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Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

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1

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 04:17

Umschreibung mit Anwalt oder Erweiterung im Ausland?

Hallo Leute, ich weis nicht ob mich noch welche hier kennen ausm VP? Wenn nicht auch kein Problem, ich möchte euch mal hier meine Geschichte schildern und hoffe ein paar Auskünfte zu bekommen...

Also ich bin 32 Jahre alt und österreichischer Staatsbürger. Lebe seit 12 Jahren in Nürnberg und habe 1996 die deutsche Fahrerlaubnis gemacht. 1999 war sie für 6 Monate weg wegen Punkte. Nach der 2. und diesmal erfolgreicher MPU bekam ich sie wieder. von 1999 bis 2001 wurde ich 3x angehalten mit "geringem" Atemalkoholgehalt der zum damaligen Zeitpunkt immer unter den erlaubten 0,8 Promillen lag. Am 01.04.2001 kam dann das Gesetz in Kraft mit den 0,5 Promillen wo ich just an diesem Tag eine "Trunkenheitsfahrt" mit 0,66 Promille hatte..

Es folgten im Dezember 2001 eine negative MPU-Führerschein weg...
im Dezember 2002 machte ich eine weitere MPU - negativ...
2003 wurde ich mit einem Mofaroller mit 0,77 Promille angehalten-3 Monate Fahrverbot und natürlich saftige Geldstrafe so wie es sein muss um endlich jemand zum "aufwachen" zu bewegen, was auch gefruchtet hat!
Seitdem bin ich Alkoholiker-Trockener Alkoholiker! Abstinenznachweise usw. gemacht und ich trinke seitdem keinen Tropfen Alkohol mehr.
Von 2003 bis 2004 folgten mehrere "erwischte" Fahrten ohne Fahrerlaubnis: Mofa lief zu schnell und Fahren ohne FE mit Auto.
Sperre vom Gericht bekam ich bis Mitte 2004.

Im Januar 2005 habe ich in CZ den Führerschein gemacht und fahre nun auch seit fast 2,5 Jahren hier in Deutschland damit ohne größere Probleme. In den 2,5 Jahren 1Punkt bekommen weil ich im Überholverbot mit nem Anhänger überholt hatte.
Ich stehe seit über 1 Jahr mit der Leiterin der Führerscheinstelle hier in Nürnberg in telefonischem wie auch persöhnlichem Kontakt und sie würde mich sofort informieren wenn sich was negatives in Sachen EU-FE ergeben würde..

Nun möchte ich endlich mal den Motorrad Führerschein machen und den LKW Schein. Dazu müsste ich allerdings eine MPU ablegen sagte mir die Leiterin der FEB. Und wenn diese negativ ausfällt wäre meine CZ-FE nicht mehr gültig und ich dürfte damit in Deutschland nicht mehr fahren.

Nun bin ich auch noch Hartz4 Empfänger und kann nicht so einfach in ein anderes Land gehen um dort umschreiben zu lassen...

Wäre es nicht möglich die CZ Fahrerlaubnis irgendwo anders in Deutschland umschreiben zu lassen? Welche FEB schreiben jetzt noch um? Ich weis daß es normal nicht von nöten ist umzuschreiben, jedoch will ich endlich mal den Motorrad und LKW Schein dazu machen, und das geht am einfachsten wenn ich die deutsche Fahrerlaubnis wieder habe.
Desweiteren lebe ich mit der Angst wenn ich meine Geldtasche mit dem CZ Führerschein mal verlieren sollte-ich dann ja von Deutschland keinen Ersatz ausgestellt bekomme und nach MEINEM Wissensstand ich mich dann in der Tschechei für 185 Tage anmelden müsste um dort einen Ersatz zu bekommen?!

Die Fahrerlaubnis hab ich in CZ zu der Zeit gemacht als ein WS noch nicht gefordert wurde-somit steht mein deutscher WS im Schein!


Bitte verzeiht den langen Text, aber nur so könnt ihr euch ein Bild meiner Lage machen und mir hoffentlich zahlreiche kompetente Antworten geben.

Grüßle
Gallier
Lieber stehend sterben als knieend leben

Perplex

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2

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 14:31

Hallo Gallier,
Du kennst mich bestimmt noch aus'm Verkehrsportal. Wie Du sicher weißt hatte ich auch einen CZ-Führerschein (mit deutscher Adresse drauf). Nur im Gegensatz zu Dir habe ich, weil Berlin für mich zuständig ist, eine Nutzungsuntersagung kassiert. Inzwischen hatte ich mir Anfang dieses Jahres einen Ersatz ausstellen lassen, aber diesmal mit tschechischer Adresse. Diesen Führerschein habe ich sicherheitshalber bei mir zu Hause verbunkert. Bei einer Kontrolle zeige ich eine Kopie der alten Pappe.

Wenn Du Arbeitslosengeld II bekommst, dann solltest Du unbedingt mit der polizeilichen Meldung aufpassen, weil die Arbeitsagentur bei Änderungen sofort Meldung bekommt. Wenn Du da nicht aufpasst, können Dir da schnell Fehler passieren. Wenn Du da Fragen hast, dann per PM & Telefon.

Die Erweiterungen solltest Du allerdings sowieso in Tschechien machen, weil das da viel billiger ist. Ich weiß jetzt nicht wie Deine Situation ist, aber ich reise z.B. vollkommen gratis, indem ich eine sichere Tramptechnik benutze.

Wenn Du Dich in Tschechien für eine Erweiterung anmeldest, dann hätte das auf den Jobcenter keinen direkten Einfluss, wenn Du in Nürnberg weiter gemeldet bleibst. Nur solltest Du mit der "Ortsabwesenheit" aufpassen, weil es sonst auch Schwierigkeiten mit dem Jobcenter geben könnte.

Gruß Thommy
Man darf nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal was geben lassen!

Gast

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3

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 18:20

Wenn du in D eine Erweiterung machen willst, wird dir eine MPU nicht erspart bleiben. Glaube auch das du das besser im Ausland machen solltest.

L. G. Gast

Gallier

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4

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 18:27

Die nette Dame in Nürnbegr meinte daß evtl. ein ÄG ausreichen würde-dies könne mir aber erst nach Antragstellung mitgeteilt werden.

Egal erstmal ob ÄG oder MPU...
Sollte ich dann eines von den beiden "versemmeln", und würde den Antrag auf Umschreibung oder Erweiterung zurück ziehen-so könnten mir doch keine neuen Eignungszweifel bewiesen werden?!

Richtig gedacht könnte ich dann trotzdem mit meinem CZ-Schein weiter fahren wie bisher oder nicht?
Lieber stehend sterben als knieend leben

Gast

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5

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 18:44

Wenn du eine negative MPU hast, dann kannst auch mit deinen CZ FS nicht mehr weiterfahren. Dann bekommst du sicher eine NU für deinen CZ FS.

L. G. Gast

Paule

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6

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 11:49

Wenn er das negative Gutachten nicht abgibt, dann erfährt die Feb auch nichts davon. "Ärztliches Schweigepflicht"

Ich denke schon das man das so wie Gallier es vor hat, versuchen kann.

Gast

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7

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 12:05

@Paule
Gallier hat geschrieben das ihm erst nach Antragstellung mitgeteilt wird ob AG oder MPU. Ich nehme mal an das dann die FEB die MPU beantragen wird und dann erfährt sie das Ergebnis schon.

Galllier müßte noch vor der Antragstellung eine MPU machen und wenn die positiv ist, erst den Antrag auf Umschreibung stellen. Falls das Ergebnis negativ ist, er FEB nichts sagen.

Das blöde ist das er erst nach Antragstellung erfährt ob überhaupt eine MPU notwendig ist oder ein ÄG ausreicht.

L. G. Gast

der Sachse

unregistriert

8

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 16:15

Zitat

Original von Gast


Galllier müßte noch vor der Antragstellung eine MPU machen und wenn die positiv ist, erst den Antrag auf Umschreibung stellen. Falls das Ergebnis negativ ist, er FEB nichts sagen.


L. G. Gast


Da die FEB die Fragestellung vorgibt , ist das ein ding der Unmöglichkeit. MPU ist ja nicht gleich MPU. Es kommt immer drauf an was die FEB geprüft haben will. Eine MPU "frei nach Schiller" würde dir gar nichts bringen.
Gruß.der Sachse

Gast

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9

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 18:53

Wie soll er dann eine MPU ohne Wissen der FEB machen können?

L. G. Gast

Paule

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10

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 21:56

Das steht doch überhaupt nicht zur debatte. Er fragt ja lediglich ob bei einer negativen MPU/ÄG seine Eu-Fe in Gefahr ist.

Perplex

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11

Freitag, 28. Dezember 2007, 00:08

Zitat

Original von Gallier
Richtig gedacht könnte ich dann trotzdem mit meinem CZ-Schein weiter fahren wie bisher oder nicht?

Mit größter Wahrscheinlichkeit nein!


Zitat

Original von Gallier
Egal erstmal ob ÄG oder MPU...
Sollte ich dann eines von den beiden "versemmeln", und würde den Antrag auf Umschreibung oder Erweiterung zurück ziehen, so könnten mir doch keine neuen Eignungszweifel bewiesen werden?!

Eignungszweifel brauchen Dir auch nicht bewiesen werden! Eignungszweifel materialisieren sich normalerweise in dem Moment, wenn die Sachbearbeiter-Pupe vor Deiner Akte hocken & Dich bewertet. Dabei geht sie nach Schema-F vor, das heißt, sie bearbeitet Deinen Antrag nach deutschen Regeln so, als wenn Du gar keine Fahrerlaubnis hättest. Wenn dann die Eignungszweifel da sind, dann muss sie noch über die Fragestellung entscheiden. Dabei geht sie dann wiederum nach Schema-F vor, das heißt, sie bewertet ob diese Eignungszweifel mit einem ärztlichen Gutachten oder mit einem "Test für Idioten" geklärt werden könnte.

Sobald aber die Eignungszweifel da sind, wird die "entsprechende Klärung" innerhalb einer "angemessenen" Frist gefordert. Solltest Du dann, aus welchen Gründen auch immer, dieses Gutachten nicht fristgerecht vorlegen, dann müssten sie Dir zwingend die Eignung für die "Erweiterung" aberkennen. Da aber in diesem Fall die Erweiterung materiell untrennbar mit der vorhandenen Fahrerlaubnis verbunden ist, wäre die Nutzungsuntersagung die absolut logische Folge.
Eine Antragsrücknahme könnte an dieser Tatsache auch nichts mehr ändern.


Zitat

Original von Gallier
Die nette Dame in Nürnberg meinte, dass evtl. ein ÄG ausreichen würde, dies könne mir aber erst nach Antragstellung mitgeteilt werden.

Diese Frage kannst Du Dir doch leicht selbst beantworten. Ab z.B. 1,6‰ wäre die "medizinisch-psychologische Inquisition" obligatorisch. Es gelten nach Antragsstellung ausschließlich die deutschen Erteilungsbedingungen.
Man darf nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal was geben lassen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perplex« (28. Dezember 2007, 00:12)


Schneemann

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12

Freitag, 28. Dezember 2007, 02:53

Hallo, bin neu hier.....
Habe ich das richtig verstanden, mit einer neg. MPU, darf man den EU-FS in D nicht nutzen ?
Oder anders gefragt: Darf man mit EU-FS, trotzdem versuchen an den D-FS zu kommen(MPU), wegen LKW und Motorrad ?


Gruß

Schneemann

Perplex

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13

Freitag, 28. Dezember 2007, 07:54

@Gallier,
wie wäre es wenn Du einfach mal den Spieß umdrehst? Die Fahrerlaubnisbehörde will, dass Du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Erweiterung) stellst. Da füllst Du dann einen Antrag aus & zahlst eine Bearbeitungsgebühr so zwischen 100 & 200 €.

Wie wäre es, wenn Du diesen Führerscheinantrag einfach umgehst? Wie wäre es, wenn Du ganz einfach einen formlosen "Antrag auf Gestattung eines ärztlichen Gutachtens für eine spätere mögliche Führerscheinerweiterung auf Klasse C" stellst? Dort könntest Du dann noch festlegen, dass Du nur ein "JA" oder "NEIN" akzeptierst. Sollte der "Antrag" mit "NEIN" beschieden werden, dann forderst Du einen "widerspruchsfähigen Bescheid".

Wenn die Behörde also dann eine "MPU" oder ein "Fahrerlaubnisantrag" fordern sollte, dann verweise einfach darauf, dass Du einen "klaren & unmissverständlichen" Antrag gestellt hattest. Sollten sie also dem nicht nachkommen wollen, dann verweist Du noch einmal auf den geforderten "widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid". Dann verweist Du noch einmal darauf, dass das "kein Führerscheinantrag" ist. Den stellst Du wenn überhaupt erst viel später, wenn Dein jetziger Antrag abgeschlossen ist.

Ob das tatsächlich so klappt steht natürlich in den Sternen, weil ich keine "Sesselpupe" bin. Auch wird Dir sicher keiner dieser "Sesselpupser" vorher eine mündliche Antwort geben können, weil Du der Erste mit solch einer Art Antrag wärst.

Solltest Du dann Deinen ersehnten "Ablehnungsbescheid" Deines Widerspruchs in den Händen halten, dann erhebst Du Klage beim Verwaltungsgericht. Vor Beginn alledem solltest Du natürlich rechtsschutzversichert sein. Ich empfehle Dir dazu den ADAC, weil Du dort keine Anwartschaftsfrist hast & auch nicht rausfliegst. Außerdem könnte ich Dich dorthin Vermitteln & mir die 44 € Provision einsacken, die sonst nutzlos verlorengehen würde.
Man darf nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal was geben lassen!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Perplex« (28. Dezember 2007, 08:01)


Gast

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14

Freitag, 28. Dezember 2007, 12:20

Könnte funktionieren so wie es Perplex schreibt, aber bei einem negativen Gutachten bekommt er sicher eine NU für seinen CZ FS.

L. G. Gast