Samstag, 19. Mai 2012, 03:05 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Urquell

unregistriert

1

Sonntag, 12. August 2007, 15:12

Fahrverbot kann Mobilität europaweit einschränken

Zitat

Fahrverbot kann Mobilität europaweit einschränken

Pressemitteilung von: Christian Demuth, Rechtsanwalt
PR Agentur: Rieder Media
(openPR) - Manch ein Urlauber kehrt ohne eines seiner wichtigsten Papiere zurück: den Führerschein. Jetzt ist die Sorge groß, was das für die deutsche Fahrerlaubnis bedeutet. „Grundsätzlich wirken sich Führerscheinmaßnahmen, die von ausländischen Behörden gegen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis erlassen werden, nur für das Land aus, in dem die Maßnahme verhängt wurde“, beruhigt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. „Wurde der Führerschein einbehalten, so dass er bei einer Kontrolle in Deutschland nicht vorgezeigt werden kann, kann dies allenfalls ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro wegen Nichtmitführen des Originaldokuments nach sich ziehen.“ Es ist also nur ein Fahren ohne Führerschein, nicht ohne Fahrerlaubnis.

Schlimmere Konsequenzen sind jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen. Ergeben sich nämlich Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen, dürfen sich die Fahrerlaubnisbehören auch auf Sachverhalte stützen, die Bescheiden ausländischer Behörden zugrunde liegen. „Geht es um die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), kann eine Trunkenheitsfahrt im Urlaub unangenehme Folgen haben“, erläutert Demuth. Ein besonderes Augenmerk sollten Betroffene zudem darauf haben, ab wann sie im Land, in dem ein Fahrverbot verhängt wurde, wieder fahren dürfen. Denn sonst kann kann es bei einer Rückkehr in dieses Land ein böses Erwachen geben. Wichtig ist dies vor allem, da Fahrverbote – wie etwa in Frankreich – weit über die in Deutschland geltende Höchstgrenze von drei Monaten hinausgehen können.

Wer nun denkt, die regionale Geltung von Fahrverboten könne er gut nutzen, um im Auslandsurlaub ein deutsches Fahrverbot zu umgehen, steht vor praktischen Problemen. Da in Deutschland bei Antritt des Fahrverbots sämtliche Führerscheindokumente – also auch der internationale Führerschein – in amtliche Verwahrung zu geben sind, kann faktisch kein Wagen gemietet werden. „Und man sollte bedenken, dass in vielen Ländern die Nichtvorlage eines gültigen Führerscheindokuments mit empfindlichen Geldbußen belegt wird“, warnt Verkehrsstrafrechtler Demuth, „in Österreich kann sogar ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen, da in der Alpenrepublik eine ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird, wenn der Betroffene im Wohnsitzland keine Fahrzeuge führen darf.“

Registrierungsdatum: 18. September 2006

Beiträge: 821

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt

Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur

2

Sonntag, 12. August 2007, 19:35

RA Nüssel
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

der Sachse

unregistriert

3

Sonntag, 12. August 2007, 19:38

:ot: Beiträge verschoben in User-Talk
gruß.raffy

Hier

der Sachse

unregistriert

4

Sonntag, 12. August 2007, 19:50

RE: Fahrverbot kann Mobilität europaweit einschränken

na siehe ma guck, (scheiß sächsisch) :lach:

"Grundsätzlich wirken sich Führerscheinmaßnahmen, die von ausländischen Behörden gegen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis erlassen werden, nur für das Land aus, in dem die Maßnahme verhängt wurde“, beruhigt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. „Wurde der Führerschein einbehalten, so dass er bei einer Kontrolle in Deutschland nicht vorgezeigt werden kann, kann dies allenfalls ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro wegen Nichtmitführen des Originaldokuments nach sich ziehen.“ Es ist also nur ein Fahren ohne Führerschein, nicht ohne Fahrerlaubnis."

ist es nicht genau das, was die deutschen bei führerscheinen aus dem ausland bemängeln???? man drehe es doch mal rum.

"Ein besonderes Augenmerk sollten Betroffene zudem darauf haben, ab wann sie im Land, in dem ein Fahrverbot verhängt wurde, wieder fahren dürfen."

also kann ich doch nach der sperrzeit im ausland meinen fs machen und den hier benutzen! wenn deutschland das bei "seinen"fs so sieht, warum dann nicht auch andere staaten? wird hier etwa mit zweierlei maß gemessen?
gruß.raffy