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hafimann

Anfänger

Registrierungsdatum: 18. Februar 2009

Beiträge: 1

1

Mittwoch, 18. Februar 2009, 20:42

EU Führerschein umschreiben auf Deutschen Führerschein???

Hallo,

Ich bin neu hier und habe auch schon eine Frage

Ich bin im Besitz eines polnischen Führerschein incl.der pol.Bürgerkarte.

Aufgrund der ständigen Anpöbelei durch die Polizei bei Verkehrskontrollen entstand der Gedanke meinen FS umschreiben zu lassen.

Ich Denke das die Behörde aufgrund meiner früheren "wilden Zeit "nichts lieber tun würde als mir meine Fahrerlaubnis/Führerschein zu entziehen

In Deutschland steht jedoch noch ein MPU aus.Sperrzeit ist schon lange abgelaufen.

Bekomme ich evtl.diesen aufgebrummt? :böse:

Die zuständige FS legte mir schon einen Antrag :sf118: auf umschreibung bei der letzten ANWALTLICHEN :soist: Klärung der Berechtigung meines EU Führerscheines mit bei.

Ich vermute das ich bei einer Umschreibun die A....lochkarte ziehe. :sf35:

Kann mir jemand bei der Entscheitung behilflich sein???

Bin für jede Meinung dankbar

Gruß Hafimann

Medusa

Profi

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2

Mittwoch, 18. Februar 2009, 20:48

Umschreibung mit Fachanwaltshilfe - Ja. Was sich D. in Zukunft noch alles einfallen läßt ist offen .. . Einschränkung - momentan droht das folgende Risiko: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/ge…seance=DDP_COMM
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

stuber

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3

Mittwoch, 18. Februar 2009, 21:49

Wann soll das den dem EUGH verhandelt werden? Wäre natürlich wieder ein Super Gau wenn D damit durchkommen sollte. Soviel ich weiss hat sich der Typ aber ziemlich ungeschickt angestellt bei der Sache und wenn er jetzt noch ein Urteil bewirkt was vielen schadet.....na super.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Medusa

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4

Mittwoch, 18. Februar 2009, 21:58

Naja, die Sinnhaftigkeit der Anfrage steht auf einem anderen Blatt :knips:

http://217.151.149.56/forum/showthread.php?t=8749
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

stuber

Fortgeschrittener

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5

Mittwoch, 18. Februar 2009, 22:08

Tja wenn halt mehr so geistreich wären wie 125 Chaos usw. ;)
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

6

Mittwoch, 18. Februar 2009, 23:08

Naja, die Sinnhaftigkeit der Anfrage steht auf einem anderen Blatt :knips:

http://217.151.149.56/forum/showthread.php?t=8749
kam denn schon eine Antwort Medusa?
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Medusa

Profi

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7

Mittwoch, 18. Februar 2009, 23:22

Nein. Vom VGH Mannheim erwarte ich auch keine AW. Der Verteiler diente dazu, an entsprechenden Stellen der Erinnerung nachzuhelfen :knips:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

8

Mittwoch, 18. Februar 2009, 23:29

ja...auch ne Meinung! :knips:

zumindest hat es ja wohl eine Behörde schon registriert!
siehe EU Fan!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

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Beiträge: 892

9

Donnerstag, 19. Februar 2009, 00:24

Den Fall Wierer würde ich so beurteilen, dass der gute seinen ordentlichen Wohnsitz in D hat, denn in dem Vorlagebeschluss des VGH Mannheim heißt es:

Zitat

Dies stehe auch im Einklang mit dem melderechtlichen Status des Klägers, der seit 01.05.2006 durchgängig in Bad Friedrichshall und dann in Bad Wimpfen gemeldet sei. Auch nach seinem eigenen Vortrag sei es ihm aufgrund seiner familiären Bindungen im Bundesgebiet niemals möglich gewesen, seinen deutschen Wohnsitz aufzugeben.

Zitat

Der Kläger erklärte in der mündlichen Verhandlung auf entsprechende Fragen des Senats, dass er sich noch bis August 2005 regelmäßig in Polen aufgehalten habe. Hierüber könne er auch Bestätigungen vorlegen, in der Kürze der Zeit sei es aber noch nicht gelungen, sich solche zu beschaffen. Er sei dort, wie Herr S. auch, im Musikgeschäft tätig gewesen. Er habe aber auch, nachdem er seine Musik in Polen wegen der Aberkennung der Fahrerlaubnis aufgegeben und in Deutschland bei der Firma E. angefangen habe, geplant, für diese in Polen tätig zu werden. Er spreche zwar nicht die polnische Sprache, es sei aber darum gegangen, deutsche Schuldner, die sich nach Polen abgesetzt hatten, ausfindig zu machen. Nach Polen „auswandern“ habe er zu keinem Zeitpunkt wollen. Er habe mit seiner Familie in Bad Wimpfen und sodann in Bad Friedrichshall gelebt. Im Juni 2004 sei sein erstes Kind zur Welt gekommen, im März 2005 dann Zwillinge.


Wer in zwei verschiedenen EU-Staaten Wohnsitze hat, zwischen denen er regelmäßig hin- und herpendelt, bei dem ist der Familienwohnsitz der ordentliche Wohnsitz, auch wenn er beruflich an das andere Land gebunden ist und dort mehr als 185 Tage im Kalenderjahr verbringt.

D.h. wenn man PL mit der Aussage von Wierer konfrontieren würde, dann müsste PL eingestehen, dass Wierer seinen ordentlichen Wohnsitz in D hatte. Dann braucht der PL- Führerschein bereits nach den Urteilen vom 26.06.08 nicht anerkannt zu werden.

Wenn D dieses Ergebnis auch ohne Einschaltung polnischer Behörden erreichen will, dann steht vermutlich zu erwarten, dass D sich eine Abfuhr einholt, da ja schon in diversen vorherigen Urteilen (Carvalho, Kapper ...) die alleinige Prüfungskompetenz des Ausstellerstaates festgelegt wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eifelfahrer« (19. Februar 2009, 00:29)