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Papa05

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1

Donnerstag, 7. Februar 2008, 19:38

Eu Führerschein und 1 Monat Fahrverbot

Hallo Zusammen
Habe eine Frage und hoffe das jemand mir hier weiterhelfen kann.
Bin im besitz eines PL-Führerscheins seit 2005 und vor 4 monaten 36 KMH zu schnell gefahren.Habe dafür eine geldstraffe von 177 Euro bekommen und einen Monat Fahrverbot.
War Letzte woche beim Strassenverkehrsamt und habe meinen Führerschein vorgelegt , dort hat man mir einen Aufkleber auf den Lappen gemacht wo drauf steht das ich in D-land bis zum 29.02.08 nicht fahren darf.
Vor drei tagen habe ich ein neues schreiben vom Strassenverkehrsamt bekommen wo drin steht das man einen fehler gemacht hätte und ich meinen Führerschein sofort zur verwahrung bis zum 29.02.08 dort abgeben sollte.
Habe dann vor Zwei tagen versucht beim Strassenverkehrsamt den zuständigen bearbeiter Telefonisch zu erreichen , da der aber frei hatte hat man mich mit einem Kolegen verbunden , dem habe ich die sache dann erklärt .
Der Kolege sagte zu mir das er den fall zwar nicht kenne aber das irgendetwas schief gelaufen wäre und das es so mit dem Aufkleber richtig wäre und das man keine EU Führerscheine in verwahrung nehmen würde.Sollte heute aber nochmals beim zuständigen Bearbeiter anrufen .
Habe heute auch angerufen und ihn erreicht , nur er sagte mir dann das ich sofort meinen Führerschein zur verwahrung dort abgeben sollte oder er würde mich bei der polizei zur fahndung ausschreiben.
Jetzt meine Frage Muss ich meinen PL Führerschein zur verwahrung Abgeben oder Nicht ?

Danke für eure Antworten
MFG.Markus
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Lord Vader

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2

Donnerstag, 7. Februar 2008, 19:52

Hmm, gute Frage. Normalerweise dürfen ja "Ausländische Dokumente" nicht eingezogen werden von Deutschen Behörden.
Aber da Du "auffällig" geworden bist ? Anwalt fragen...hier im Forum findest Du die "Richtigen"

Meine Angst wäre : Rücken die den dann auch nach dem Datum wieder raus ? Puuh, dies wären meine Bedenken :greubel:
:momo: Schnell handeln ist jetzt angesagt, sonst rücken sie an (Hausdurchsuchung etc..habe ich schon gehört) Zu spaßen ist mit denen auf jeden Fall nicht, ob Du im Recht bist oder nicht, leider, also hopp hopp Anwalt muss her !
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (7. Februar 2008, 20:05)


Papa05

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3

Donnerstag, 7. Februar 2008, 20:05

Danke
Das ist meine größte sorge bekomme ich ihn auch wirklich wieder oder lassen die sich noch was einfallen .
MFG.Markus
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Epox

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4

Donnerstag, 7. Februar 2008, 20:09

@papa05,

da du in D wahrscheinlich deinen Wohnsitz hast,wäre auch die deutsche Behörde für dich zuständig,würde bedeuten du mußt den Schein abgeben.Meine Bedenken wären auch,rücken die den nachher wieder raus? würde auf jedenfall einen RA fragen.Wobei ja auch schon ein
Aufkleber auf dem FS drauf ist, wo das Fahrverbot dokumentiert ist.
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Papa05

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5

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:27

Ich habe meinen Wohnsitz in D . Und ich habe heute schon mit Zwei Rechtsanwälten geredet .
Der eine sagte mir das ich ihn abgeben muss und soll , und das sie ihn mir dann am 29.02.08 wiedergeben müssen.
Der andere sagt ich soll gar nichts abgeben , und ihm alle unterlagen plus nachweis über eine Rechtsschutzversicherung schicken .
Ich habe aber keine lust drauf mit denen auf dem Strassenverkersamt ärger zu haben , wenn es so ist und ich ihn vom gesetz aus abgeben muss dann tu ich das auch .
MFG.Markus
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Papa05

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6

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:29

Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus
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Lord Vader

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7

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:42

Zitat

Original von Papa05
Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus

Deutsche "Mühlen" mahlen langsam, aber wenn sie mahlen, dann rücken sie an...!
Ich persönlich würde es erst mal so machen, aber ratz fatz schnell !!

Zitat

Der andere sagt ich soll gar nichts abgeben , und ihm alle unterlagen plus nachweis über eine Rechtsschutzversicherung schicken
Dann kommen sie wenigstens mal nicht angerückt und......
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der Sachse

unregistriert

8

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:42

§25 STVG Hier

Zitat

(2) 1Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. 2Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. 3Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. 4Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.

Epox

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9

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:45

Zitat

Original von Papa05
Ich habe meinen Wohnsitz in D . Und ich habe heute schon mit Zwei Rechtsanwälten geredet .
Der eine sagte mir das ich ihn abgeben muss und soll , und das sie ihn mir dann am 29.02.08 wiedergeben müssen.
Der andere sagt ich soll gar nichts abgeben , und ihm alle unterlagen plus nachweis über eine Rechtsschutzversicherung schicken .
Ich habe aber keine lust drauf mit denen auf dem Strassenverkersamt ärger zu haben , wenn es so ist und ich ihn vom gesetz aus abgeben muss dann tu ich das auch .
MFG.Markus


Ich würde dem RA die Unterlagen schicken,der soll schnellstmöglich
einen Brief an die Verkehrsbehörde schicken.Naturlich vorausgesetzt
du hast einen Rechtschutzversicherrung.Damit könntest du Zeit gewinnen und der 28.02.08 rückt ja auch immer näher.Auf Jedenfall
nicht fahren.

Gruss Epox
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Lord Vader

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10

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:52

Zitat

Original von Epox

Zitat

Original von Papa05
Damit könntest du Zeit gewinnen und der 28.02.08 rückt ja auch immer näher.Auf Jedenfall
nicht fahren.
Gruss Epox

Klar man, blos net fahren, dies wäre dein "Todesurteil" :sn:
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der Sachse

unregistriert

11

Donnerstag, 7. Februar 2008, 21:53

Zitat

Original von Papa05
Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus


Du musst den also abgeben, auf gedeih und verderb. Anders wäre es gewesen wenn du einen FS aus einem nicht EU-Staat hat, da hättest du nur den Aufkleber drauf gekriegt.
Kuckst du Hier

Zitat

Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.

In anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot im Führerschein vermerkt. In diesem Fall beginnt die Berechnung des Fahrverbot mit dem Eintrag des Vermerks des Fahrverbots in dem Führerschein.

Wird der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben, wird er beschlagnahmt.


Für alle die sich jetzt wundern. nicht verwechseln Entzug und Fahrverbot!
Gruß.der Sachse

Epox

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12

Donnerstag, 7. Februar 2008, 22:03

Nun gut das mit dem Abgeben des FS,war auch mein erster Gedanke,
nur ist es eben auch so ,der Verwaltungsakt wurde damit eingeleitet
als der Aufkleber auf den FS angebracht wurde,als läuft die Zeit für
User Papa05,er kann schließlich nichts dafür,das ein Beamter nicht
wußte was er da gerade machte.
Ich würde auf Zeit spielen,evtl. den Führerschein beim RA hinterlegen
und das der Behörde mitteilen.
Schließlich spielen die Behörden ja auch immer auf Zeit! !
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der Sachse

unregistriert

13

Donnerstag, 7. Februar 2008, 22:07

Zitat

Original von Epox

Ich würde auf Zeit spielen,evtl. den Führerschein beim RA hinterlegen
und das der Behörde mitteilen.

Das geht nicht

Zitat

Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt.


und da die den Fs ja auch jetzt noch nur bis zum 29 haben wollen, sind die für ihre Schlamperei ja schon kulant. normal fängt das FV erst an wenn der Führerschein bei der Behörde ist.
Gruß.der Sachse

Lord Vader

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14

Donnerstag, 7. Februar 2008, 22:36

Gut und schön alle Gedanken und Spekulationen von uns, auch die Gesetzestexte!! :Dikus:
Ein guter RA
MUSS HER UND DAS RATZ FATZ SCHNELL und er solle die FB anschreiben, meine Meinung zumindest.
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15

Donnerstag, 7. Februar 2008, 22:49

@papa05,

ich hoffe du hälst uns auf dem Laufenden,auch wenn du jetzt nicht unbedingt Schlauer geworden bist.

gruss Epox
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Oberklops

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16

Donnerstag, 7. Februar 2008, 23:03

Aufkleber

Zitat

Original von Papa05
Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus


Schön, dass alle gleich helfen - bin jetzt auch wach, weil:
Was ist der Unterschied zwischen einer guten und einer sehr guten Sekretärin?
Eine gute Sekretärin sagt: "Guten Morgen, Chef."
Eine sehr gute Sekretärin sagt: "Es ist Morgen, Chef"
@Papa05:
Du musst ihn abgeben - die müssen ihn nach Polen schicken, von da kannst Du ihn Dir wiederholen.
Aber: In Polen brauchst Du wieder aktuellen Wohnsitznachweis usw usw usw Folgender Rat:
Wenn sie darauf bestehen (was nebenbei bemerkt EU-Gesetz wieder mal beugt, denn in allen anderen Ländern hat er kein Fahrverbor, darf da alos mit der Pappe fahren:motz: )und Du nicht weg willst - gib ihn ab mit Deinem persönlichen Einverständnis, dass sie ihn für Dich aufbewahren dürfen. Schriftlich.
Du holst ihn Dir nach Ablauf da selbst wieder ab. Persönlich. Dann braucht der Jodler ihn nicht ins Hekunftsland zu schicken, sondern handelt in Deinem (FS-Inhaber) Sinne. Und Du musst nicht wieder rüber und hast keinen Stress. :knips:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Epox

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17

Donnerstag, 7. Februar 2008, 23:17

Die Behörde wird doch nicht, wegen eines einmonatigen Fahrverbot,den
FS gleich an den Ausstellerstaat zurückschicken.
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Oberklops

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18

Donnerstag, 7. Februar 2008, 23:22

Zitat

Original von Epox
Die Behörde wird doch nicht, wegen eines einmonatigen Fahrverbot,den
FS gleich an den Ausstellerstaat zurückschicken.


Wird sie, macht sie, in diesem Jahr 2 mal, im letzten 8 mal erlebt, alles Berlin, alles innerhalb von 2 Wochen.

Polnischer EU-FS in alter, aber noch nicht geänderter Version:

... ein vom Staat an den Inhaber der Fahrerlaunis verliehenes Dokument... Eigentum der Republik Polen...

Auch Kasperle Deutschland scheut internationale Verwicklungen, glaubs Papa - die schicken.:knips:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oberklops« (7. Februar 2008, 23:23)


Epox

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19

Donnerstag, 7. Februar 2008, 23:26

Bei einem Führerscheinentzug kann ich mir das Vorstellen,aber bei einem Fahrverbot?
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Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

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no hope, no wonder, no cash.

Oberklops

Zauberlehrling

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20

Donnerstag, 7. Februar 2008, 23:34

Profi gefragt

Profi gefragt - wie war die offizielle Aufbewahrungszeit für staatliche Dokumente aus Nachbarländern (wenn die Echtheit derselben nicht in Abrede gestellt ist ) - 5 Arbeitstage ???
Auch Beamte haben da einen kleinen Ermessensspielraum - es sollte, glaube ich zu wissen, in einer kurzen Frist erledigt sein. Also auch bei Fahrverboten wird geschickt. Und - so wie es mir die Praxis zeigt, werde ich das Gefühl nicht los, die schicken gern, denken, die können schikanieren - soll der sich den doch von da wiederholen - muss er erst mal hinkommen - fährt er schwartz - kriegen wir ihn ja wieder...

Wie gesagt, ich weiss nicht wie die denken, eine Windung mehr als ein Vogelhirn werden sie wohl haben, würden ja sonst in den Hof scheißen...:lach:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oberklops« (7. Februar 2008, 23:36)