Anfänger
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Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005

Schnell handeln ist jetzt angesagt, sonst rücken sie an (Hausdurchsuchung etc..habe ich schon gehört) Zu spaßen ist mit denen auf jeden Fall nicht, ob Du im Recht bist oder nicht, leider, also hopp hopp Anwalt muss her !
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (7. Februar 2008, 20:05)
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Zitat
Original von Papa05
Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus
Dann kommen sie wenigstens mal nicht angerückt und......
Zitat
Der andere sagt ich soll gar nichts abgeben , und ihm alle unterlagen plus nachweis über eine Rechtsschutzversicherung schicken
der Sachse
unregistriert
Zitat
(2) 1Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. 2Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. 3Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. 4Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.
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Zitat
Original von Papa05
Ich habe meinen Wohnsitz in D . Und ich habe heute schon mit Zwei Rechtsanwälten geredet .
Der eine sagte mir das ich ihn abgeben muss und soll , und das sie ihn mir dann am 29.02.08 wiedergeben müssen.
Der andere sagt ich soll gar nichts abgeben , und ihm alle unterlagen plus nachweis über eine Rechtsschutzversicherung schicken .
Ich habe aber keine lust drauf mit denen auf dem Strassenverkersamt ärger zu haben , wenn es so ist und ich ihn vom gesetz aus abgeben muss dann tu ich das auch .
MFG.Markus
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Zitat
Original von Epox
Zitat
Original von Papa05
Damit könntest du Zeit gewinnen und der 28.02.08 rückt ja auch immer näher.Auf Jedenfall
nicht fahren.
Gruss Epox
Klar man, blos net fahren, dies wäre dein "Todesurteil"![]()
der Sachse
unregistriert
Zitat
Original von Papa05
Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus
Zitat
Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.
In anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot im Führerschein vermerkt. In diesem Fall beginnt die Berechnung des Fahrverbot mit dem Eintrag des Vermerks des Fahrverbots in dem Führerschein.
Wird der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben, wird er beschlagnahmt.
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der Sachse
unregistriert
Zitat
Original von Epox
Ich würde auf Zeit spielen,evtl. den Führerschein beim RA hinterlegen
und das der Behörde mitteilen.
Zitat
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt.
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Zitat
Original von Papa05
Aber wer weiß das ob es vom gesetz her so ist und ich ihn Abgeben muß ?
Ich fage mich auch warum ich letzte woche erst einen Aufkleber bekommen habe.
MFG.Markus
)und Du nicht weg willst - gib ihn ab mit Deinem persönlichen Einverständnis, dass sie ihn für Dich aufbewahren dürfen. Schriftlich.
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Zitat
Original von Epox
Die Behörde wird doch nicht, wegen eines einmonatigen Fahrverbot,den
FS gleich an den Ausstellerstaat zurückschicken.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oberklops« (7. Februar 2008, 23:23)
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