichtlinie zu stoppen sowie der Änderung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung dahingehend, dass man nun den Führerschein nicht mehr neu erwerben muss,
wenn der Fahrerlaubnisentzug länger als 24 Monate zurückliegt.
Inzwischen überlegen sich mehr und mehr MPU Kandidaten nun doch die deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen statt den unsicheren Weg in die EU Nachbarländer zu wagen. Denn es spielt nun keine Rolle ob die Fahrerlaubnis vor 1 oder vor 10 Jahren entzogen wurde.
Der MPU Probant erhält in jedem Fall die deutsche Fahrerlaubnis zurück wenn der MPU Test positiv ausgegangen ist.
Die Lösung auch in schweren Fällen, MPU mit Garantie.
Finanziell als auch zeitlich kann ein MPU-Kandidat im Übrigen bei dem Erweb einer EU-Fahrerlaubnis nichts sparen. Was nutzt ein EU-Führerschein auf bundesdeutschen Strassen wenn denn noch eine Nutzungsuntersagung droht?
Die Angst vor der MPU ist mit der richtigen Vorbereitung unberechtigt.
Wir analysieren im Vorfeld schon alle bekannten Fakten und Daten die zum Verlust der deutschen Fahrerlaubnis führten und klären, ob sich der Verkehrssünder ausreichend mit seiner Thematik auseinandergesetzt hat und Konsequenzen gezogen hat.
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ich dachte das forum wär dazu da einem zu hellfen - wär schön wenn du af der schiene bleist du hilfst anderen als wie anderes schelcht zu reden !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. März 2009, 10:11)
Pioneer
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (10. März 2009, 04:08)
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Wobei man sich meines Erachtens da nicht am deutschen Text der Richtlinie festnageln sollte, da die anderen 22 Amtssprachen als völlig gleichbererichtigt anzusehen sind. Auch ist zu berücksichtigen, dass der "Entzug" im deutschen Sprachraum unterschiedliche Bedeutung hat: in Österreich ist ein Entzug so etwas wie ein u.U. ängerfristiges Fahrverbot, welches erst nach 18 Monaten zum Erlöschen der Lenkberechtigung führt.Die Problemstellung per 19.1.09 heißt auf den Punkt gebracht einfach nur:
Wie ist die genaue Definition eines einzigen kurzen deutschen Wortes im Zusammenhang mit dem FE-Recht auszulegen und das lautet "entzogen", alle anderen Überlegungen ordnen sich dann dieser Definition unter und sind letzlich auch nur noch Beiwerk.![]()
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Pioneer
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Bei Punkt 4 frage ich mich aber, warum hier ein Mindeststandard auf Ebene der VPU angedacht wird; in Anlehnung an "Halbritter" ? Wenn ich von Mindeststandards bei der FS-Erteilung ausgehe, die jeder EU-Staat zwar einzuhalten hat, aber in weiterer Hinsicht doch eher frei und souverän in den Anforderungen bei FS-Prüfungen usw. ist, sollte das doch auch im Zusammenhang mit einer MPU in gleichem Maße anwendbar sein, was dann dahingehend verstanden werden kann, das jedes Land eigene Anforderungen festlegt und die dann natürlich auch gegenseitig anzuerkennen sind. Diese Mindestanforderungen wären sicher noch zu erarbeiten, sollten aber unabhängig von MPU, VPU, EEM etc. erfolgen.4. gilt bis zur Vorlage eines positiven Eignungsgutachtens im Staat des ordentlichen Wohnsitzes, das mindestens dem Standard einer österreichischen VPU entspricht.
Das ist sicher logisch, aber wohl zur Zeit nur eine sehr theoretische Variante, die noch weit von der augenblicklichen Realität entfernt ist.Bei Leuten, für die Geld keine Rolle spielt, kann es deshalb meines Erachtens nicht schaden, dass man auch der Möglichkeit 4 vorbeugt.
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NEU: Führerscheinerwerb in Tschechien incl. anerkannter MPU
Als einer der ersten Vermittler bieten wir Ihnen jetzt auch in der tschechischen Republik ein MPU- Gutachten des zuständigen Landratsamtes an. Dieses Gutachten wird von einem vereidigten Gerichtspsychologen des zuständigen Landratsamtes erstellt.
Wenn Sie in Deutschland eine MPU- Auflage haben, bieten wir in dem Test, der ca. vier bis fünf Stunden dauert die Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit an. So sollte Ihnen später keine MPU auferlegt werden können.
Durch eine intensive Schulung in einer kleinen Gruppe von max. 3 Personen liegt die Bestehensrate bei über 90 Prozent. Die Voraussetzung hierfür bietet u.a. unser freundliches, erstklassig eingespieltes Team in Deutschland und der Tschechei sowie die gute und schnelle Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und unserer Fahrschule.
Der MPU Lehrgang sowie die Tests kosten einmalig EUR 400.-
Dauer bis zum Erhalt des Führerscheins ca. acht bis zehn Wochen!
Pioneer
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Sorry Paule, das wir hier nun sehr weit in der Theorie sind. Das sind natürlich reine Denkmodelle über den zukünftigen Weg und die haben mit der heutigen Praxis natürlich nicht direkt zu tun, daher bitte ich die User auch, diese Posts wirklich nur so zu sehen und ggfs. eben auch einfach zu überlesen. Keinesfalls sind diese Gedankengänge als Anleitung in irgendeiner Form für derzeitiges Verhalten bei Erwerb eines EU-FS zu verstehen.![]()
Zitat
114. Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Verwaltungsgericht Sigmaringen und vom Verwaltungsgericht Chemnitz vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:
Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind so auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn dem Führerscheininhaber im erstgenannten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen wurde, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anbetracht der von ihm ausgehenden Gefahr vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Tests abhängig gemacht wurde und im Ausstellungsmitgliedstaat kein Test durchgeführt wurde, dessen Niveau dem des im erstgenannten Staat geforderten vergleichbar ist.
Zitat
Die zurzeit noch mögliche Umgehung inländischer Anforderungen zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss aber unterbunden werden. Die Anerkennungspflicht sollte daher in den Fällen eingeschränkt sein, in denen ein Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins, dessen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat entzogen worden ist, keine Bescheinigungen über Wohnsitznachweis sowie über die Berücksichtigung der Entziehungsgründe bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis und gegebenenfalls über eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung vorlegen kann.
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n diesem Sinne möchte ich noch hinzufügen, dass die Idee einer VPU im Ausstellerstaat schon im Schlussantrag von Generalanwalt Yves Bot zum Wiedemann/Zerche-Verfahren findet:
Link zum Schlussantrag vom 14.02.08

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